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Taylor_Polynom

Bloß weil in nem Exposé steht, dass die Wohnung zum 1.10. Bezogen werden kann heißt es ja nicht, dass eine Wohnung schon zum 1.10. Bezogen werden muss. Ist gang und gäbe, dass ne Wohnung mal 1-2 Monate leer steht bis sich der richtige Mieter gefunden hat. Also ich denke die HV hat hier schlechte Karten.


internetisout

Es gibt keine Täuschung worauf, sich die HV berufen könnte. Mietvertrag ist unterschrieben und die HV idR hat genug Vollmacht den Beginn eines Mietvertrages zu bestimmen. Die HV hätte sich im Vorfeld besser abstimmen können. Fehler von der HV. Kein Fehler von Dir. Was im Exposé stand spielt keine Rolle. Erstmal. Was zählt, ist was im Mietvertrag steht. Und wenn da der 01.11. als Beginn eingetragen ist, dann ist das so.


Single_Blueberry

Es lag am Ende ein Mietvertrag mit Begin 1.11. vor und den haben HV und Mieter unterschrieben, fertig. Sehe nicht inwiefern es eine Rolle spielt, was der Makler wann im Exposé stehen hatte. Ihr habt zum Makler keine Beziehung, ist eine Sache zwischen Makler und HV. Wenn ihr das wollt, könnt ich ja einen Mittelweg anbieten. Halbe Monatsmiete für den Oktober zahlen, dafür entspannt Umziehen.


Still-Experience3419

Danke erstmal an dich und alle anderen. Ja genau diesen oft hier vorgeschlagenen Mittelweg habe ich auch für uns als besten Weg erkannt. Leider ist beim heutigen Telefonat, als ich mitgeteilt habe, dass wir den Vertrag zur Vorverlegung nicht unterschreiben, die Stimmung des Bearbeiters so gekippt, dass dies nicht mehr möglich war. Ich telefoniere morgen Mittag nochmal mit einem Anwalt und lasse mich dahingehend absichern. Danach werde ich nochmal auf den Bearbeiter zugehen und falls dieser uns dann immer noch so unprofessionell des Betrugs bezichtigt, werde ich einen anderen Kollegen, oder den Vorgesetzten verlangen und ein Schreiben mit dem Kompromiss aufsetzen. P.s. der Bearbeiter ist anscheinend ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger. Daher ärgert er sich vielleicht sehr über sich selbst, dass er diesen Vertrag so unterschrieben hat und versucht jetzt in schöner Juristen Manier erstmal Druck aufzubauen und zu bluffen. Ein Zitat aus dem heutigen Telefonat unterstreicht seine Unprofessionalität und enttarnt auch seinen offensiven Bluff, da er ganz genau wissen sollte, dass das nicht der Fall ist. "Sie müssen erstmal nachweisen, dass Sie uns nicht getäuscht haben!" hahaha alles klar Herr Anwalt.....


EineHeiligeWurfbibel

hat er echt gesagt? Also: "Sie müssen erstmal nachweisen, dass Sie uns nicht getäuscht haben!" ? So verwirrt kann kein Jurist sein, oder?


inaktive

Leider doch. heute agieren viele von denen so


MrMot420

Vllt zu viel amerikanische Serien/Filme geschaut hahaha, da ist das ja soweit ich weiß noch die gängige praxis


Mundane_Character_94

Täuschung? Sehe ich da nicht. Wenn Ihr das Mietverhältnis schon mit einem Rechtsstreit starten wollt, könnt Ihr es darauf ankommen lassen. Ihr werdet gewinnen. Ich befürchte aber, dass der Vermieter auch weiterhin originelle Vorstellungen haben wird.


Master-Piccolo-4588

Ich sehe das anders. Die Hausverwaltung scheint hier einen Fehler gemacht zu haben und der Vermieter besteht wohl jetzt auf Ersatz durch die Verwaltung iHv der entgangenen Kaltmiete für den einen Monat. Ich würde hier auf den allseits unterzeichneten Vertrag bestehen. Es wird danach keinerlei Probleme seitens des Vermieters geben, weil er nur mittelbar im Prozess ist. So zumindest meine Einschätzung.


Still-Experience3419

Ja da hast du Recht. Ich war auch schon bereit am Telefon über einen Kompromiss zu reden und sich die Miete zu teilen. Da die Hausverwaltung allerdings direkt mit einer Klage gedroht hat, denke ich dass der Bearbeiter einfach blufft und Angst hat, dass er Ärger bekommt. Ich wollte ja auch kein böses Blut. Wir sprechen heute Nachmittag mal mit unserem Anwalt. Das Problem ist halt, dass ich in einer Studenten Stadt wohne und wir nach 4 Monatiger suche ENDLICH eine Wohnung gefunden haben. Ein Verzicht auf die Wohnung würde in einer erneuten extrem stressigen Wohnungssuche enden. Ich halte euch auf dem laufenden.


flensbursche

Schau mal bei https://archive.org/web/ nach, eventuell existiert dort eine ältere Version der Website die das ursprüngliche Datum anzeigt und eure Behauptung stützt.


obikl

Man kann auch mal in Google’s search Index Cache Glück haben. https://blog.hubspot.com/marketing/google-cache


Still-Experience3419

Leider keine gespeicherte Version des Exposé. Allerdings auch egal denke ich. Wäre aber natürlich praktisch gewesen.


sdp0w

Wenn das Exposee noch bei Google zu finden sein sollte, versuche es mit der Google Cache Suche. Kleiner Abwärtspfeil oder … neben dem Suchergebnis anklicken und dann „im Cache“ auswählen


NiftyLogic

^ dies


Double-Island-2058

Spätestens jetzt wäre ich zu keinem Kompromiss mehr bereit. Was habt ihr zu verlieren?


[deleted]

[удалено]


Fabi-Schmunzelt

Also ich als Interessent würde mir son Exposé immer ausdrucken und auch mitnehmen. Aber es gibt keinen Grund den Aussagen des Maklers oder denen des OP zu glauben. Steht halt Aussage gegen Aussage. Die eigentliche Fehlleistung liegt wenn dann bei der HV


DaMarkiM

Was der Makler ursprünglich angepriesen hat ist vollkommen irrelevant. Mal als Gedankenexperiment: Hätte der Makler die Wohnung für den 01.09. ausgeschrieben wenn sie erst am 01.10. verfügbar ist hättet ihr als potenzielle Mieter ja auch keinen Anspruch darauf dass der Vermieter euch die Wohnung zum 01.09. vermietet. Und umgedreht hat auch der Vermieter keinen Anspruch an euch. Der Vertrag kam zustande zwischen dem Vermieter und euch. Der Makler spielt hier einfach überhaupt keine Rolle. Wenn die Vertragsbedingungen in der Form inakzeptabel wären für den Vermieter dann hätte er euch keinen Vetrag anbieten müssen. Oder anders ausgedrückt: Den Vetrag abzuändern war Kulanz des Vermieters. Und Kulanz kannst du nicht an Bedingungen knüpfen. Vor allem nicht rückwirkend. Beide Seiten hatten hier volle Kontrolle über das, was sie unterschrieben haben.


NoLateArrivals

Worin soll denn die Täuschung bestehen ? Beide haben den Vertrag bei klarem Verstand auf den 1.11. unterschrieben. Damit ist alles vorher (jedenfalls bezüglich Termin) erledigt und gegessen.


[deleted]

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Anti-ThisBot-IB

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schnapsschorle

Vertrag ist schon unterschrieben, Datum steht drauf. Ende.


exterminuss

BAHAAHAHAHA, den vertrag haben Sie unterschrieben, der gilt. Kompromissbereit zeigen ist nett aber unnötig.


Extention_Campaign28

Bin kein Jurist, aber der Bearbeiter der Hausverwaltung hat die Vollmacht den Vertrag abzuschliessen und hat das zu den dort besprochenen Bedingungen getan. Das Expose dürfte dazu völlig irrelevant sein. Eine arglistige(!) Täuschung nachzuweisen dürfte hier völlig unmöglich sein. Ihr habt eine Bedingung genannt, die wurde angenommen.


unsavvykitten

Das ist doch keine Täuschung. Vielleicht habt ihr euch geirrt, was das Exposé angeht, vielleicht auch nicht. Ist aber eh wurscht, denn ihr habt euch mit dem Vermieter auf den 1. 11. festgelegt und das so schriftlich festgehalten und alle haben es unterschrieben und damit gilt das jetzt. Für so was macht man Verträge ja.


EverageAvtoEnjoyer

Würde folgenden Vorschlag machen. Ihr bekommt sie Schlüssel für die Wohnung bereits Anfang Oktober. Dann könnt ihr den Umzug in Ruhe machen und schon das ein oder andere machen lassen. Eventuell Küche, Elektrik und Lampen nach euren wünschen. Plisees, Vorhänge etc.. den großen Umzug macht ihr dann Mitte/Ende Oktober und hab dann Zeit für die Reinigung eurer alten Wohnung. Dafür zahlt ihr ne halbe Monats Miete. Rechtlich gilt der unterschriebene Mietvertrag. Ich denke die Hausverwaltung hat sehr schlechte Chancen den Vertrag wegen “Betrugs” aufzulösen. Bei dem Vorschlag hingegen verliert niemand das Gesicht. Ihr habt einen entspannten Umzug aber nicht die vollen Kosten.


rdrunner_74

Ok abgesehen davon ob Du den Vertrag hast oder nicht... Die HV hätte sich ja mit dem Vermieter, in dessen Auftrag sie handelte vergewissern können das der 1.11 ok ist. ​ Gab es das Expose online? (Hast Du die URL noch) Mit Glück gibts die "Wayback machine" mit einem backup der URL (da öffentlich)


Still-Experience3419

Wenn ich ehrlich bin, habe ich auch genau das in dem Moment, in dem das Missverständnis klar wurde, erwartet. Allerdings hat er dann einfach einen neuen Vertrag ausgedruckt, welchen meine Partnerin und ich selbstverständlich so schnell wie möglich unterschrieben und auf die andere Seite des Tisches zur Gegenzeichnung geschoben haben. Wir haben schon damit gerechnet, dass sich da der Makler quer stellt. Verwunderlich, dass da nicht so weit gedacht wurde und jetzt von uns das Geld erwartet wird.


Still-Experience3419

Angenommen es stellt sich jetzt heraus, dass meine Partnerin und ich uns im Exposé geirrt haben. Was bei 50 verschiedenen Besichtigungen natürlich auch mal passieren kann und das habe ich sogar im 6-Augen-Gespräch so erwähnt. Wäre die Rechtslage dann anders? Nein, oder? Wir haben ja immer noch genau so im Gespräch unser Wunsch Einzugsdatum genannt, welches dann auf Wunsch so angepasst wurde. Unser hauptsächliche Begründung hierbei war sogar eher die Doppelte Miete und unsere aktuellen Kündigungsfristen, statt einem Missverständnis. Der Bearbeiter meinte dann sogar, es kann ja mal passieren, dass Ihm ein Fehler passiert. Allerdings sein Problem, wenn er das jetzt nicht mehr vor Unterschrift nachprüft.


efauncodes

Worin soll denn die Täuschung genau liegen? Hat den Bearbeiter ja nichts davon abgehalten zu sagen "ist mir egal was im Expose steht, die Wohnung ist ab 01.10. frei". So als pro tip, ich wuerde mit dem nicht mehr telefonieren. Wer schreibt, bleibt. Und so.


Der_Juergen

Pacta sunt servanda.


Orego1337

Grundsätzlich geht es darum, zu vermeiden, dass du im Oktober sowohl die Miete für deine bisherige Wohnung als auch die für die neue Wohnung zahlen musst. Falls die Miete für deine aktuelle Wohnung günstiger ist als die für die neue, könntest du vorschlagen, bereits zum 1. Oktober einzuziehen. Im Gegenzug könntest du anbieten, dass die andere Miete für dich übernommen wird. Dadurch könntest du früher umziehen, und die Verwaltung würde weniger finanziellen Schaden erleiden. Win-win


jaba_jayru

Wenn du eine Kopie des unterschriebenen Mietvertrages hast, kannst du völlig sorglos sein. Einfach so von einem Mietvertrag zurück treten, geht nicht. Oder sowas wie Fristlose Kündigung, wegen Täuschung. Das würde vllt gehen wenn du da mit x Leuten einziehst und keiner wusste was. Die hv ist einfach lächerlich


Still-Experience3419

Ich habe sogar einen originalen Mietvertrag. Wir haben den zwei mal ausgedruckt und zwei mal original unterschrieben. Das sollte ganz sicher sein. Auch schon eingescannt.


C3P2T2

Macht einen Kompromiss: jeder zahlt 1/3 des einen Monats. So wart jeder sein Gesicht. Auch wenn es der Fehler vom Makler war. Ansonsten liegt keine Täuschung vor. Mietvertrag unterschrieben und gut ist. Auf die Kündigung würde ich es ankommen lassen, falls ihr keinen Kompromiss wollt.


[deleted]

[удалено]


C3P2T2

Durchaus richtig was du sagst. Deswegen der untere Teil meines Beitrags. Ich habe nur eine zusätzliche Möglichkeit aufgezeigt. Denn im Recht sein, ist nicht immer gewinnbringend. Sollte zB der Mieter mit im Haus wohnen, oder oder oder. Könnte es ggfs die bessere Lösung sein.


Single_Blueberry

Natürlich nicht 1/3 Monatsmiete für nichts, sondern für einen vollen Monat früher in die Wohnung können.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Hausverwaltung will Mietvertrag wegen Täuschung kündigen. Hallo zusammen, ich bräuchte mal das Schwarmwissen der Mietrecht Juristen. Meine Partnerin und ich haben eine neue gemeinsame Wohnung und gestern den Mietvertrag unterschrieben. Als wir bei dem Termin zur Unterschrift waren, hat uns der Bearbeiter der Hausverwaltung den Vertrag vorgelesen und den 01.10. als Einzugsdatum genannt. Wir waren uns jedoch sicher, dass im Exposé des Maklers (unabhängig von der HV), 01.11. als Einzugsdatum vermerkt war. Dies haben wir dann angemerkt und der Bearbeiter hat den Vertrag daraufhin für uns auf den 01.11. angepasst. Danach haben wir alle drei(Ich, Partnerin und Hausverwaltung) den Mietvertrag, zum Glück mit einer Mindestmietdauer von 12 Monaten, unterschrieben. Die HV hat dann im Nachhinein den Makler kontaktiert und sich darüber beschwert, dass dieser den Auftrag falsch ausgeführt hat. Dieser bekräftigt allerdings im Exposé den 01.10. angegeben zu haben. Jetzt sind wir in folgender Situation: Der Makler und die Hausverwaltung bestehen darauf, dass wir den Mietvertrag auf den 01.10. vorverlegen. Dazu sind wir allerdings nicht bereit, da wir sonst doppelt zahlen müssen. Der Makler kann ja auch das Exposé im Nachhinein geändert haben, da es ja schon länger gelöscht war. (Was die HV evtl. Rechtlich prüfen lassen will… keine Ahnung wie….). Falls aber das Datum vom Makler stimmt. Und davon gehen aktuell die beiden Parteien aus, möchte die HV entweder unser Einverständnis in die Vorverlegung, oder droht den Mietvertrag fristlos aufgrund von Täuschung zu kündigen. Allerdings hat der Bearbeiter keine Beweise dafür, da wir bei der Unterschrift zu dritt im Raum waren und nur mündlich darüber gesprochen haben. Heißt die Aussage wäre 2 gegen 1. So das war sehr lang. Tut mir leid dafür. Ist mein erster langer Reddit Post😂 *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


sweetcinnamonpunch

Ihr habt für den 1.11 unterschrieben, hört sich für mich eher nach Problem von Makler und Verwaltung an. Vorziehen geht nicht, aber ob man da was rückgängig/ungültig machen kann weiß ich auch nicht.


manager-and-human

Was für eine Täuschung? Wo soll die denn sein?


finexc24

Das Exposé ist unerheblich. Was zählt ist der Vertrag. Basta.