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IBims93

Sicher, dass nicht zufällig \*hust, hust\* der Motor aus war? afaik darf man dann telefonieren. Erinner mich da an ein Urteil zu start/stop automatik und telefon. Suchmaschine liefert diesen Artikel: [https://www.rechtslupe.de/strafrecht/telefon-vor-der-roten-ampel-und-die-start-stopp-automatik-385169](https://www.rechtslupe.de/strafrecht/telefon-vor-der-roten-ampel-und-die-start-stopp-automatik-385169)


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IBims93

Don't hate the player, hate the game. Es gibt nunmal die Unschuldsvermutung auch bei OP. Ein einzelnes Bild von ihm (oder jedem anderen) mit Handy am Steuer ist halt nunmal kein Beweis. Ob OP eine Strafe verdient können wir gerne diskutieren. Telefonieren beim Fahren lenkt ab und ist gefährlich. (ICH hab in meinen 30 Lebensjahren zweimal am Steuer telefoniert) Der Thread ist aber halt nicht "BIDA weil ich im Auto telefoniere" sondern es geht um Recht und da ist die gerichtliche Auffassung in meiner ersten Antwort mehr wert als unser beides Moralempfinden. Gutes Recht kann man nicht verdrehen. Wenn man was drehen kann, dann muss der Gesetzgeber nochmal ran.


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>Ekelhaft dieses Rechtsverdrehe...ein Erwachsener hat für seine Fehler gerade zu stehen Recht ≠ Gerechtigkeit


amfa

>Gerade telefonieren am Steuer ist eine großes und unnötiges Risiko. Grundsätzlich richtig, sehe das Problem aber nicht, wenn man z.B. an einer roten Ampel steht. Da sehe ich eigentlich keine große Gefahren und auch kein großes Risiko.


LegaladviceGerman-ModTeam

Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Als Österreicher in Deutschland beim Telefonieren erwischt worden mit fremden Auto. Wer haftet? Da mein Kollege zurzeit führerscheinlos ist, habe ich ihn zum Einkaufen mit seinem eigenen Auto nach Deutschland gebracht. Dort wurde ich dann fotografiert (nicht von der Polizei, sondern von einem Passanten, der über die Straße ging), als ich auf der Kreuzung stehend telefonierte, also rechne ich mit einer Anzeige. Würde in diesem Fall mein Kollege, auch wenn er kein Deutscher ist, einen Anhörungsbogen erhalten, wo er mich als Fahrer angeben kann oder würde er direkt (unfairerweise) den Bußgeldbescheid bekommen und eventuell selbst die Punkte in Flensburg kassieren? Wie lange würde so eine Zustellung nach Österreich dauern? Falls ein Österreicher keinen Anhörungsbogen erhält, wäre es möglich, dass ich mich bei der deutschen Behörde melde, sodass mein Kollege die Strafe nicht bekommt? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


DevGamb

1. Beweist ein Foto nichts. Man kann ja einfach sagen, dass der Motor des Autos aus war. 2. In Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Musst auch erstmal keine Angabe dazu machen wer gefahren ist. -> kein täter -> keine Strafe


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DevGamb

Warum soll er das müssen? Bei Anhörungsbogen muss man nur Angaben zu eigenen Person machen. Und weiter wird das nicht gehen bei so etwas wie handy am Steuer. Und Auflage wie Fahrtenbuch kann man sicherlich nicht in Österreich durchsetzen.


AlexWildWolf

Ich denke das stimmt was du sagst, normalerweise geht das sicher nicht weiter. Nur hat mein kollege zurzeit keinen Schein und hatte genug Scherereien mit den Behörden in der vergangenheit, weshalb sie vielleicht neugierig sein könnten. Wenn der bogen ankommt ist alles gut dann kann er das auf mich abwälzen. Es ging mir eher darum, dass ich nicht weiß, ob dieser bogen überhaupt nach österreich kommt oder sofort er die strafe bekommt, da bei uns ja normalerweise der halter haftet.


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DevGamb

Darum geht es hier überhaupt nicht und das behaupte ich auch nicht. Gegenüber der Polizei oder Ordnungsbehörden ist man nicht verpflichtet Aussagen als Zeuge zu machen egal wer der beschuldigte ist, es sei den wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes zugrunde liegt. Und das bezweifle ich mal sehr stark bei einer Ordnungswidrigkeit für 100€.


karmachameleona

Wo ist das Problem? Den Motor hattest du doch ausgeschaltet? Und danach wieder eingeschaltet. Woher weißt du ob du fotografiert oder gefilmt wurdest? Würde das vielleicht gegen die dsgvo verstoßen?


karmachameleona

Der Halter muss niemanden benennen. Bei schweren Verstößen kann es eine Fahrtenbuchpflicht geben, aber da ist auch nur wichtig, dass man einfach jmd benennen kann falls ein Verstoß vorliegt und sich nicht wieder nicht dran erinnern kann.


Dapper_Dan1

Das würde ich noch mal prüfen. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht meines Wissens nach nur gegenüber Verwandten und Verschwägerten. Habe mich aber nie eingehender damit befassen müssen. Und das Fahrtenbuch wird nicht auf Vollständigkeit geprüft? Dann ist es ja total nutzlos 😆 ETA: habe gerade gelesen, dass man sein Zeugnis nur vor Gericht nicht verweigern darf.


karmachameleona

Du kannst angeben, dass mehrere Leute das Auto nutzen und du dich nicht erinnern kannst. Das Fahrtenbuch ist nicht nutzlos - du kannst dadurch nicht mehr sagen, dass du dich nicht erinnern kannst.