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Leseratte10

Mietverträge müssen in Schriftform gekündigt werden, sagt das Gesetz (§568 BGB). Email oder Scan oder sowas ist nicht Schriftform. Also ausgedruckt, original unterschrieben mit Kugelschreiber (nicht digital ein Bild einer Unterschrift rein), und per Post zum Vermieter oder persönlich abgeben. Also ja, das darf der Vermieter bzw. er muss es sogar. Auf seine eigene Vorlage bestehen darf er nicht - aber da würde ich jetzt keinen Stress machen und die einfach nutzen und fertig. Wenn da nicht irgendwelche unwahren Aussagen drin stehen oder andere Dinge, die problematisch sein könnten.


jonasl42

Danke für die Antwort :) Wie bereits erwähnt, die Frage war nur aus Interesse.


Esava

>original unterschrieben mit Kugelschreiber (nicht digital ein Bild einer Unterschrift rein Macht das rechtlich echt einen Unterschied?


Kanzler24

Ja, gem. § 126 Abs. 1 BGB muss bei der Schriftform eigenhändig unterschrieben werden. Zudem kann beim einfügen eines Bildes der Unterschrift nicht ausgeschlossen werden, dass jemand anderes das Bild eingefügt hat.


Esava

Ich bin absoluter Laie und habe keine Ahnung von Recht deshalb hier vielleicht eine sehr dumme Frage: da steht ja "eigenhändig durch Namensunterschrift": Wenn man da jetzt mit einem Tablet/Stift "digital" unterschreibt zählt das dann nicht als "eigenhändig" wenn man es ausdruckt? > Zudem kann beim einfügen eines Bildes der Unterschrift nicht ausgeschlossen werden, dass jemand anderes das Bild eingefügt hat. Es kann ja aber eigentlich auch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht jemand anderes da mit einem Kuli eine Unterschrift runtergesetzt hat, die der eigenen einfach ähnlich sieht, oder?


Nearby-Print-6832

Es gibt QES - qualifizierte elektronische Signaturen die über Verschlüsselung als gleichwertig zu einer händischen Signatur angesehen werden, aber es gibt Ausnahmen wo diese nicht gültig sind, Beispiele: Mietverträge, Grundstückskaufvertraege, etc.


Esava

>s gibt QES - qualifizierte elektronische Signaturen die über Verschlüsselung als gleichwertig zu einer händischen Signatur angesehen werden, aber es gibt Ausnahmen wo diese nicht gültig sind, Beispiele: Mietverträge, Grundstückskaufvertraege, etc. Das weiß ich. Hier geht es ja aber nicht um die elektronische Übermittlung sondern die Unterschrift auf einem ausgedruckten Papier. Muss ich die mit Kuli/Füller draufsetzen oder wäre es auch akzeptabel, wenn ich diese eigenhändig z.B. auf einem iPad mit einem Stift auf das "Blatt" schreibe und dann ausdrucke?


Nearby-Print-6832

Nicht akzeptabel, aus dem selben Grund, das warum auch immer gewisse Sachen eine handschriftliche Signatur brauchen. Kann ich auch nicht verstehen. Ich würde aber auch argumentieren das eine verschlüsselte Signatur die nur ich nutzen kann viel sicherer ist als alles andere…


lippertsjan

Wie andere bereits geschrieben haben, ist Email keine Schriftform. Der Vermieter hat aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Kündigung über seine Vorlage erfolgt. §568 BGB legt nur die Schriftform fest. Laut [https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform](https://de.wikipedia.org/wiki/schriftform) bedeutet Schriftform grob gesagt: irgendein (lesbarer) Kündigungstext, \*darunter\* deine eigenhändige Unterschrift. Solltest also theoretisch - IANAL - einfach ein DIN A4 Blatt oder eine Postkarte nehmen können, da mit Kuli deine Kündigung draufschreiben, und das ggf. unter Zeugen/mit (Einwurf-)Einschreiben/wie auch immer (nachweisbar) zustellen.


[deleted]

[удалено]


[deleted]

Mit vielen Verträgen geht das rein rechtlich (mit Wohnungsmietverträgen nicht), das Problem besteht dann eher in der Beweisbarkeit.


Milkyshot

Man kann Verträge per Zuruf und jetzt halt dich fest, sogar durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten ändern und begründen. Wenig Ahnung haben aber so laut sein. Peinlich.


SadInvestigator959

Ein konkludentes Verhalten wäre es also, einfach die sieben Sachen zu packen und auszuziehen. Danke, wieder was gelernt :) Mache ich beim beenden des nächsten Mietvertrages so.


Practical-Face-3872

Erst generalisierst du auf 'Verträge' und dann ruderst du wieder zurück auf Mietverträge wenn dich jemand belehrt...


analogue_monkey

🙄 Was für ein doofer Kommentar! Schon mal etwas in ein Geschäft zurückgebracht und das Geld wiederbekommen? Das war auch ein Widerruf des Kaufvertrags auf "Zuruf". Mietverträge sind anders geregelt. Da man aber meist in der Uni die erste Wohnung/Zimmer selbst anmietet, kann man das echt niemanden vorwerfen, dass man dem dann zum ersten Mal begegnet. Meine Güte!


SadInvestigator959

Was für ein doofer Kommentar. Beim Kauf in einem Geschäft besteht kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe.


singen3689

Du musst jetzt nicht doof kommen, nur weil er Gewärleistungsrechte für nen Widerruf hält. Obs jetzt ein Rücktritt oder Widerruf ist, ist einem Laien egal. Im Grunde hat er aber Recht. Formerfordernisse sind die Ausnahne, nicht die Regel.


N43N

Hat ja auch keiner gesagt. Trotzdem soll es vorkommen, dass ein Laden eine Rückgabe akzeptiert und es damit zu einem Widerruf des Kaufvertrages kommt.


Milkyshot

Wenn ein Mangel vorliegt, schon…


SadInvestigator959

​ Dann besteht zunächst das Recht nachbessern zu lassen, oder? :)


Milkyshot

Nicht unbedingt.


alzgh

Fühlst du dich jetzt besser?


SadInvestigator959

Besser im Gegenzug zu wann/wem? Konkretisiere bitte. Ohne scheiß - wie kann man durchs Abitur kommen und so etwas nicht wissen, oder in 3 Sekunden googeln. Nein, bleibe dabei.


jonasl42

Ich hatte eigentlich nicht vor, auf so einen Quatsch Kommentar zu antworten, aber bitte: Einerseits lernt man weder an der Uni, noch während des Abiturs über Mietverträge generell, und ob man diese jetzt streng genommen per Email kündigen darf, oder wie man hier zwischen Schrift- und Textform differenzieren muss. Andererseits finde ich solche Kommentare absolut unqualifiziert und schwachsinnig. Ich denke man erkennt sowohl an der Fragestellung als auch an meinen Kommentaren, dass ich mich nicht 100% mit dem Thema auskenne, jedoch versuche es besser zu verstehen. Ich weiß nicht, ob es dir jetzt einen Powertrip verschafft so einen Mist zu schreiben, da du ja in dem Thema offensichtlich mehr weißt als ich, ich finde es letztendlich jedoch absolut schwachsinnig so einen Mist zu schreiben. Das einzige, was du mit solchen Kommentaren erreichst, ist das andere womöglich Angst haben etwas zu Fragen, weil dann irgendwelche Clowns wie du einfach nur einen pampigen Kommentar ablassen, ohne irgendwas sinnvolles beizutragen :/


Ahquinox

Und: Es ist keine Schande, im Rechtsverkehr unerfahren zu sein. Das braucht Zeit und Lebenserfahrung, wenn man nicht den Weg über die formale Ausbildung eines Jurastudiums geht. Du hast es ja genau richtig gemacht: Es kam dir komisch vor/dich hat interessiert, was denn nun rechtlich stimmt, also hast du nachgefragt. Das ist eben, wie man sowas lernt, und beim nächsten Mietvertrag weißt du jetzt eben schon Bescheid. Und spätestens die Frage mit "Darf der Vermieter auf seiner eigenen Vorlage für die Kündigung bestehen?" ist halt auch schwer(er) zu googeln.


SadInvestigator959

Also singen und klatschen. Sorry, belassen wir es dabei. Beim Schreiben deiner Antwort hättest du deinen Mietvertrag durchlesen können. Genauso hättest du vor Fragestellung hier - nachdem dich dein Vermieter bereits auf die schriftliche Kündigungspflicht hingewiesen hat - das ganze in Sekunden verifizieren können.


squibblord

Die Frage, was Sie beigetragen oder beizutragen haben bleibt weiterhin bestehen ;-)


[deleted]

[удалено]


Leseratte10

Nein, eine E-Mail reicht dafür nicht aus. Schriftform bedeutet Brief mit Original-Unterschrift. Keine Mail, kein Fax. Nur bei "Textform" wäre auch Mail, Fax, Whatsapp, etc. zulässig. Klar, theoretisch hindert den Vermieter nix daran, auch eine Kündigung zu akzeptieren die nicht in der Schriftform (Papier) eingeht. Aber es zwingt ihn auch keiner dazu, das zu akzeptieren.


jonasl42

Danke für die Antwort. Nur weil es oben erwähnt worden ist: Ich hab die Kündigung schon fristgerecht und nach den Vorgaben des Vermieters abgegeben, ich bin nicht daran interessiert, unnötig einen Konflikt zu suchen. Fand es aber interessant, ob das so richtig und rechtens ist, da die Antworten im Netz dazu (zumindest für mich als Laien) widersprüchlich sind.


Kifferasiate

Schriftform ≠ Textform


EineHeiligeWurfbibel

Also kein Plan von Schriftform und Textform haben aber den OP hier direkt angehen? Willkommen bei Reddit. Uff ey


Kifferasiate

Irgendwie typisch für den Sub, Leute ohne Ahnung haben die stärkste Meinung.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Vermieter besteht auf schriftliche Kündigung Moin! Ich bin gerade dabei, mein Studium abzuschließen, und infolge dessen bin ich dabei, meinen Mietvertrag im Studentenwohnheim zu kündigen. Dabei ist mir aufgefallen, dass das Studentenwohnheim darauf besteht, dass meine A) eine bestimmte Formvorlage von ihrer Website benutzt und B) das die Kündigung schriftlich vorliegen muss. Meine Frage ist jetzt also zum einen, ob der Vermieter wirklich darauf bestehen kann, dass die Kündigung nur schriftlich möglich ist, oder ob zum Beispiel Alternativen wie eine Email mit einem Scan der handschriftlich ausgefüllten Form rechtens wäre. Auch würde es mich interessieren, ob der Vermieter auf die Benutzung seiner zur Verfügung gestellten Vorlage bestehen kann. Besten Dank :) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


TryToChangeUsername

Schriftlich ja, gesetzlich sogar vorgeschrieben. Auf eigene Formvorlage bestehen nein