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ch40x_

Wie ist das bitte Notwehr?


WonderfullWitness

Das es Notwehr ist is recht unstrittig da man mit der Blockade ein Rechtsgut anderer verletzt, und da darf man sich dagegen wehren, auch körperlich. Es muß aber verhältnissmäßig sein, und da wirds eher strittig. Ich crossposte das mal auf r/recht Würd mich als Aktivist aber eh nich zusehr auf die Justiz verlassen. Um mal Kurt Tucholsky zu zitieren: >Ich habe nichts gegen Klassenjustiz; mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und daß sie noch so tut, als sei das Zeug Gerechtigkeit – das ist hart. Und bekämpfenswert.


ch40x_

>Das es Notwehr ist is recht unstrittig da man mit der Blockade ein Rechtsgut anderer verletzt... Ich sehe da kein verletztes Rechtsgut. Welches Rech meinst du bzw. die Leute die dieses Argument benutzen? (Aus Neugier)


Mirabellum1

Bewegungsfreiheit normiert in Art 2 Abs. 2 Satz 2 GG


ch40x_

Das bezieht sich aber nur auf die Person und ich auf das Auto. Ohne das Auto könnten die doch locker da durch kommen.


Mirabellum1

Nein das bezieht sich auch auf das Auto da es der Person rechtlich untersagt ist ihr eigenes Auto einfach auf der Straße stehen zu lassen.


RealKillering

Laut Solmecke ist das wohl Nötigung und da darf man sich gegen wehren. Es ist aber nur Nötigung, wenn du wirklich irgendwo hin musst und nicht wenn du einfach in die Stadt zum shoppen gehst. Wenn ich mich richtig erinnere reicht es aber schon, wenn du einfach auf die Arbeit kommen musst und es reicht auch, wenn das jemand anderes muss, der betroffen ist. Also auch als Fußgänger könnte man eingreifen, wenn jemand im Auto dadurch genötigt wird.


WonderfullWitness

Naja, er zitiert halt ne Strafrechtsprofessorin, juristisch ist er damit recht sicher aus dem Schneider, selbst wenn die Professorin unrecht hätte. Blöd ist er nicht.


kaiserblues

Und die LG ruft ihre Mitglieder zu Straftaten auf. Beides finde ich unverantwortlich.


im_from_mainz

Die Notwehr rechte sind in Deutschland tatsächlich sehr weitgreifend. Wird man genötigt, darf man sich dagegen wehren. Natürlich darf man dabei nicht in einen Notwehrexzess verfallen, aber den "Nötiger" zu verletzen ist durchaus rechtlich erlaubt.


Former_Star1081

Die Notwehr muss allerdings verhältnismäßig sein. Wenn man „nur“ zu spät zur Arbeit kommt, ist es sicher nicht gerechtfertigt eine Körperverletzung zu begehen.


RealKillering

Ich glaube so funktioniert die Verhältnismäßigkeit nicht. So wie ich es verstehe ich das Verhältnismäßig, was passieren muss um das Problem zu lösen. Also z.B. wenn es ausreicht jemanden 3 Mal zu schlagen, dann darfst du nicht noch 15 Mal auf ihn eintreten. Denn nach den 3 Mal war schon die Gefahr gebannt. Wenn der aber da weg muss, damit du nicht mehr genötigt bist, dann ziehst du ihn ja nur da weg und er ist irgendwo selber schuld sich da anzukleben. Wenn die Haut da leicht verletzt wird geht das wahrscheinlich noch. Einfach über die Leute drüber zu fahren geht dann denke ich über die Verhältnismäßigkeit hinaus. Bin kein Experte, aber ich glaube so ist die Verhältnismäßigkeit gemeint. Also welches Maß muss man anwenden um seine Beeinträchtigung zu lösen.


Mirabellum1

Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Handlung muss geboten sein was sie nur bei krassem Missverhältnis nicht ist. Das übliche Beispiel ist ein gehbehinderter Rentner der ein Kind erschießt das Äpfel von seinem Baum klaut. Recht muss Unrecht nicht weichen. Wenn jemand meint sich auf die Straße zu kleben und somit meine Bewegungsfreiheit vollkommen einzuschränken ist natürlich auch die Körperverletzung gerechtfertigt solange die Gewalt dazu geeignet ist den rechtswidrigen Angriff auch zu beenden


Former_Star1081

Also kommt es doch auf die Verhältnismäßigkeit an und eine eventuelle schwere Körperverletzung, ich weiß nicht wie nachhaltig dich das abreißen schödigen kann, mit bleibenden Schäden beim Blockierer ist unverhältnismäßig außer du hast einen medizinischen Notfall im Auto.


Mirabellum1

Da geht es um krasse Missverhältnisse. Es ist nicht unverhältnismäßig es wird keine Verhältnismäßigkeit geprüft. Die Handlung muss geeignet sein den gegenwärtigen Angriff zu beenden und das mildeste Mittel unter gleichen sein. Das ist das entfernen von der Straße. Wenn man sich festklebt selber schuld. Die Polizei rufen ist in der Mittel Relation nicht zu betrachten da es als Mittel nicht geeignet ist den gegenwärtigen Angriff zu unterbinden. Edit: [https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-fischer-notwehrrecht-klimaaktivisten-blockade/](https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-fischer-notwehrrecht-klimaaktivisten-blockade/) Wenn Nötigung vorliegt liegt auch Notwehr vor


kellerlanplayer

In deinem verlinkten Artikel rät er quasi selbst dazu die Polizei zu rufen und sagt selbst, dass Gewalt kein geeignetes Mittel ist. Außer es kommt ein halben Tag keine Polizei, dann darfst ihn vielleicht selbst lösen und wegtragen.


Mirabellum1

Nein er sagt außer es ist unverzügliche Amtshilfe möglich das heißt wenn die Polizei bereits da ist oder unmittelbar vor dem Eintreffen. ## "Darf man Blockierer mit Gewalt gewaltsam beiseite räumen?  Die Antwort lautet: Im Grundsatz ja. Warum auch nicht? Es gibt natürlich Grenzen, die sich aus der Voraussetzung der "Erforderlichkeit" (§ 32 Abs. 2) und der "Gebotenheit" (§ 32 Abs. 1) ergeben." Das sagt der Artikel. Es ist auch wirklich absurd zu denken man dürfte aus Lust und Laune irgendwen blockieren und der darf sich dann nicht dagegen wehren. Natürlich darf man das. " Dasselbe gilt aus Opfersicht (also dem Blickwinkel von Blockierern): Im Grundsatz kommt es auf die Wertigkeit ihrer Rechtsgüter (Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit) nicht an: Wer mit Gewalt unbeteiligte Dritte stundenlang daran hindern möchte sich fortzubewegen, muss den Verlust einer mehrere Quadratzentimeter großen Hautschicht hinnehmen, wenn dies zur Gegenwehr (Befreiung) erforderlich ist. Darüber hinausgehende Gewaltausübungen gegen Blockierer, etwa aus Rache oder zur „Bestrafung“, sind dagegen nicht gerechtfertigt, sondern ihrerseits rechtswidrige Körperverletzungen.  "


kellerlanplayer

Da steht rasche Hilfe und nicht unverzügliche Hilfe. Jeder Richter dieser Welt wird das nicht als Notwehr durchgehen lassen, bloß weil du nicht zehn Minuten auf die Polizei warten willst. Das steht unten auch in der Conclusio, die du offensichtlich nicht lesen willst. Wenn du ein sterbendes Kind auf der Rücksitzbank hast, sieht das wieder anders aus.


Mirabellum1

Natürlich werden die das durchgehen lassen. Da geht es um die Dauer der Blockade. Wenn diese nur wenige Minuten dauert ist es keine Notwehr Situation. Das tut sie bei der Letzten Generation aber nicht. Das ist die Konklusion 1. Straßenblockaden sind im Grundsatz tatbestandliche und rechtswidrige Nötigungen, denn es gibt kein allgemeines Recht, unbeteiligte Dritte mit Gewalt zum Werkzeug eigener Meinungskundgebung zu machen. 2. Von Blockaden betroffene Verkehrsteilnehmer befinden sich im Grundsatz in einer Notwehrlage, nicht betroffene Dritte in einer Nothilfelage im Sinn von § 32 StGB.  3. Der Einsatz von Gewalt gegen Täter eines fortdauernden Angriffs ist im Grundsatz gerechtfertigt, wenn keine schnelle Hilfe durch Polizisten zu erwarten ist.  4. Die Provokation oder Inkaufnahme von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit im Fall der Notwehr durch Nötigungstäter ist im Grundsatz nicht geeignet, in Notwehr ausgeübte Handlungen rechtswidrig zu machen. Das gilt namentlich dann, wenn die potenzielle oder tatsächliche Selbstbeschädigung erklärtes Ziel demonstrativer Rechtsverletzungen ist. 5. In allen Fällen kommt es auf Abwägungen im Einzelfall an. Auf Opferseite (Genötigte) ist namentlich auch die subjektive Intensität des rechtswidrigen Angriffs zu berücksichtigen.  6. Allgemeine "Fernziele", Postulate und Erkenntnisse sind für die (straf)rechtliche Bewertung in der Regel ohne Belang.  Wer Leute drangsaliert muss damit rechnen das die sich wehren.


kaiserblues

Du kommst "nur" zu spät zur Arbeit und verpasst dadurch einen wichtigen Termin. Als Folge entgeht dem Unternehmen ein sehr wichtiger Auftrag. Da du das verbockt hast, musst du die Konsequenzen ziehen. Oder: Du kommst zu spät zu einer sehr wichtigen Prüfung. Durchgefallen, Pech gehabt?


Former_Star1081

Ist schon etwas an den Haaren herbeigezogen. Wenn du als Vertriebler zum Kunden in einem normalen Stau stehst, geht es dir auch nicht gleich an den Kragen.


Zentralschaden

Wurde in der Tagesschau vor Wochen genau so dargestellt. Man könnte die einfach von der Straße treten, weil es ja Notwehr ist.


Lazy_Stoned_Monk

Flex geht auch