Man kann Rechnungen an Inkasso Büros Abtreten. Du bekommst sofort dein Geld und die kümmern sich um den Rest.
Nach 2-3 Mahnungen und Gesprächen ist das eigentlich der einfachste Weg.
Also die Frage ist doch: legst du auf den Kunden noch wert? Wenn ja, würde ich da mal anrufen. Wenn nein, dann sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, denn durch ein Inkasso-Unternehmen werden sich solche Kunden sicherlich nicht beeindrucken lassen. Der Typ hat dann zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Tut er das, dann gehts vors Gericht.
Verstreicht die Zeit so, dann kannst du zum Gerichtsvollzieher und Vollstreckung beantragen. Auch da gibts noch die Möglichkeit vom Widerspruch. Widerspricht er nicht, dann kann man pfänden.
Das klingt stark nach B2B. Sorry, aber mach nicht den Quatsch mit gerichtlichem Mahnverfahren etc. was andere hier schreiben. Die schweren Geschütze kann man sich für später aufheben, das macht nur Arbeit.
Schreib einfach eine normale Mahnung inklusive der dir zustehenden 40€ Verzugspauschale.
Das gibt den meisten Firmen schon zu denken, weil viele immer noch glauben, dass vor der ersten Gebühr erstmal eine Mahnung kommen müsste. Hier wurde jedoch das Gesetz vor einigen Jahren geändert.
Hast du denn vor, weiterhin für diesen Kunden tätig zu sein und ein gutes Klima zu wahren? Wenn ja, wäre ich sehr geduldig. Basierend auf dem Chaos bei der Angebotsannahme, kannst du davon ausgehen, dass es sich nicht um Zahlungsunwilligkeit, sondern um unklare Zuständigkeit / nach hinten geschoben / lange Prozesse handelt. Hatte ich schon oft, sowohl bei mittelgroßen wie auch großen Unternehmen. Wie hast du die Rechnung gesendet? Per Mail? Dann würde ich dort erneut freundlich hinschreiben. Wenn es unbedingt sein muss, dann ggf. Mailadressen der Geschäftsführung o.ä. in CC setzen. Auch die Mahngebühren würde ich weglassen. Sonst kannst du davon ausgehen, dass dafür wieder andere Prozesse oder Genehmigungen notwendig sind und dann dauert es noch länger oder du streitest dich um die Mahngebühren, das ist es vermutlich nicht wert. Ich hab in 14 Jahren Selbständigkeit mit Freundlichkeit irgendwann jede Rechnung bezahlt bekommen.
Es ist die Frage, wenn du mit Kunde meinst. Den eigentlichen Kunden, der meine Beratung wollte? Oder den „Zwischenhändler“, über den meine Leistung eingekauft werden musste? Mit ersterem würde ich gerne ein gutes Klima wahren, bei letzterem ist es mir ehrlich gesagt egal. Aber ich will keinesfalls länger als nötig mit dem Eintreiben des fälligen Betrags verbringen.
Die Rechnung wurde wie gewünscht an eine Email-Adresse gesendet, Eingangsbestätigung kam automatisch. Die Erinnerung ging an diese Email und an eine weitere für Rückfragen und Klärungsbedarf.
Wenn Du Zeit hast: Gerichtliches Mahnverfahren wie schon einige schrieben.
Wenn Du wenig Zeit hast: An einen Factoring-Dienstleister geben. Du bekommst dein Geld und die schlagen sich damit rum. Dafür ist natürlich Abschlag fällig aber der ist nicht so dramatisch, gerade wenn es absolut um nicht so viel Geld geht würde ich das so akzeptieren und in Zukunft mit dem Kunden keine Geschäfte mehr machen.
Entspricht nicht meiner Erfahrung. Z.B. bei [Rechnung.de](http://Rechnung.de) kannst du auch eine bereits gelegte Rechnung über die abwickeln lassen. [Pagido.de](http://Pagido.de) auch.
geht in bestimmten Fällen schon, aber dann musst du schon Kunde sein und meines Wissens auch nicht im Verzug sein außerdem muss der Debitor ein gutes Scoring erreichen. Quelle: Ich hab selber mal bei dem Laden gearbeitet 😉
Bin seit über 15 Jahren erfolgreich selbständig, also wohl nicht ganz ahnungslos. Und du hast immer noch nicht dargelegt, warum du glaubst, dass ich gar keinen Vertrag haben könnte.
Hallo, habe das erst selbst so erlebt - Einmal eingeschrieben mahnen, danach gerichtlicher Zahlungsbefehl, dafür brauchst du meines Wissens bis 5000€ keinen Anwalt. Zwei Tage nach der Klage war das Geld am Konto 😎 Viel Erfolg!
Sollte selbstverständlich sein, aber ich schreibe es trotzdem: Solche Leute intern blacklisten, falls es irgendwie möglich ist. Deine Zeit und auch Kraft sind zu kostbar für solchen Blödsinn, und aus manchen Kunden zieht man nie wirklich Gewinn, denn selbst wenn sie dann irgendwann bezahlen, haben Sie Dich ggf. so viel Kraft gekostet, dass es das nicht wert ist.
Gerichtliches Mahnverfahren. Geht online oder bei Gericht direkt.
Anwalt ist keine Pflicht. Schlag keine Kosten drauf die unnötig sind, bzw. bei denen du dir nicht sicher bist. „Mahnkosten“, „Verzug“ usw. dafür dann doch einen Anwalt nehmen, sonst streicht das der/die Richter/in
Beim ersten Verstreichen eine schriftliche Zahlungserinnerung. Wenn darauf keine Reaktion kommt, eine Woche später die Mahnung mit Hinweis, dass man das dann an ein Inkassounternehmen weitergibt. Hier zahlen in der Regel auch die letzten Deppen.
Die Kosten für den Mahnbescheid kannst Du selbstverständlich aufschlagen - ebenso den realen Aufwand.
Bei letzterem gibt es aber immer wieder Streit, da gerade Inkassounternehmen gerne viel zu viel aufschlagen. Du musst den Aufwand letztlich gerichtsfest nachweisen können. Im Zweifel also einfach weglassen und nur Gerichtskosten, Porto,... aufschlagen.
Man kann Rechnungen an Inkasso Büros Abtreten. Du bekommst sofort dein Geld und die kümmern sich um den Rest. Nach 2-3 Mahnungen und Gesprächen ist das eigentlich der einfachste Weg.
Ich würde immer erstmal anrufen. Ansonsten wenn Dir der Kunde egal ist, 2. Mahnung an die info.mail des Kunden ;)
Also die Frage ist doch: legst du auf den Kunden noch wert? Wenn ja, würde ich da mal anrufen. Wenn nein, dann sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, denn durch ein Inkasso-Unternehmen werden sich solche Kunden sicherlich nicht beeindrucken lassen. Der Typ hat dann zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Tut er das, dann gehts vors Gericht. Verstreicht die Zeit so, dann kannst du zum Gerichtsvollzieher und Vollstreckung beantragen. Auch da gibts noch die Möglichkeit vom Widerspruch. Widerspricht er nicht, dann kann man pfänden.
Das klingt stark nach B2B. Sorry, aber mach nicht den Quatsch mit gerichtlichem Mahnverfahren etc. was andere hier schreiben. Die schweren Geschütze kann man sich für später aufheben, das macht nur Arbeit. Schreib einfach eine normale Mahnung inklusive der dir zustehenden 40€ Verzugspauschale. Das gibt den meisten Firmen schon zu denken, weil viele immer noch glauben, dass vor der ersten Gebühr erstmal eine Mahnung kommen müsste. Hier wurde jedoch das Gesetz vor einigen Jahren geändert.
Ja, es geht um B2B, hätte ich dazuschreiben sollen. Hast du mir vielleicht eine Quelle für die 40€ Pauschale?
Hast du denn vor, weiterhin für diesen Kunden tätig zu sein und ein gutes Klima zu wahren? Wenn ja, wäre ich sehr geduldig. Basierend auf dem Chaos bei der Angebotsannahme, kannst du davon ausgehen, dass es sich nicht um Zahlungsunwilligkeit, sondern um unklare Zuständigkeit / nach hinten geschoben / lange Prozesse handelt. Hatte ich schon oft, sowohl bei mittelgroßen wie auch großen Unternehmen. Wie hast du die Rechnung gesendet? Per Mail? Dann würde ich dort erneut freundlich hinschreiben. Wenn es unbedingt sein muss, dann ggf. Mailadressen der Geschäftsführung o.ä. in CC setzen. Auch die Mahngebühren würde ich weglassen. Sonst kannst du davon ausgehen, dass dafür wieder andere Prozesse oder Genehmigungen notwendig sind und dann dauert es noch länger oder du streitest dich um die Mahngebühren, das ist es vermutlich nicht wert. Ich hab in 14 Jahren Selbständigkeit mit Freundlichkeit irgendwann jede Rechnung bezahlt bekommen.
Es ist die Frage, wenn du mit Kunde meinst. Den eigentlichen Kunden, der meine Beratung wollte? Oder den „Zwischenhändler“, über den meine Leistung eingekauft werden musste? Mit ersterem würde ich gerne ein gutes Klima wahren, bei letzterem ist es mir ehrlich gesagt egal. Aber ich will keinesfalls länger als nötig mit dem Eintreiben des fälligen Betrags verbringen. Die Rechnung wurde wie gewünscht an eine Email-Adresse gesendet, Eingangsbestätigung kam automatisch. Die Erinnerung ging an diese Email und an eine weitere für Rückfragen und Klärungsbedarf.
§288 Abs. 5 BGB hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
Klipp und klar. Danke!
Wenn Du Zeit hast: Gerichtliches Mahnverfahren wie schon einige schrieben. Wenn Du wenig Zeit hast: An einen Factoring-Dienstleister geben. Du bekommst dein Geld und die schlagen sich damit rum. Dafür ist natürlich Abschlag fällig aber der ist nicht so dramatisch, gerade wenn es absolut um nicht so viel Geld geht würde ich das so akzeptieren und in Zukunft mit dem Kunden keine Geschäfte mehr machen.
Factoring machen die wenigsten, wenn die Rechnung bereits gestellt wurde und erst recht nicht, wenn sie bereits im Verzug ist.
Entspricht nicht meiner Erfahrung. Z.B. bei [Rechnung.de](http://Rechnung.de) kannst du auch eine bereits gelegte Rechnung über die abwickeln lassen. [Pagido.de](http://Pagido.de) auch.
geht in bestimmten Fällen schon, aber dann musst du schon Kunde sein und meines Wissens auch nicht im Verzug sein außerdem muss der Debitor ein gutes Scoring erreichen. Quelle: Ich hab selber mal bei dem Laden gearbeitet 😉
Ich werde aus dem ganzen Kuddelmuddel noch nicht so schlau ob ihr überhaupt ein Vertragsverhältnis hattet..
Wieso? Angebot wurde abgegeben, Angebot wurde angenommen (wenn auch erst nach einigem Hin und Her).
Das glaubst du
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, regelmäßig durch Angebot und Annahme, zustande. Und was glaubst du?
Das du wenig Ahnung hast und viel Kuddelmuddel machst und deswegen glaubst du hast nen Vertrag….und ne Rechnungsgrundlage
Und ich glaube, dass du so wenig Ahnung hast, dass du nichts entgegnen kannst und in der Sache nichts beiträgst. Lassen wir jedem seinen Glauben.
Was soll man Einbildung und Ahnungslosigkeit noch entgegnen?
Bin seit über 15 Jahren erfolgreich selbständig, also wohl nicht ganz ahnungslos. Und du hast immer noch nicht dargelegt, warum du glaubst, dass ich gar keinen Vertrag haben könnte.
Naja so erfolgreich kann’s ja wohl nicht sein wenn du so ein Gehühner wie im Eröffnungsthread machst…wohl eher durchwurschteln
🐓
Hallo, habe das erst selbst so erlebt - Einmal eingeschrieben mahnen, danach gerichtlicher Zahlungsbefehl, dafür brauchst du meines Wissens bis 5000€ keinen Anwalt. Zwei Tage nach der Klage war das Geld am Konto 😎 Viel Erfolg!
Sollte selbstverständlich sein, aber ich schreibe es trotzdem: Solche Leute intern blacklisten, falls es irgendwie möglich ist. Deine Zeit und auch Kraft sind zu kostbar für solchen Blödsinn, und aus manchen Kunden zieht man nie wirklich Gewinn, denn selbst wenn sie dann irgendwann bezahlen, haben Sie Dich ggf. so viel Kraft gekostet, dass es das nicht wert ist.
Gerichtliches Mahnverfahren. Geht online oder bei Gericht direkt. Anwalt ist keine Pflicht. Schlag keine Kosten drauf die unnötig sind, bzw. bei denen du dir nicht sicher bist. „Mahnkosten“, „Verzug“ usw. dafür dann doch einen Anwalt nehmen, sonst streicht das der/die Richter/in
Beim ersten Verstreichen eine schriftliche Zahlungserinnerung. Wenn darauf keine Reaktion kommt, eine Woche später die Mahnung mit Hinweis, dass man das dann an ein Inkassounternehmen weitergibt. Hier zahlen in der Regel auch die letzten Deppen.
Mahnbescheid beantragen, kannst online machen und kostet ab 40€, je nach Streitwert.
Wie bekomme ich die Auslagen zurück?
Die Kosten für den Mahnbescheid kannst Du selbstverständlich aufschlagen - ebenso den realen Aufwand. Bei letzterem gibt es aber immer wieder Streit, da gerade Inkassounternehmen gerne viel zu viel aufschlagen. Du musst den Aufwand letztlich gerichtsfest nachweisen können. Im Zweifel also einfach weglassen und nur Gerichtskosten, Porto,... aufschlagen.
Durch das Gericht von deinem Auftraggeber