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Single_Blueberry

>Ich dachte mit Schülerrabatt sind es für 1 Jahr dann 29.90e Kann nachvollziehen, dass man das bei verbaler Kommunikation falsch versteht, aber nicht **nachdem** man den Vertrag gelesen hat. Die Unachtsamkeit kostet dich halt jetzt 60€. Könnte schlimmer sein.


Far-Concept-7405

Was steht in deinem Vertrag drinnen, wenn dort die richtigen Preise stehen und nicht mit 29,99€ geworben wurde, dann gibt es kein Irrtum sonder hast einfach den Vertrag nicht gelesen.


pizzaboy30

„Vertrag nicht lesen“ begründet ggf. Weitere Schadensersatzansprüche des Studios, ändert ja aber nichts am vorliegen eines Irrtums: das erklärte und das gewollte fallen auseinander. Wenn der Irrtum erheblich ist, kann OP anfechten.


Heywhat63

Aber dann habe ich mich trotzdem im Preis geirrt


Far-Concept-7405

Trotzdem ist der Anbieter nicht für deine Schusseligkeit verantwortlich. Einen Vertrag aufgrund eines Irrtums anzufechten ist relativ schwierig, meist werden die Verträge durch arglistige Täuschung aufgehoben (Vertreter an der Haustür oder das ja am Telefon aufgegangen).


Hot_Entertainment_27

Am Telefon und an der Haustür hat man Sonderkündigungsrecht. Da muss man nicht über Arglist diskutieren.


Far-Concept-7405

Nein, man hat ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.


Acceptable-Pay-6577

… und bei Verträgen welche außerhalb fester Geschäftsstellen geschlossen werden


mietzboy

Du hast was unterschrieben. Dass du nicht lesen kannst, dafür kann keiner was


theb3nb3n

Willst du ein mündiger erwachsener Mensch sein, oder werden?


Rudollis

60€ (12x5,- monatlich) sind relativ günstig für die Lektion: Verträge gründlich lesen vor dem Unterschreiben. Da ging es bei anderen jungen Erwachsenen schon um ganz andere Summen.


FrankDrgermany

Was soll denn die bescheuerte Antwort und wieso hat so ein Spruch soviele Upvotes. OP hat eine klare Frage gestellt hinsichtlich §119BGB 1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Das könnte hier durchaus greifen. Inwiefern der Vertrag gestaltet war, kann ich zumindest nicht beurteilen. Ich schätze die Chance zwar auch als gering ein, aber das wäre doch erstmal zu klären,...


MiguelMSC

418,80€.


miGa7

Wow. Deinem Vorredner geht es um die Differenz, die OP durch seinen Irrtum mehr zahlt.


sgtbaumfischpute

mAthE


_the-mentalist_

Die Frage ist doch, was auf dem Vertrag steht, nicht was du "dachtest" (zumindest wird das ein Beweisproblem werden). Wenn es so auf dem Vertrag steht, dann eher schlechte Karten. In Person hast du auch kein Widerrufsrecht (zumindest wenn es im Studio war).


[deleted]

Vergiss es m.e. Du hast den Vertrag zwar gelesen aber nicht verstanden, den Rest gemutmasst und dann unterschrieben. Der Inhalts Irrtum müsste zudem erheblich sein, - da ist bei dieser geringen Differenz überhaupt nicht von auszugehen. In diesem Sinne: Willkommen im Gym.


Altruistic-Show-9875

Ich sehe hier nicht mal einen Inhaltsirrtum, sondern vielmehr einen grundsätzlich unbeachtlichen Motivirrtum. Du kannst den Vertrag nicht anfechten


alohahaja

Sehe ich auch so. Jeder Kommentar, den man zum Inhaltsirrtum aufschlägt fängt ungefähr so an: Ein Inhaltsirrtum ist kein Irrtum über den Wert/Preis, sondern lediglich ein Irrtum über nach Verkehrsanschauung erhebliche wertbildende Eigenschaften. Ein Irrtum über den Wert/Preis ist grundsätzlich ein unbeachtlicher Motivirrtum.


pizzaboy30

OP irrt sich ja nicht über den Wert den Vertrages oder darüber, dass sein Schwarm nur auf ihn fliegt, wenn er pumpen geht. OP wollte 29,90 erklären, hat aber 34,90 erklärt. Er war also über den Inhalt der Erklärung im Irrtum. Über die erheblichkeit kann man streiten, aber OP zahlt jetzt über 15% mehr als er wollte. Ob die Anfechtung angesichts der dadurch ausgelösten Schadensersatzansprüche für OP die beste Option ist, muss er selbst entscheiden.


EineHeiligeWurfbibel

Eine Irrtums Anfechtung berechtigt auch vllt die Gegenseite zu Schadensersatz. Muss nicht, kann aber je nachdem wie der Irrtum verursacht wurde.


pizzaboy30

Du trittst nicht vom Vertrag zurück, sondern erklärst die Anfechtung. Dies muss unverzüglich nachdem Dir dein Irrtum bewusst geworden ist, passieren. Du machst Dich dadurch allerdings schadensersatzpflichtig, das Studio ist so zu stellen, als hätte es den Vertrag nie gegeben, kann Dir also z.B. eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.


alohahaja

Das Studio kann sich auch gegen die Anfechtung wehren. Ich halte sie nämlich für nicht berechtigt, da über den Preis (Motivirrtum) und nicht über preisbildende Eigenschaften (Inhaltsirrtum) geirrt wurde.


pizzaboy30

Das ist dann halt falsch.


Heywhat63

Was meinst du, wie hoch der Schadensersatz sein wird ?


pizzaboy30

Das kann ich Dir nicht, es kommt sehr darauf an, wie sehr die sich mit Recht auskennen und ob sie bereit sind, dafür vor Gericht zu ziehen, aber wenn Du sehr viel Pech hast, wäre, da Du deine Sorgfaltspflicht bei der Vertragsverhandlung verletzt hast, es durchaus möglich, dass Du auch ohne Vertrag ein volles Jahr zahlen musst.


Heywhat63

Danke, die Anfechtung geht nur schriftlich?


pizzaboy30

Eine formerfordernis hat sie nicht, sie _geht_ auch mündlich, aber zwecks Beweisbarkeit würde ich das schriftlich machen.


FrozenFE

Würde nicht einschätzen, dass ein Inhaltsirrtum vorliegt, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum: du dachtest, es wäre der günstige Beitrag, du hast dich aber geirrt. Mitglied werden wolltest du aber. Die Umstände/Beweggründe sind andere, daher unerheblich fürs Rechtsgeschäft Bin kein Anwalt, lerne grad für Privatrecht das Thema (:


pizzaboy30

Beim Motivirrtum fallen Wille und Erklärung nicht auseinander, sondern die Willensbildung ist fehlerhaft. Ein Beispiel wäre, das OP glaubt, sein Schwarm geht in dieses Gym, stellt dann fest, dass es nicht so ist und will deshalb anfechten. Vorliegend fallen Wille und Erklärung auseinander, OP glaubte, er würde (sein Einverständnis mit) 29,90 erklären, hat aber (sein Einverständnis mit) 34,90 erklärt. Das ist ein klassischer Inhaltsirrtum.


muhammedstyler

Ja ist unlucky, also da du vor Ort abgeschlossen hast und selber den Vertrag hättest lesen sollen ist der gültig. Du kannst ja mal auf nett fragen und denen das erzählen, vielleicht lösen die den ja auf wenn du nett frägst.


[deleted]

[удалено]


alohahaja

Erster Satz: ich bin 18 Also nein; nicht minderjährig


Funkj0ker

Das ist kein Inhaltsirrtum, das ist dein persönlicher Irrtum. Nenn es lehrgeld dafür, dass du dir in Zukunft Verträge in Ruhe durchliest und ggf. auch mit nach hause nimmst und die mit anderen Personen besprichst, bevor du einfach etwas unterschreibst. Egal was dir jemand sagt, das was zählt ist was im Vertrag steht.


Uncle_Lion

Falsch verstehen ist nicht "Inhaltsirrtum".


eXeler0n

Doch, genau das ist es.


[deleted]

Meines Erachtens nach käme hier nur ein Motivirrtum in betracht. Ein Motivirrtum ist grundsätzlich, außer im Erbrecht, unbeachtlich. Heißt: Keine Möglichkeit zur Anfechtung. Den Motivirrtum hätte man durch aufmerksames lesen ausräumen können. Ein Inhaltsirrtum kommt m.M.n nicht in Betracht. Alles in allem scheint mir vor dem Hintergrund eines möglichen unbeachtlichen Motivirrtums i.V.m mit der geringen Preisdifferenz das Interesse des Fitnessstudios an der Aufrechterhaltung des Vertrags gewichtiger. Das Fitnessstudio kann erwarten, dass sich etwaige Neumitglieder mit der Vertragsgestaltung auseinandersetzen und ggf. die Möglichkeit von Rückfragen nutzen. Ich war aufgrund häufiger Umzüge durch das Studium schon in einigen Fitnessstudios Mitglied und die Verträge sind meistens nicht wirklich lang. Vor allem die genaue Preisgestaltung offenbart sich häufig auf der ersten Seite und wird vom Personal oft händisch eingetragen, da man aufgrund häufig wechselnder Angebote und Aktionen nicht immer neue Formularverträge drucken lassen möchte. Manche Studios machen das zwar auch elektronisch aber auch hier sind Preise meist klar erkennbar. Tipp meinerseits: Beim nächsten Mal entweder online abschließen (wg. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) oder eben freundlich fragen. Noch bevor du hier nämlich eine qualifizierte Antwort erhältst bist du schneller dort gewesen und hast persönlich nachgefragt. Mit dem richtigen Ton sind viele Betreiber sehr kulant. Keine Rechtsberatung.


Goblin_Master_Race

Stehen die Konditionen im Vertrag? Falls ja, hast da schlechte Karten. Würde es eher mit Kulanz probieren.


Vaajsha

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber normalerweise hat man nach Abschluss immer eine zweiwöchige Periode, in der man fristlos kündigen kann.


Future-Might-4790

Ne hat man nicht. nur bei Fernabsatzverträgen


bluedolphinshorts

Man kann doch innerhalb der ersten zwei Wochen kündigen, oder?


skelkingur

>Das 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur, wenn der Vertrag nicht vor Ort, also über die Website, per E-Mail, am Infostand in der Einkaufspassage etc. abgeschlossen wurde. Wenn vor Ort im Studio der Vertrag abgeschlossen wird, ist der Vertrag bei volljährigen Personen sofort gültig. Ein Widerrufsrecht gibt es da nicht. https://www.aktivkanzlei.de/blog/widerrufsrecht-mitgliedsvertrag-fitnessstudio


bluedolphinshorts

Oha. Gut zu wissen… bzw. sollte ich das eigentlich schon lange wissen😅


[deleted]

[удалено]


Appendizitis

Wenn im Studio abgeschlossen, dürfte es kein Widerrufsrecht geben...


ImpossibleGiraffe509

Das stimmt nicht bei einem vor Ort abgeschlossenen Vertrag gibt es kein Widerrufsrecht. Nur bei online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossenen Verträgen...


[deleted]

Da online immer billiger ist, auch vor Ort online mit dem Handy abschließen. Wenn die nein sagen, fragen warum, ob sie etwas bekommen, wenn sie du persönlich auf Papier unterschreibst.


SilentWatchtower

Das hier. Kann nicht viel schlimmes passieren. Entweder sie akzeptieren es. Oder si sagen nö dann kannst du immer noch hingehen oder dir überlegen ob du dagegen vorgehst. Aber zu verlieren gibt es wenig


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Preisirrtum Fitnessstudio Hallo ich bin 18. Habe vorgestern einen Vertrag bei einem Fitnessstudio unterschrieben, wo es 5.00 Schülerrabatt gibt. Mir wurden die Preise gesagt: für 2 Jahre 29.90 für 1 Jahr 34.90 (monatlich) Ich dachte mit Schülerrabatt sind es für 1 Jahr dann 29.90e. Nur habe ich das aber falsch verstanden und der Rabatt war schon im Preis von 34.90 inbegriffen. Ich hätte den Vertrag sonst nicht unterschrieben, weil ein anderes Fitnessstudio, was sogar näher ist, einen Vertrag für 29.00e anbietet. Ich habe geschaut und das müsste unter *Inhaltsirrtum* fallen, was den Vertrag nichtig macht. Der Vertragsbeginn ist erst am 1.9 (in 2 Tagen). Wie gehe ich vor, um vom Vertrag rückzutreten? Danke und ich weiß es war ein blöder Fehler. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Pennyrose80

Hat man nicht ein wiederruftsrecht? , Trotz Unterschrift kann man doch binnen 2 Wochen vom Vertrag zurück treten.?


Future-Might-4790

Ne nur bei fernabsatzveträgen. Hätte er den Vertrag online abgeschlossen hätte er Widerrufen können


Careless-Thing1420

Ich weiß nicht ob es schon genannt wurde, aber... Geh doch morgen einfach hin und red mit denen. Erklär denen deine Situation, was du dachtest, und fragst ob man den Vertrag nicht rückabwickeln könnte. Oftmals braucht man gar keine Paragraphen, sondern nur nette Worte. Aber nicht erzählen das du zur Konkurrenz gehen willst, sondern das du dich im Preis geirrt hast und dir als Schüler die 5€ on top aktuell noch zuviel sind.


CauliflowerLow7793

Geh einfach hin und Frage nochmal nett nach dass du das nicht verstanden hast ob du zurücktreten kannst von dem Vertrag


According-Sky-9871

Das ist ein Inhaltsirrtum. Du hast den Vertrag nicht durchgelesen, sondern darauf vertraut was dir gesagt wurde an der Kasse. Daher kannst du anfechten. Dass du unterschrieben hast ohne den Vertrag durchzulesen kann man gut argumentieren mit deiner Unerfahrenheit (Schüler) im Rechtsverkehr. Bist du denn schon 18? Wenn nicht brauchst du ohnehin die Einverständnis deiner Eltern, diese könnten sie dir ausschlagen, sodass der Vertrag auch dann nichtig wäre. So oder so sag einfach mal du willst raus aus dem Vertrag und schau, ob sie dich freiwillig rauslassen. Versuchen kann man das auf jeden Fall mal. Im Zweifel bist du aber wohl auch gesetzlich im Recht.


Heywhat63

Danke, meinst du ich soll das Argument der Unerfahrenheit auch in die Anfechtung reinschreiben? Ja ich bin 18