Polizeipräsidium bzw. Polizeiinspektion (PI) 47. Hilft natürlich nur was, wenn Anzeigen in deren Einzugsgebiet gemeldet werden. Weg.li erkennt die richtige Dienststelle automatisch, die sollte man dann auch nehmen.
Da würdest du aber gleich noch das Einzugsgebiet sehen, also je nachdem wo du wohnst wär das eigl nicht so unnötig ;)
Selber googeln wär auch wirklich nicht aufwendig gewesen.
[https://en.wikipedia.org/wiki/PP-47\_Sialkot-IV](https://en.wikipedia.org/wiki/PP-47_Sialkot-IV)
Weitere Google-Ergebnisse waren bei mir eine Bakteriophage, eine Rohrschelle und ein Luftfilter. Also wirklich nicht unbedingt so unnötig.
Ist mehr darauf bezogen, dass wenn du als Schweizer im Ausland einen Verstoß begehrt, die Schweizer dich dabei dann auch nochmal nach eigenem Katalog zur Kasse bitten
Nee, wir bekommen einfach ne Rechnung von den Euros, kommt alles direkt von Deutschland da die ne Halterabfrage bei uns machen (sofern nicht Abfrage gesperrt ist)
Die einfache Auskunftsperre reicht bei uns in CH dafuer aber leider nicht ;) damit gehen die Halterangaben immer noch nach Dtl. nur mit einer erweiterten Auskunftsperre wuerde das Verfahren ins leere Laufen, weil dann die Behoerden aus CH nichts weitergeben.
die normale Auskunftsperre geht einfach online ueber das Strassenverkehrsamt, da wir in CH einen kantonalen Autoindex haben. Ohne Sperre kann dort jeder ein Kennzeichen eingeben und erhaelt den Halter angezeigt. zB hier fuer Zurich https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fahrzeuge-kontrollschilder/auskunft-fahrzeugregister.html
Bei der normalen Sperre koennen aber noch immer berechtigte Behoerden (zB Bussgeldstellen aus dem Ausland) die Infos abfragen. Bei der erweiterten Sperre muss man Nachweise zB einer Gefaehrdung bringen und eine Bewertung erfolgt durch das StVa und/oder Gericht. Bei der erweiterten laufen auch normale Abfragen der Polizei/ausl. Behoerden ins Leere bzw. auf einen Sperrvermerk. Dann entscheidet ein Richter, ob der Anfrage stattgegeben wird oder nicht. Bei OWis unwahrscheinlich, bei Straftaten koennen aber die Daten trotzdem freigegeben werden.
Die Auskunftsperre betrifft normal aber nur Kennzeichen/Halterabfragen, Melderegisterabfragen sind davon nicht betroffen.
Die erweiterte Sperre (umfasst auf Meldeabfragen) klingt zwar “nice” weil eben keiner mehr die Infos bekommt, hat aber auch Nebeneffekte. Jede Verkehrskontrolle damit ist immer ein Erlebnis, da selbst die Polizei in CH dann weder zum Kontrollschild noch den Meldedaten Auskunft bekommt und auf einen Sperrvermerk laeuft. Ich weiss nicht, was genau dann aber zB deutschen Behoerden geantwortet wird, ich vermute aber, auch da kommt die Info, dass ein Sperrvermerk vorliegt und die Daten nicht uebermittelt werden koennen mit Verweis an das zustaendige Gericht. Ich hatte in der Zeit meiner erweiterten Sperre keine Polizeikontrolle in Dtl. aber 1 Tempoverstoss (ca 20km/h drueber auf der BAB) und ein Parkverstoss mit Zettel am Auto und beide wurden nicht verfolgt und kamen nie zu mir.
das stimmt nicht. Den Behoerden ist das bei normalen Bussen und Verstoessen inkl. Geschwindigkeit voellig egal. Es gibt die Deutsche Rechnung und das wars. Das Einzige was ggf. aber nicht mal zwingend in CH verfolgt wird (aber nicht die Busse) sind Themen die ueber Anzeigen laufen, zB Fahren unter Einfluss von Alk/Drogen etc. Sprich Verkehrstraftaten und auxh da ist es Kanton zu Kanton unterschiedlich ob da zwingend was nachkommt in CH. Selbst Fahrverbote zB wegen Geschwindigkeit kommen schlicht als Brief nach Hause und man bekommt nen Aufkleber auf seinen Sxhweizer Fuehrerausweis und darf in Dtl. dann entsprechend nicht fahren. Waehrend Corona hat denen sogar eine Kopie per eMail gereicht, da gab es dann ein Schreiben zurueck mit dem Datum von/bis in dem das Fahrverbot in Dtl. gilt. Selbst Verkehrsstraftafen werden wie gesagt nicht zwingend nochmal in der Sxhweiz verfolgt
Hier wäre es Parken auf Radweg mit Behinderung, 70 € und ein Punkt. Das Geld dürfte einem Schweizer nicht weh tun. Ob die Schweizer Behörden auch so etwas wie den Punkt weitergeben?
Das Punktesystem ist nur für Deutschland und soweit wie ich es mal in den Nachrichten mitbekommen habe, will man Fahrverbote EU weit weitergeben, dass derjenige nicht einfach in nem anderen Land ungestört fahren kann. Aber obs kommt ka. Ich hab bis jetzt auch keinen Punkt aus anderen Ländern bekommen, da jeder sein eigenes Bußgeld hat.
Aber rein theoretisch gesehen hätte er neb Punkt in Deutschland. Ich hab nur das Beispiel von nem Österreicher und er hat nur Bußgeld bekommen aber keinen Punkt in Deutschland, obwohl es dafür nen Punkt gäbe.
Da laeuft vom Ordnungsamt eine normale Halterabfrage in die Sxhweiz und dann geht der Brief halt in die Sxhweiz an den Halter mit einer Zahlungsaufforderung. Schweiz hat eine automatische Schnittstelle zur Abfrage fuer Deutsche Behoerden. Normale Auskunftsperre in CH reicht auch leider nicht aus, damit da nichts kommt. Nur bei erweiterter Auskunftsperre laeuft die Abfrage der Behoerden auch in CH ins Leere und der Halter wird nicht nach Dtl weitergegeben. Da die dt. Behoerden Forderungen in CH nicht ohne weiteres vollstrecken koennen, duerfte eher die Frage sein, was passiert, wenn er nicht bezahlt. Ich vermute in CH passiert da wenig, ob in Dtl. ein offenes Bussgeld irgendwann mal bei der Polizei/Zoll/Bundespolizei gemeldet wird und man dann bei Einreise/Verkehrskontrolle deswegen angehalten wird, wuesste ich jetzt zumindest nicht. Wegen Geldstrafen ja, aber ob dann am Flughafen die Meldung kommt, hier sind noch 70EUR Bussgeld fuer Falschparken offen kann ich mir zumindest nur sehr sxhwer vorstellen.
Also wenn die Halterabfrage ins leere läuft, kann der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden und er läuft in die Verjährung. Wenn die Halterabfrage positiv ist, aber die Briefe in die Schweiz zurück kommen, kann der Bußgeldbescheid öffentlich "zugestellt" werden. Danach ist er rechtskräftig und kann zum Beispiel vom Zoll im sogenannten Bengali? Verfahren vollstreckt werden. Das heißt dann am Grenzzoll oder bei mobilen Zollkontrollen. Es wird nicht aktiv "gefahndet" aber bei normalen Kontrollen gibt es dann bei der Abfrage den Hinweis aufs Vollstreckungsverfahren und dann will der Zöllner Cash sehen, sonst wird die Einreise oder Weiterfahrt versagt.
Ja, bringt was. Ich hatte vor Monaten einen ähnlichen Fall (rumänisches Kennzeichen) und im Anzeigentext gefragt, ob das denn verfolgt wird. Die Polizei München hat mich nett zurückgerufen und mitgeteilt, bei rumänischen Kennzeichen wäre das nicht möglich, nur bei Österreich, Schweiz und Italien, wenn ich mich richtig erinnere.
Jetzt habe ich es erfasst. Bis jetzt war bei allen Meldungen in dieser Straße die E-Mail von pi14 voreingestellt, jetzt war es die Mail von Verkehrsüberwachung-KVR. Ob das an der ausländischen Nummer lag? Ich hätte die pi noch manuell auswählen können, hab’s aber einfach mal an vkü gesendet, wegli wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben.
Die Hexenjagd gegen den Anzeigenhauptmeister wird von uns nicht toleriert. Posts über ihn sind verboten, Kommentare werden von den Mods einzeln abgewägt.
Mit einem Lippenstift ein Herz auf die Frontschutzscheibe malen bringt mehr. Er steigt ein , mach den Scheibenwischer an, und die Scheibe ist sowas von verschmiert da hat er jede Menge Arbeit und vielleicht hast du ihn dann so umprogrammiert...
Sollte funktionieren aufgrund des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags. Halterdaten werden da gegenseitig übermittelt.
Ach und übrigens: AG steht für Achtung Gefahr!. Die haben auch ein so genanntes Autoindex, wo man die Halterdaten rausbekommt, sofern die Halterdaten nicht gesperrt sind: [https://www.viacar.ch/eindex/login.aspx?kanton=ag](https://www.viacar.ch/eindex/login.aspx?kanton=ag)
Fraunhoferstraße in München, seit ein paar Jahren für Fahrradfahrer wesentlich besser geworden.
Ich fahre hier täglich entlang, es gab noch keinen einzigen Tag, an dem der Fahrradweg nicht missbraucht wurde.
Über Falschparker wie hier bin ich fast froh, immerhin kommt man da vorbei.
Wenn’s nicht grad irgendwelche Transporter von polnischen Bauarbeitern sind dann schon, die armen Schweine sind schon genug gefickt. Ob was damit passiert, keine Ahnung.
Natürlich, es ist eher ein Ding von „alle ordentlichen Parkplätze/halteplätze sind von Anwohnern besetzt die das als ihr Recht/eigentum betrachten“, und die müssen halt was auf der Straße bauen.
Und ich hab vor deren Reaktion wenn die mich beim Foto machen sehen etwas Angst.
>die das als ihr Recht/eigentum betrachten
Ja verdammt. Jeder hat das Recht einen ordentlichen öffentlichen Parkplatz zu benutzen.
Wir können jetzt anfangen darüber zu diskutieren,dass jeder Autobesitzer einen Parkplatz nachweisen müsste oder, wenn nicht möglich an die Stad "Miete" zahlen müsste oder so.
Aber so lange das nicht ist, darf jeder Anwohner auf öffentlichen Parkplätzen parken (so lange er sich an die Regeln hält).
Es sollten halt keine Parkplätze für die allgemeine Nutzung sein wenn da Leute zur Arbeit nen Fahrzeugstellplatz brauchen. Für Umzüge kann man doch auch Stellplätze reservieren.
Man kann auch irgendwo hinfahren, ausladen, und dann das Fahrzeug anständig parken. Zumindest musste ich das auf Messen immer machen, wenn ich meine 200-500 Euro Pfand nicht verlieren wollte. Da geht es dann komischerweise.
Kannst es mal versuchen.
Ich habe heute auch einen Schweizer Gehwegparker in München geweglit. Mal schauen, ob was passiert.
Wie bekommst du mit, ob etwas passiert?
Sicher gar nicht. Mein letzter Satz war da sicher missverständlich.
Also pp47 verfolgt Anzeigen, denn ich merke Verhaltensänderungen und einmal haben sie eine Rückfrage gestellt.
Wer ist pp47?
Polizeipräsidium bzw. Polizeiinspektion (PI) 47. Hilft natürlich nur was, wenn Anzeigen in deren Einzugsgebiet gemeldet werden. Weg.li erkennt die richtige Dienststelle automatisch, die sollte man dann auch nehmen.
Danke, dass du den letmegooglethat Link entfernt hast.
Da würdest du aber gleich noch das Einzugsgebiet sehen, also je nachdem wo du wohnst wär das eigl nicht so unnötig ;) Selber googeln wär auch wirklich nicht aufwendig gewesen.
[https://en.wikipedia.org/wiki/PP-47\_Sialkot-IV](https://en.wikipedia.org/wiki/PP-47_Sialkot-IV) Weitere Google-Ergebnisse waren bei mir eine Bakteriophage, eine Rohrschelle und ein Luftfilter. Also wirklich nicht unbedingt so unnötig.
Die sind soweit ich weiß nur für außerhalb vom Mittleren Ring zuständig. Das Bild sieht mir stark nach innerhalb vom mittleren Ring aus.
Leider gar nicht, ich habe noch nie eine Antwort bekommen
Da es für Schweizer wohl nur Spesen sind, ist eher die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.
Meiner Erfahrung nach holen sich die schweizer Behörden auf Höhe ihres Bußgeldkatalogs nochmal das Geld vom Falschparker
In der Schweiz wird nach deinem Verdienst das Bußgeld gemacht für Schweizer. Ausländer haben da wieder einen zweiten Bußgeldkatalog.
Nicht bei "normalen" Bussen. Erst wenn es zu einer richtigen Anzeige kommt.
Ich liebe, das man allein an der Schreibweise von Bussen/Bußen sofort sehen kann, dass du Ahnung hast. Mein Preußenhirn war kurz verwirrt Ü
Immerhin ist er thematisch im Straßenverkehr geblieben und hat nicht von "Busen" geschrieben.
Ist mehr darauf bezogen, dass wenn du als Schweizer im Ausland einen Verstoß begehrt, die Schweizer dich dabei dann auch nochmal nach eigenem Katalog zur Kasse bitten
Ist nicht der Fall :-)
Kann ich so bestätigen. Definitiv nicht der Fall.
Nee, wir bekommen einfach ne Rechnung von den Euros, kommt alles direkt von Deutschland da die ne Halterabfrage bei uns machen (sofern nicht Abfrage gesperrt ist)
Die einfache Auskunftsperre reicht bei uns in CH dafuer aber leider nicht ;) damit gehen die Halterangaben immer noch nach Dtl. nur mit einer erweiterten Auskunftsperre wuerde das Verfahren ins leere Laufen, weil dann die Behoerden aus CH nichts weitergeben.
Nur aus Neugier, kann jeder eine erweiterte Auskunftsperre erlangen oder ist das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft?
die normale Auskunftsperre geht einfach online ueber das Strassenverkehrsamt, da wir in CH einen kantonalen Autoindex haben. Ohne Sperre kann dort jeder ein Kennzeichen eingeben und erhaelt den Halter angezeigt. zB hier fuer Zurich https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fahrzeuge-kontrollschilder/auskunft-fahrzeugregister.html Bei der normalen Sperre koennen aber noch immer berechtigte Behoerden (zB Bussgeldstellen aus dem Ausland) die Infos abfragen. Bei der erweiterten Sperre muss man Nachweise zB einer Gefaehrdung bringen und eine Bewertung erfolgt durch das StVa und/oder Gericht. Bei der erweiterten laufen auch normale Abfragen der Polizei/ausl. Behoerden ins Leere bzw. auf einen Sperrvermerk. Dann entscheidet ein Richter, ob der Anfrage stattgegeben wird oder nicht. Bei OWis unwahrscheinlich, bei Straftaten koennen aber die Daten trotzdem freigegeben werden. Die Auskunftsperre betrifft normal aber nur Kennzeichen/Halterabfragen, Melderegisterabfragen sind davon nicht betroffen. Die erweiterte Sperre (umfasst auf Meldeabfragen) klingt zwar “nice” weil eben keiner mehr die Infos bekommt, hat aber auch Nebeneffekte. Jede Verkehrskontrolle damit ist immer ein Erlebnis, da selbst die Polizei in CH dann weder zum Kontrollschild noch den Meldedaten Auskunft bekommt und auf einen Sperrvermerk laeuft. Ich weiss nicht, was genau dann aber zB deutschen Behoerden geantwortet wird, ich vermute aber, auch da kommt die Info, dass ein Sperrvermerk vorliegt und die Daten nicht uebermittelt werden koennen mit Verweis an das zustaendige Gericht. Ich hatte in der Zeit meiner erweiterten Sperre keine Polizeikontrolle in Dtl. aber 1 Tempoverstoss (ca 20km/h drueber auf der BAB) und ein Parkverstoss mit Zettel am Auto und beide wurden nicht verfolgt und kamen nie zu mir.
das stimmt nicht. Den Behoerden ist das bei normalen Bussen und Verstoessen inkl. Geschwindigkeit voellig egal. Es gibt die Deutsche Rechnung und das wars. Das Einzige was ggf. aber nicht mal zwingend in CH verfolgt wird (aber nicht die Busse) sind Themen die ueber Anzeigen laufen, zB Fahren unter Einfluss von Alk/Drogen etc. Sprich Verkehrstraftaten und auxh da ist es Kanton zu Kanton unterschiedlich ob da zwingend was nachkommt in CH. Selbst Fahrverbote zB wegen Geschwindigkeit kommen schlicht als Brief nach Hause und man bekommt nen Aufkleber auf seinen Sxhweizer Fuehrerausweis und darf in Dtl. dann entsprechend nicht fahren. Waehrend Corona hat denen sogar eine Kopie per eMail gereicht, da gab es dann ein Schreiben zurueck mit dem Datum von/bis in dem das Fahrverbot in Dtl. gilt. Selbst Verkehrsstraftafen werden wie gesagt nicht zwingend nochmal in der Sxhweiz verfolgt
Hier wäre es Parken auf Radweg mit Behinderung, 70 € und ein Punkt. Das Geld dürfte einem Schweizer nicht weh tun. Ob die Schweizer Behörden auch so etwas wie den Punkt weitergeben?
Das Punktesystem ist nur für Deutschland und soweit wie ich es mal in den Nachrichten mitbekommen habe, will man Fahrverbote EU weit weitergeben, dass derjenige nicht einfach in nem anderen Land ungestört fahren kann. Aber obs kommt ka. Ich hab bis jetzt auch keinen Punkt aus anderen Ländern bekommen, da jeder sein eigenes Bußgeld hat. Aber rein theoretisch gesehen hätte er neb Punkt in Deutschland. Ich hab nur das Beispiel von nem Österreicher und er hat nur Bußgeld bekommen aber keinen Punkt in Deutschland, obwohl es dafür nen Punkt gäbe.
AG = Achtung Gefahr!
Da laeuft vom Ordnungsamt eine normale Halterabfrage in die Sxhweiz und dann geht der Brief halt in die Sxhweiz an den Halter mit einer Zahlungsaufforderung. Schweiz hat eine automatische Schnittstelle zur Abfrage fuer Deutsche Behoerden. Normale Auskunftsperre in CH reicht auch leider nicht aus, damit da nichts kommt. Nur bei erweiterter Auskunftsperre laeuft die Abfrage der Behoerden auch in CH ins Leere und der Halter wird nicht nach Dtl weitergegeben. Da die dt. Behoerden Forderungen in CH nicht ohne weiteres vollstrecken koennen, duerfte eher die Frage sein, was passiert, wenn er nicht bezahlt. Ich vermute in CH passiert da wenig, ob in Dtl. ein offenes Bussgeld irgendwann mal bei der Polizei/Zoll/Bundespolizei gemeldet wird und man dann bei Einreise/Verkehrskontrolle deswegen angehalten wird, wuesste ich jetzt zumindest nicht. Wegen Geldstrafen ja, aber ob dann am Flughafen die Meldung kommt, hier sind noch 70EUR Bussgeld fuer Falschparken offen kann ich mir zumindest nur sehr sxhwer vorstellen.
Also wenn die Halterabfrage ins leere läuft, kann der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden und er läuft in die Verjährung. Wenn die Halterabfrage positiv ist, aber die Briefe in die Schweiz zurück kommen, kann der Bußgeldbescheid öffentlich "zugestellt" werden. Danach ist er rechtskräftig und kann zum Beispiel vom Zoll im sogenannten Bengali? Verfahren vollstreckt werden. Das heißt dann am Grenzzoll oder bei mobilen Zollkontrollen. Es wird nicht aktiv "gefahndet" aber bei normalen Kontrollen gibt es dann bei der Abfrage den Hinweis aufs Vollstreckungsverfahren und dann will der Zöllner Cash sehen, sonst wird die Einreise oder Weiterfahrt versagt.
Ja, bringt was. Ich hatte vor Monaten einen ähnlichen Fall (rumänisches Kennzeichen) und im Anzeigentext gefragt, ob das denn verfolgt wird. Die Polizei München hat mich nett zurückgerufen und mitgeteilt, bei rumänischen Kennzeichen wäre das nicht möglich, nur bei Österreich, Schweiz und Italien, wenn ich mich richtig erinnere.
Ok klasse, dann erfasse ich ihm gleich noch ein Urlaubs Andenken auf wegli
Jetzt habe ich es erfasst. Bis jetzt war bei allen Meldungen in dieser Straße die E-Mail von pi14 voreingestellt, jetzt war es die Mail von Verkehrsüberwachung-KVR. Ob das an der ausländischen Nummer lag? Ich hätte die pi noch manuell auswählen können, hab’s aber einfach mal an vkü gesendet, wegli wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben.
Bringt eher wenig. Erst ab 70 Euro Bußgeld werden die Bußgelder auch in der Schweiz vollstreckt. Dem Schweizer kann das also ziemlich egal sein.
[удалено]
Die Hexenjagd gegen den Anzeigenhauptmeister wird von uns nicht toleriert. Posts über ihn sind verboten, Kommentare werden von den Mods einzeln abgewägt.
Mit einem Lippenstift ein Herz auf die Frontschutzscheibe malen bringt mehr. Er steigt ein , mach den Scheibenwischer an, und die Scheibe ist sowas von verschmiert da hat er jede Menge Arbeit und vielleicht hast du ihn dann so umprogrammiert...
Selbst wenn die Anzeige erfolg hat. Für den ist das Bußgeld niedriger als die Parkgebühren in Zürich.
[удалено]
Blablabla Autoversteher Mimimi Nichts was Ihr nicht schon tausendmal gelesen oder gehört habt.
Da ist doch noch genug Platz sowohl auf Radweg als auch Fußweg /s
Sollte funktionieren aufgrund des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags. Halterdaten werden da gegenseitig übermittelt. Ach und übrigens: AG steht für Achtung Gefahr!. Die haben auch ein so genanntes Autoindex, wo man die Halterdaten rausbekommt, sofern die Halterdaten nicht gesperrt sind: [https://www.viacar.ch/eindex/login.aspx?kanton=ag](https://www.viacar.ch/eindex/login.aspx?kanton=ag)
Lauf einfach weiter. Niemand hat Schmerzen.
Fraunhoferstraße in München, seit ein paar Jahren für Fahrradfahrer wesentlich besser geworden. Ich fahre hier täglich entlang, es gab noch keinen einzigen Tag, an dem der Fahrradweg nicht missbraucht wurde. Über Falschparker wie hier bin ich fast froh, immerhin kommt man da vorbei.
Wenn’s nicht grad irgendwelche Transporter von polnischen Bauarbeitern sind dann schon, die armen Schweine sind schon genug gefickt. Ob was damit passiert, keine Ahnung.
ich verstehe den gedanken, aber auch die sollten mit führerschein wissen, wie man ordentlich parkt.
Natürlich, es ist eher ein Ding von „alle ordentlichen Parkplätze/halteplätze sind von Anwohnern besetzt die das als ihr Recht/eigentum betrachten“, und die müssen halt was auf der Straße bauen. Und ich hab vor deren Reaktion wenn die mich beim Foto machen sehen etwas Angst.
>die das als ihr Recht/eigentum betrachten Ja verdammt. Jeder hat das Recht einen ordentlichen öffentlichen Parkplatz zu benutzen. Wir können jetzt anfangen darüber zu diskutieren,dass jeder Autobesitzer einen Parkplatz nachweisen müsste oder, wenn nicht möglich an die Stad "Miete" zahlen müsste oder so. Aber so lange das nicht ist, darf jeder Anwohner auf öffentlichen Parkplätzen parken (so lange er sich an die Regeln hält).
Es sollten halt keine Parkplätze für die allgemeine Nutzung sein wenn da Leute zur Arbeit nen Fahrzeugstellplatz brauchen. Für Umzüge kann man doch auch Stellplätze reservieren.
Man kann auch irgendwo hinfahren, ausladen, und dann das Fahrzeug anständig parken. Zumindest musste ich das auf Messen immer machen, wenn ich meine 200-500 Euro Pfand nicht verlieren wollte. Da geht es dann komischerweise.
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Nicht, wenn man der „Statistik“ des Bürgermeisters glaubt.
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Ah. Ja so formuliert kann es halt beides meinen.
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Du hast vollkommen recht, verstehe auch nicht so ganz, wieso ich (und scheinbar andere ebenfalls) das so gelesen haben.