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snowfurtherquestions

Es ist tatsächlich doof geregelt, dass das nicht geteilt werden *kann*, auch wenn tatsächlich beide gleichberechtigt erziehen.  Es aber als Grundregel zu haben, dass es hälftig ist (EDIT: wie der Kläger es anscheinend gern hätte), entspricht auch in den meisten Fällen nicht der Realität. Eine geschlechtsunabhängige Zuordnung könnte sich daran orientieren, wer beruflich mehr/weniger Stunden macht, aber das wäre im konkreten Fall für den Kläger auch nicht so ausgegangen, wie er es wollte. 


zweieinseins211

>Es ist tatsächlich doof geregelt, dass das nicht geteilt werden *kann*, auch wenn tatsächlich beide gleichberechtigt erziehen.  >Es aber als Grundregel zu haben, dass es hälftig ist (EDIT: wie der Kläger es anscheinend gern hätte), entspricht auch in den meisten Fällen nicht der Realität. Wieso kann man das nicht einfach an die Elternzeit koppeln? Wenn man Arbeitslosengeld bezieht, wird das ja bei der Rente genauso berücksichtigt.


snowfurtherquestions

Weil viele nicht so lange Elternzeit nehmen, wie Erziehungszeit berücksichtigt werden kann.


njetno

Die Punkte können geteilt werden, aber dazu muss man halt rechtzeitig die Erklärung abgeben.


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snowfurtherquestions

Wenn die Mutter zustimmt, kann er sie auch dann bekommen, wenn er nicht zu 100 Prozent erzieht.  Aber ja, es ist geschlechtsspezifisch absolut ungleich geregelt. Was oft noch den Realitäten entspricht, aber damit erschwert, davon wegzukommen.


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snowfurtherquestions

Diejenigen, die *beruflich* kürzer treten, also weniger Rentenpunkte sammeln als sie ohne Kinder hätten sammeln können, sind trotzdem *in der Mehrheit* noch die Mütter.   Sieht man an Teilzeitquoten von Müttern vs. Vätern. https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/eltern-teilzeitarbeit.html


henry-george-stan

Ohne Aufschlüsselung nach Gehalt sind die Daten irgendwie sinnlos. Vermutlich arbeiten die Frauen in Teilzeit eher in niedrigeren Jobs.


Homelessx33

Woher kommt die Vermutung und wie definierst du „niedrigere Jobs“?


henry-george-stan

Jobs mit niedrigerem Gehalt. Vermutung: es geht eher der Elternteil in Teilzeit, bei dem die Gehaltseinbußen geringer sind. Das wird meist die Frau sein.


Homelessx33

Hm, nicht unbedingt. Ich komm aus der unteren Mittelschicht und hab viele Bekannte in dem Bereich und da ist es oft so, dass beide Elternteile ähnlich verdienen (als häufige Verteilung: Muttern macht was Richtung Soziales/Gesundheitswesen/Kaufmännisches/Verwaltendes und Vatern was Richtung Bau/Handwerk/Kaufmännisch). Trotzdem macht oft Vatern 38-40h und Muttern 20h, obwohl beide pro Stunde 'n ähnliches Einkommen haben.


snowfurtherquestions

Man kann sich zwar abwechseln, aber nicht gleichzeitig je zur Hälfte "punkten".


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username_asdf1234

Hast du den Artikel gelesen? Das Schreiben muss von beiden unterzeichnet sein, in diesem Fall weigert sich die Mutter.


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username_asdf1234

Okay, stimmt. Jedenfalls braucht man die Unterschrift der Mutter.


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username_asdf1234

OK Chef


snowfurtherquestions

Aber nach meinem Verständnis nur *abwechselnd*, jedenfalls schreibt das die DRV: "Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html


nessii31

Da ich keine Kinder habe, eine dumme Frage: Bekommt man echt mehr Rente bei der Anrechnung der Kindererziehungszeit, selbst wenn man in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war? Ich dachte, da ginge es nur drum, dass diese Zeiten angerechnet werden für die Berufsjahre usw.?


BloodstainedMire

3 Rentenpunkte pro Kind.


snowfurtherquestions

Ja, es gibt etwas mehr Rente, außer man hat eh schon den Maximalbeitrag gezahlt in der Zeit.


henry-george-stan

Komisches System. Wieso möchte man nicht, dass Gutverdiener Kinder erziehen?


snowfurtherquestions

Da verzichtet man *ein*mal auf die Umverteilung von arm nach reich, und dann ist es auch wieder nicht recht... 


Steve_the_Stevedore

Wieder dieses Märchen von der Umverteilung von Arm nach Reich...


Der-Schnelle-Ben

Ich stimme grundsätzlich dem Problem zu aber in dem besonderen Fall hier sehe ich das Problem nicht:  >Der Mann und die Mutter des Kindes lebten zunächst mit der 2001 geborenen Tochter in einem Haushalt. Die Eltern gaben keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit ab. Der Mann war nach der Geburt der Tochter weiterhin in Vollzeit beschäftigt. Die Mutter nahm erst kurz vor dem sechsten Geburtstag der Tochter wieder eine geringfügige Beschäftigung auf. Und strittig ist nur diese Zeit. Vermutlich möchte er jetzt ihre Anteile weil die Mutter nicht mehr "auffindbar" ist.


IncompetentPolitican

Theoretisch wäre es schön, wenn wir einfach als Regel sagen könnten, das Väter 50% der Erziehung übernommen haben. Weil das wollen wir ja eigentlich erreichen und sollten das auch fördern. Wenn man aber bedenkt wie "gut" diverse Väter ihrer Erziehungsaufgabe nachgehen, will man den lieber nichts für geben. Man könnte versuchen über die Arbeitsstunden das irgendwie zu regeln aber da sehe ich auch diverse Probleme. Man kann Kinder auch erziehen, wenn man Vollzeit arbeitet. Genauso kann man auch mit einer Halbtagsstelle das eigene Kind ignorieren. Dann gibt es ja auch noch Homeoffice, das berücksichtigt werden muss. Keine dankbare Aufgabe, dafür vernünftige und faire Regeln zu entwerfen. Muss aber unbedingt gemacht werden. Eltern die sich um ihre Kinder kümmern, sollten dafür gefördert werden. Ist ja schon schlimm genug, das sowas nicht selbstverständlich ist.


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dickerjesus

"Die Eltern gaben keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit ab. Der Mann war nach der Geburt der Tochter weiterhin in Vollzeit beschäftigt." Tja, wer Vollzeit arbeitet erzieht halt kein Kind. Fakt.


3f3nd1

ich arbeite Vollzeit (von zu Hause aus) und erziehe beide Kinder, mit einem höheren Stunden Einsatz als die Kindsmutter. Dadurch habe ich aber auch abends bis 23:00 Uhr nachzuarbeiten.


killax11

Überraschtes Gesicht von verheirateten Paaren mit Kindern, wo beide Eltern in Vollzeit arbeiten


Joh-Kat

Na wir hoffen einfach dass sie sich selbst erzieht. Und wenn nicht müssen es eben Kita und Schule richten. /s Aber ich meine die Zeiten sind als Ausgleich für nicht arbeiten können gedacht. Unsere kriegt mein Mann, der hat weniger Beitragsjahre.


soolder89

> Tja, wer Vollzeit arbeitet erzieht halt kein Kind. Fakt. Erzähle das nochmal alleinerziehenden und Vollzeit arbeitenden Eltern oder wenn beide Eltern Vollzeit arbeiten.


Inevitable-Net-4210

Es ist halt nur nicht so einfach. Im Falle der Scheidung werden die Rentenanwartschaften geteilt, warum dann auch nicht die Erziehungszeiten?


uNvjtceputrtyQOKCw9u

Wird doch geteilt, oder? Aber heutzutage ist man ja nicht immer verheiratet ...


VollbierJo

/s


-Z0nK-

Du solltest wirklich keine Beiträge schreiben, wenn du betrunken bist.


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Greenembo

bisher ja noch nicht? Jedenfalls liest sich das für mich nicht, als gäbe es schon ein Urteil?


drumjojo29

Richtig, das BSG verhandelt erst heute darüber. Gibt aber schon Urteile vom Sozialgericht Darmstadt und vom Landessozialgericht Hessen, die beide wegen des laufenden Revisionsverfahrens noch nicht rechtskräftig sind. 


tillchemn

Ist es nicht normal dass beide Elternteile Vollzeit arbeiten? Das ist jedenfalls der Normalfall den ich immer so mitbekomme, und als ich noch in der Schule war (Abi 2015) war es auch so ... Vielleicht ist es ja auch so ein Ost / West ding, hier gibt es ja wenigstens genug Kindergärten


STheShadow

Abi 2008, meine Mum hätte überhaupt keine Möglichkeit gehabt Vollzeit zu arbeiten wenn sie gewollt hätte. Kitas gabs nicht, Familie die das übernehmen kann gabs nicht, konsistente Nachmittagsbetreuung in Kindergarten/Schule gabs nicht. Gab jahrelang nicht mal ne Auffangmöglichkeit für Stundenausfall in Randzeiten, also war vorgesehen dass du da einfach nach hause gehst


5kooma

Nach der Logik bin ich wohl aus Vollwaise aufgewachsen. Gut zu wissen.


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Lässt sich das mittels Änderung des Geschlechtseintrags zu weiblich oder divers aushebeln oder trifft es das nicht austragende Elternteil?


SuediHSV

Wird aufgeteilt zwischen Mutter / nicht-Mutter. Geschlecht egal.