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Unlucky-Statement278

Fazit derzeit ist leider. Wer als Betreuer so etwas mit bekommt sollte direkt die Polizei alarmieren und danach so weit wie möglich weg laufen. Problem wird dann sein an das Material zu kommen. Denn auch jeder der es weiterleitet bzw. zur verfügung stellt wird auf die Anklagebank kommen. Geht also nur mit Durchsuchungsbeschluss auf ein Handy dass niemand verpflichtet ist zu entsperren.


inn4tler

>Problem wird dann sein an das Material zu kommen. Denn auch jeder der es weiterleitet bzw. zur verfügung stellt wird auf die Anklagebank kommen. Ja, früher oder später war es klar, dass es mal zu so einem Fall kommt. Auf Reddit wurde ich noch ausgelacht, weil ich mal geschrieben habe, dass man sich gut überlegen muss, ob und was man der Polizei meldet falls einem was unterkommt, weil man schon, ohne es zu wollen, mit einem Bein im Gefängnis steht. Der Tenor in den Kommentaren war, dass man nichts zu befürchten hätte, weil die Beamten und Richter ja auf deiner Seite sind. Haha, ja, bestimmt. Jetzt kommt ein Satz, der sich falsch anhören könnte, aber: Die ganzen KiPo-Gesetze sind unnötig streng formuliert. Was ich damit meine ist, dass die Behörden und Richter mehr Ermessensspielraum benötigen um genau solche Fälle einstellen zu können. In den meisten anderen Bereichen gibt es diesen Spielraum ja auch und der ist auch notwendig. Abgesehen davon könnte eine Gesetzesänderung dazu führen, dass mehr gemeldet wird und sich damit insgesamt eine positive Auswirkung zeigt.


Leseratte10

Problem ist nur, dass jede Partei, die sowas vorschlägt, direkt wieder Stimmen verliert, weil direkt wieder von AfD und Co geplärrt wird "Partei XXX will Strafen für KiPo reduzieren" oder "Partei XXX legalisiert KiPo". Hat man ja schon oft gesehen.


Skafdir

Das schlimme daran ist, dass so eine Änderung genau das Gegenteil wäre. Die derzeitige Lage verhindert Strafverfolgung, weil mögliche Informanten mit schuld sind. Etwas übertrieben gesagt, das beste was jemand der KiPo produziert machen kann um Chaos zu verursachen, ist ein Bild oder Video in alle verfügbaren Großgruppen auf allen Social Media zu posten. Vor allem alle denkbaren WhatsApp Gruppen. Jede Person die WhatsApp in Standardeinstellung nutzt hat nun KiPo im Besitz und hat sich entsprechend strafbar gemacht. Wenn sich die verschickende Person jetzt halbwegs klug anstellt, hat sie gigantisches Erpressungspotenzial gegenüber allen Betroffenen. Jede Partei, die diese Situation nicht aktiv ändern will, macht sich tatsächlich schuldig; kann man ja gerne mit einer Verschärfung der Strafe für Produktion und Verbreitung verbinden.


HeroicKatora

Zu Wikileakszeiten hatte ein Insider mal folgendes Szenario von vor der kryptographischen Zeit bestätigt: Man verteile die Bilder einfach per E-Mail, in Postfächern gehackter Konten. Der unbemerkte Besitz ist vermutlich schon quasi alltägliche Realität. Wer Spammail archiviert ist erpressbar. Wessen Handy noch alte Skype- und MSN-Profilbilder in Caches vorhält, erpressbar. Damals haben die Betreiber halt nicht so aktiv durchsucht, inzwischen bei Nutzerprofile vermutlich nicht mehr, aber vielleicht bei anderem nutzererzeugtem Content, der so nebenbei in deinen Browsercache wandert. **Wer Archive der Bilddatensätze für Image-Classification, LAION, hat: [erpressbar](https://www.courthousenews.com/ai-text-to-image-generators-being-trained-on-images-of-child-sexual-abuse-study/)**. Vermutlich trifft das auf jede größere Quelle für Bytes zu, die man nicht mehr händisch durchsuchen kann. Man hat nur noch nicht lange genug gesucht. Und sollte das auch unterlassen, der Zugriff wird einem sicherlich noch schlechter ausgelegt.


doppelwoppel

Hatte nicht auch jemand sowas in die Bitcoin Blockchain geladen?


XoRMiAS

[Ja](https://www.comsys.rwth-aachen.de/fileadmin/papers/2018/2018_matzutt_bitcoin-contents_preproceedings-version.pdf)


DrEckelschmecker

Nicht nur weil mögliche Informanten mit schuld sind. Sondern auch weil sich die entsprechenden Ermittler mit einer Flut von Fällen rumschlagen die eigentlich keine sind. (Genauer: Keine sein sollten, dank der "Verschärfung" sind sie es aber) Vielleicht erinnert sich mancher noch an die Schlagzeile dass Pädokriminalität bzw. explizit der Besitz von KiPo mit Tätern U25 um einen dreistelligen Prozentbetrag zugenommen hat. Wie kommt das? Ganz einfach: Nach der "Verschärfung" wurde es auch illegal wenn eine minderjährige Person einer gleichaltrigen Person einvernehmlich ein solches Bild von sich geschickt hat. Heißt wer dann dabei erwischt wird frisst direkt die Anzeige, inklusive Weitergabe dieser privaten Fotos an die Polizei und alles was da ggf. noch so dranhängt (Richter, Anwalt, Staatsanwalt, Eltern, ...). Trotzdem ging es in der Debatte nach dieser vermeintlich schockierenden Schlagzeile nie um dieses absurde Gesetz, sondern immer nur darum ob Jugendliche durch social media zu desensibilisiert seien, etc. Es ist wirklich zum Jaulen, zumal Juristen bereits lange vorm Inkrafttreten vor den Problemen gewarnt haben. Eine ähnliche Situation hat man übrigens auch bei Super-Nancys Chatkontrollgesetz. Soll wohl irgendwie um Kinderschutz gehen, gleichzeitig haben zahlreiche Kinderschutzverbände, Juristen, etc. gesagt dass dieses Gesetz mit Kinderschutz nichts zu tun hat und in offenen Briefen ans Innenministerium appelliert diese Idee des Grundrechtsverstoßes (Briefgeheimnis) nicht in der Form zu verfolgen, bzw. wenn überhaupt doch bitte nicht Kinder als Deckmantel dafür zu missbrauchen. Dieses ganze Blabla von wegen Kinderschutz dient einzig und allein als Totschlagargument, frei nach dem Motto "wieso bist Du dagegen wenn Du nichts zu verbergen hast??"


DaGrinz

Das geniale totalitäre Totschlagargument ‚wer nichts zu verbergen hat…‘. Als ob nicht offensichtlich wäre, dass dieses nur schlüssig ist, falls man einen IQ unter 90 hat 🤦‍♂️


Suthek

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Das Problem ist, dass wenn so ein System erstmal in Betrieb ist, dass sich die Definition von "etwas zu verbergen" sehr viel schneller ändern kann und wird als man denkt.


DaGrinz

Ganz genau. Abstraktionsfähigkeit ist das Zauberwort. Nal ganz abgesehen davon, dass jeder irgendwas zu verbergen hat und das auch möglich sein muss, um das Gefühl von Freiheit zu erhalten.


Bacon_Raygun

Muss ich jetzt mein altes Handy aus der Schublade fischen, und meine alten dickpics löschen? Ich würd /s für Sarkasmus machen, aber... Irgendwie ist das ja auch schon garkein Sarkasmus mehr.


Sinnes-loeschen

In einer Lehrerfortbildung wurden wir explizit darauf hingewiesen , dass wir die WhatsApp Einstellungen ändern sollen , um genau dieses Problem zu vermeiden (verärgerte Schüler verbreiten KiP, um sich zu rächen)


yellowscarvesnodots

Also den automatischen Download von Medien auf „niemals“ setzen?


Sinnes-loeschen

Ja genau .


BigDog-19

Echt jetzt ? Wie krank ist das denn! Ich hab manchmal echt das Gefühl wir gehen in die falsche Richtung, z.b. fordern Behörden die end to end Verschlüsselung zu verbieten weil das ja kriminelle nutzen, seltsamerweise sind Seile Klebeband und schaufel nicht verboten, ohne diese 3 Teile könnte man keine Menschen gegen ihren Willen fesseln, töten und verscharren. Nun wird man eingesperrt weil Schüler Bilder von ihrem Teil an Lehrer senden um sich für schlechte Noten zu rächen! Es ist noch garnicht solange her in meiner Teenager Zeit, hätte die halbe klasse sich gefreut wenn die heiße Deutsch Lehrerin etwas dekolletee gezeigt hat. Gefühlt jeder 5. Tagtraum war mit ihr🤣🤣 heutzutage hat man schon ein schlechtes gewissen nur weil man damals so drauf war. Wo kommt das verkorkste nur her ?


Sinnes-loeschen

Also ich finde es auch wirklich fraglich -ein Kollege hatte ein Disziplinarverfahren am Hals , weil er einen Schüler nicht blockiert , sondern nur "gemutet" hatte und der verfassungsfeindliches Material an ihn verschickt hat. Wurde dann alles auf seinem Dienstlaptop synchronisiert ,ohne , dass er es bemerkte. Während Corona sollte man ja besonders zu den schwierigen Schülern "irgendwie" Kontakt halten, aber wenn man eine zusätzliche Dienstnummer haben will, muss man diesen Spaß natürlich privat bezahlen und hat dennoch keine Rechtssicherheit...


KarenBauerGo

Und genau hier schließt sich der Kreis dazu, wieso straff konservative Parteien wie die AfD solche Verschärfungen wollen. Übrigens der selbe Grund, weshalb sie gegen ordentliche Sexualaufklärung in Schulen sind.


Cr4ckshooter

Wieso erpressbar? Solang ich nicht über eine Ermittlung gegen mich informiert wurde, kann ich das doch einfach löschen?


Skafdir

Solange du dich technisch mit dem Thema auskennst und genau weißt wie man Daten endgültig von einem Handy löscht, klar. Aber selbst wenn, dann kann natürlich wegen hinreichendem Anfangsverdacht dein Handy als möglicher Tatgegenstand eingezogen werden. Das alleine ist jetzt als "Erpressung" natürlich weit weniger wert. Aber ganz ehrlich: Das würde mich unglaublich stören. Abgesehen davon, dass man mit der "begründeten" Aussage "Person XY hat Nacktbilder von Minderjährigen auf dem Handy", das Leben einer Person zur Hölle machen kann, sollte ziemlich offensichtlich sein.


Cr4ckshooter

Stimmt. Es ist leider ein großes Problem in unserer Gesellschaft, dass man Anschuldigungen nie wieder los wird, egal wie falsch sie waren und wie unschuldig man ist.


WriterwithoutIdeas

Das Problem stellt sich dann auch wieder hier auf Reddit, wo Leute liebend gern die gleichen Töne singen und sich gerne auf Einzelfälle stürzen, um direkt wieder zu begründen, warum wir alle Strafen hart anziehen müssen.


dbettac

AfD und Co plärrt immer. Egal was gemacht wird, die sind lautstark dagegen. Und wenn nichts gemacht wird, sind sie lautstark für Veränderungen. Auf diese Leute darf man weder hören noch in irgendeiner anderen Weise Rücksicht nehmen. Außer in Nürnberg, dort gibt es eine schöne Tradition dafür, solche Leute zu Wort kommen zu lassen.


DrEckelschmecker

Das war nicht nur früher oder später klar, sondern von Anfang an. Stattdessen hat man aus bloßem Aktionismus heraus das Gesetz verschärft (was für sich genommen erstmal super wäre) und somit unter Anderem zu zahlreichen Fällen geführt die kein KiPo im eigentlichen Sinn sind, bspw. wenn eine 14 jährige ihrem gleichaltrigen Freund einvernehmlich Nacktfotos schickt oder wenn meine Mutter mir ein Kinderfoto von mir und meinem Bruder schickt auf dem wir nackt sind. Die Fotos landen dann übrigens bei Jürgen aufm Schreibtisch, sind ja Beweismittel. Diese Fälle, die eigentlich keine sein sollten aber aufgrund der blinden Verschärfung nun strafrechtlich relevant sind belasten und behindern die Strafverfolgung dahingehend (abgesehen eben von der fragwürdigen Handhabung der Fotos). Dazu kommen dann noch eben solche Fälle, in denen der Besitz einzig und allein dem Zweck der Aufklärung von Straftaten dient. Das wurde auch schon vor der Verschärfung von zahlreichen Juristen massiv kritisiert, nach der Verschärfung gesellten sich dazu dann sogar noch entsprechende Ermittler der Polizei. Der einzige Grund weshalb das überhaupt durchgekommen ist und noch nicht einkassiert wurde ist dass man damals wie heute direkt den Vorwurf bekommt man wolle in irgendeiner Form Täter schützen wenn man gegen die "Verschärfung" ist. Das Gegenteil ist der Fall, denn aktuell hat man das Problem dass sich Ermittler mit einer Flut an Fällen rumschlagen die nach common sense keine strafrechtliche Relevanz haben, nach dem "verschärften" Gesetz diesbezüglich aber eben schon. Dementsprechend muss dann auch die Arbeitskraft da reingesteckt werden, Gesetz ist schließlich Gesetz. Und nochmal: Das Ganze lässt noch außen vor dass auf diese Weise Bilder in Umlauf geraten die nie in Umlauf geraten sollten (und wären). Denn auch die Fotos aus diesen Nicht-Fällen landen erstmal bei der Polizei.


thicksalarymen

Es ist fast so als ob sehr viele Menschen nicht verstehen warum "Kinderpornografie" illegal ist. Nein, der Grund ist nicht, weil ein Pädo das gut finden könnte, oder weil Kinderkörper heilig sind, und man sie nicht anschauen darf, es geht um die Aufnahme von realem Missbrauch. 🤦 Natürlich: Das Verteilen von (Nackt)fotos entgegen dem Willen des Objekts im Bild ist immer eine Straftat und ein Unding unabhängig des Alters, aber Kinder können dem aufgrund ihrer Reife nicht zustimmen. Deswegen müssen Kinder da besonders geschützt werden (Influencer-Eltern usw gehören dazu). Trotzdem scheinen viele ein sehr abstraktes Verständnis von "Kinderpornografie" zu haben. Es sollte eigentlich klar sein, warum KiPo oder explizites Fotomaterial an sich illegal sind, und zb (aus der Fantasie, ohne Bezug zu einer realen Person) Zeichnungen oder die Abbildung von nackten Kindern oder erwachsenen Frauen mit sehr kleiner Brust/Statur eben nicht, und es auch nicht sein sollten (nein, Australien ist kein gutes Vorbild) und such nicht die Ressourcen der Polizei verschwenden sollten.


CoinsForBS

> warum KiPo oder explizites Fotomaterial an sich illegal sind, und zb (aus der Fantasie, ohne Bezug zu einer realen Person) Zeichnungen oder die Abbildung von nackten Kindern oder erwachsenen Frauen mit sehr kleiner Brust/Statur eben nicht, und es auch nicht sein sollten Verstehe jetzt die Aussage nicht, deutsche Rechtslage ist doch mWn, dass alles was nach Kind aussieht (auch wenn Ü18) illegal ist und alles was "wirklichkeitsnah" ist ebenso - wie immer dieser Begriff definiert ist. Ich frage mich, ob alle Gesetze so ein riesige Grauzone (ob strafbar oder nicht ist reine Auslegungssache ohne detaillierte Regelungen) sind oder das hier eine Ausnahme ist.


thicksalarymen

Also, ich beziehe mich eher auf wie ich, persönlich, es sehe. Ich habe in meiner Aufregung den falschen Kasus verwendet, ups. So weit ich weiß, ist in Deutschland generiertes Material illegal, wenn es "wirklichkeitsnahe" ist, jedoch, wie du auch sagst, ist es nicht wirklich klar definiert. Ich habe es so aufgefasst, dass die generierte Person nicht auf einer wirklichen basieren darf. Nicht aber reine Fantasiefiguren mit stark stilistischen Abweichungen vom Naturalismus. (Sprich zb Anime-Mädchen und Jungs, Lolicon und Shotacon.) Aber weil es so unklar ausgedrückt ist, weiss ich wirklich nicht, wofür man hier belangt werden kann. Persönlich habe ich noch von keinem Fall gehört, wo jemand ausschließlich WEGEN generierten Abbildungen von "Kindern" im erotischen Kontext belangt wurde. Ich weiß nur von Fällen, wo Straftäter echtes Missbrauchsmaterial und generiertes Material besaßen. Zu Zeichnungen: Der Künstler Shadman hatte zb explizites Material von einer präpubertären Tochter eines YouTubers (Keemstar) in westlichem Cartoonstil, also auch stark stilisiert, gezeichnet. Abgesehen davon, dass das unterste Schublade ist, ist das ja missbräuchlich, denn das Wohl des Kindes ist in diesem Fall gefährdet bzw. dessen Würde wird angegriffen. Sowas ist meines Wissens auch hier illegal, was ich auch als richtig empfinde. Persönlich finde ich es nicht richtig, etwas zu verbieten, was nicht nachweislich ein Opfer erzeugt oder erzeugen könnte. Also, "präventives" verbieten von zb Pornos mit Ageplay, jung aussehenden erwachsenen Frauen und Männern, weil es ja zu Straftaten motivierten könnte. Dies ist nämlich nicht belegt und Studien zeigen eher in einer andere Richtung. (Nämlich, dass der Konsum von solchem Material eher bewirkt, dass Fantasien lediglich Fantasien bleiben.) Denn, wie gesagt, das Problem von explizitem Material mit Kindern ist ja nicht, dass es ekel in den meisten erregt, oder ein Taboo bricht, sondern, dass man eine Straftat begehen muss, um es festzuhalten, und man durch die Verbreitung das Kind weiter schädigt. Dass man Paraphilien wie Pädophilie ekelig findet, ist natürlich verständlich, denn abgesehen davon, das jegliches Ausleben dieser Sexualität auch Missbrauch bedeutet und es ein gesellschaftliches Tabu bei uns ist, empfinden wir generell Ekel bei der Vorstellung, entgegen unserer eigenen sexuellen Vorlieben zu handeln. Aber weil dieses Thema sehr emotional aufgeladen ist, beschäftigen sich viele auch nur oberflächlich damit, und alles was damit zu tun hat muss halt "Verboten" sein. Wenn in irgendeiner Weise Nuance erforderlich ist, wird dies auch schnell mit klischeebehafteten Horrorszenarien und Anschuldigungen im Keim erstickt. Ich könnte ewig über dieses Thema sprechen, weil ich mich viel mit transgressiven Themeninhalten in Fiktion und Kunst beschäftige und erforsche, und persönlich finde ich es eine schlimme Entwicklung, wenn aus Reflex die "opferlose" Befassung mit Tabuthemen kriminalisiert würde.


aswertz

Aber haben wir nicht genau deswegen diesen ganzen Firlefanz mit den Schöffen? Sollen die nicht genau den "gesunden Menschenvetstand" repräsentieren und sagen "ist ja schön was das Bürokratendeutsch sagt lieber Richter. Hier war das Gesetz aber anders gemeint"


DrEckelschmecker

Kurze Antwort ist nein. Schöffen werden erstens nur extrem selten (und nur unter bestimmten Bedingungen) eingesetzt, zweitens können sie den Richter nicht überstimmen in diesem Sinn sondern höchstens eine Empfehlung aussprechen. Die Schöffen hier haben auch nichts mit der "Jury" zu tun die man aus amerikanischen Filmen kennt. Um "das war aber anders gemeint" zu vermeiden hat man in der Theorie eine Legislative die **vor** der Verabschiedung eines Gesetzes auf die Juristen hört die Gesetzesentwürfe auf genau solche Probleme überprüfen und davor warnen. Oder aber wenigstens danach auf sie hört, das ist aber bei dem Thema natürlich eher unangenehm. Hier war die Legislative aus politischen Motiven heraus völlig beratungsresistent, was nun den Leuten auf die Füße fällt die sich wirklich darum kümmern solche Fälle zu verfolgen.


Klugenshmirtz

Du hast vollkommen recht ubd das finde ich grad do interessant. Das Amtsgericht gibt ein Urteil, das jeder Laie hier erwartet hat, und die Staatsanwaltschaft legt trotzdem nach. Da fragt man sich wirklich wem geholfen sein soll? Ab jetzt kann man wirklich nur jedem raten die Opfer zur Polizei zu schicken und ansonsten sind die halt auf sich gestellt. Toll.


Zwiebel1

Das ist auch mir schleierhaft. Die SA Koblenz legt widerspruch ein obwohl das LG den Fall bereits abgelehnt hatte. An der Stelle hätte man sich doch als SA mal fragen sollen wo das öffentliche Interesse an weiterer Strafverfolgung hier zu finden ist (Ein Grundsatz der bei Strafverfolgung immer anzuwenden ist)? Also entweder will das SA Koblenz damit unter Zwang eine Gesetzesänderung erwirken oder sie wollen tatsächlich eine Lehrerin, die eigentlich nur helfen wollte im Knast sehen. Beides finde ich ethisch überhaupt nicht vertretbar.


Blorko87b

Ein Ansatz ist doch mit der Kronzeugeregelung schon praktisch da, darauf könnte man aufbauen.


nac_nabuc

> weil die Beamten und Richter ja auf deiner Seite sind Ich kenne zwei Leute die in der Justiz in diesem Bereich tätig sind und die sind tatsächlich auf Seiten der Leute, aber gleichzeitig müssen sie das Gesetz anwenden oder werden selbst angeklagt und verlieren ihre Lebensgrundlage. Kannst als Staatsanwalt ein Verbrechen was dir dienstlich herangetragen wird nicht einfach so nicht anklagen. > mit einem Bein im Gefängnis steht.  Ins Gefängnis geht man als unbestrafter sicherlich nicht, aber bei 1 Jahr Mindesstrafe und Verbeamtung als Lehrer... ufff.


Zwiebel1

>Ins Gefängnis geht man als unbestrafter sicherlich nicht, aber bei 1 Jahr Mindesstrafe und Verbeamtung als Lehrer... ufff. Mal abgesehen davon dass sie quasi nie wieder einen Job als Lehrer bekommen kann, weil eine Verurteilung in ihrem Führungszeugnis landet. Was den Zwang der Verfolgung angeht: Gilt bei der SA nicht der Grundsatz des Öffentlichen Interesses? Soweit ich weiß hat die SA das Recht einen Fall nicht weiter zu verfolgen wenn das Öffentliche Interesse an einem Fall nicht gegeben ist.


vanZuider

> Soweit ich weiß hat die SA das Recht einen Fall nicht weiter zu verfolgen wenn das Öffentliche Interesse an einem Fall nicht gegeben ist. Nicht bei einer Mindeststrafe von einem Jahr. Stell dir vor, die StA könnte bei einem mutmaßlichen Mord einfach sagen "ach was, war nur ein türkischer Gemüsehändler, da besteht kein öffentliches Interesse".


F1N4L_W4RK4FF3E

Viele beherrschen halt kein kritisches Denken und vertrauen Blind dem Staat und seinen Organen und unterschätzen diese. Ich bin dafür das viele Dinge wieder verstaatlicht werden, aber die Polizei als "Freund" zu sehen ist schon mindestens naiv, ich fühle dich


eulen-spiegel

> Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin »in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten« gehandelt habe. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, Ende Januar wurde dieser schließlich vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben. Danke, Staatsanwaltschaft. Keine Verbrechen anzuklagen? Ihr habt doch sonst keine Zeit, Diebstahl, Einbruch, muss alles eingestellt werden.


drumjojo29

Verbrechen können eben nicht eingestellt werden. Genau das ist das Problem. Die Dinge, die du ansprichst, sind nur Vergehen. 


eulen-spiegel

Es war ja auch das Gericht, was die Eröffnung abgelehnt hat. Die Staatsanwaltschaft hätte das auch stehen lassen können. Aber nein, es war ihr so wichtig die Frau zu verfolgen, dass sie Beschwerde eingelegt hat. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__210.html > Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung ausgesprochen worden ist, steht der Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde zu. Da steht nicht *muss zwingend eingelegt werden*.


itsthecoop

> weil die Beamten und Richter ja auf deiner Seite sind. Zumal sowas halt nichts mit "auf deiner Seite stehen" zu tun. Wenn die Gesetzeslage eine Strafrechtlichkeit für bestimmte Szenarien einräumt bzw. vorsieht, können andere Teil der Justiz nicht einfach gänzlich nach ihren eigenen Vorstellungen vorgehen.


Wylaria

Das verstehe ich jetzt nicht: wie stehe ich mit einem Bein im Gefängnis, wenn ich als Betreuer erfahre, dass jemand kipo-material hat? Ich darf halt das Material weder erhalten noch weiterleiten, an niemanden. Dann sollte mir doch nichts passieren? Und ein Gerät muss nicht entsperrt werden bei Durchsuchungsbeschluss?


inn4tler

>Ich darf halt das Material weder erhalten noch weiterleiten, an niemanden. Und was machst du, wenn du es trotzdem erhältst?


Jaded-Ad-960

Die Frage ist, warum eine Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, wenn ein Gericht so einen Fall aus den genannten Gründen nicht annehmen will. Denen muss doch auch klar sein, dass die Lehrerin hier zum Schutz des Kindes gehandelt hat, warum versteift man sich dann darauf, sie dafür zu verurteilen?


Zwiebel1

Was ich nicht ganz verstehe ist wieso die Staatsanwaltschaft Koblenz so hartnäckig die Sache verfolgt? Nachdem die Verhandlung zunächst aus verständlichen Gründen abgelehnt wurde hat die SA nachgesetzt und einen Widerspruch eingelegt. Wieso wollen sie die Lehrerin unbedingt im Knast sehen? Wo ist hier das Öffentliche Interesse der Strafverfolgung durch die SA Koblenz?


LeadingPhilosopher81

Also das Mädchen hätte es ja ihrer Mutter auch zeigen können. Ist ja digital nicht so wie bei der Post, dass es dann weg ist. Mir kommt das komisch vor, dass die Frau sich das Video von einem Jungen besorgt und weiterleitet.


Lev_Kovacs

Was hätte das beweisen sollen? Daraus, dass sie im Besitz von Aufnahmen von sich selbst ist, lässt sich exakt gar nichts nachweisen. Wenn das Video nachweislich von einer anderen Person kommt - dazu gäbe es ja zig Möglichkeiten, sei es eine Whatsapp-Nachricht oder ein Screenshot eines Facebook-Posts - dann hat das eine völlig andere Wertigkeit.


PrematureBurial

Aufnahmen von sich selbst fallen übrigens auch unter das Kinderpornographiegesetz. Das Mädchen ist 13, also strafunmündig, aber wer mit 14 in dieselbe Situation kommt sollte bloß hoffen, dass die Polizei das nicht erfährt.


LeadingPhilosopher81

So wie ich den Artikel verstanden habe ging es darum dass die Lehrerin der Mutter zeigen wollte was da im Umlauf ist. Um diese zum handeln zu bringen.  Das hätte sie aber auch ohne Screenshots machen können.   Ich frag mich halt, warum wird die Lehrerin zur Detektivin in dem Fall und überlässt das nicht Eltern und Polizei.


Lev_Kovacs

Geht aus meiner Sicht nicht daraus hervor. Also, weder die eine noch die andere These. Es den Eltern zu überlassen ist definitiv nicht Aufgabe der Lehrerin? Wieso auch, sie ist ja die Zeugin. Finde es eher seltsam, dass sie überhaupt den Umweg über die Eltern nimmt anstatt direkt Anzeige zu erstatten. Den Impuls, erst Beweise zu sichern, kann ich aber irgendwo noch verstehen (die Polizei dürfte da ja wesentlich schlechtere Karten haben, und es ist ja auch gerechtfertigt anzunehmen, dass diese auch nur begrenztes Interesse an dem Fall haben könnten.)


LeadingPhilosopher81

Hm. Die Eltern sind halt verantwortlich und erziehungsberechtigt. Die zu übergehen wäre auch seltsam. Aber ja irgendwo könnte ich den direkten Weg zur Polizei auch verstehen


Neonbunt

>Ich frag mich halt, warum wird die Lehrerin zur Detektivin in dem Fall und überlässt das nicht Eltern und Polizei. Die Lehrerin hat halt einen Draht zu den Kindern und konnte darüber eines der anderen Kinder dazu bewegen ihr das Material zu geben. Die Kinder hätten wohl kaum der Mutter des Mädchens das Video geschickt.


Unlucky-Statement278

Ich glaube nicht dass das Mädchen im Besitz des Videos war.


LeadingPhilosopher81

Aus dem Artikel: „nachdem die 13-Jährige intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. „


OGYungKafka

Steht in deinem Zitat irgendwo mit Zaubertinte "und das Video nicht nach verschicken löschte"?


LeadingPhilosopher81

Ne, da steht auch nicht „aus einem desolaten Elternhaus und sie traute sich nicht“. Können wir jetzt auch nicht mutmaßen. Aber auch verständlich. Solche Fälle sollten zum Schutz der Kinder diskret bleiben. Das war auch sicher die Idee des Gesetzes. Aber offensichtlich muss da der Bundestag noch mal ran..


0HelluvaFan0

Aber nur zeigen, wenn Sie es Ihr schickt macht sich die Mutter auch strafbar und geht in Knast, tolles Gesetz was Ihr da habt.


InternetzExplorer

> Denn auch jeder der es weiterleitet bzw. zur verfügung stellt wird auf die Anklagebank kommen. Unwahrscheinlich. Die sind ja alle unter 14, wenn ich den Artikel richtig verstehe.


IrrungenWirrungen

>Fazit derzeit ist leider. >Wer als Betreuer so etwas mit bekommt sollte direkt die Polizei alarmieren und danach so weit wie möglich weg laufen. Warum leider? Dachte es war klar. 


PnPaper

Ich finde es unglaublich, dass es hier noch keinen Leitfaden gibt, was die Person die sowas feststellt genau tun soll und sich verhalten soll. Das Problem gibt es jetzt schon seit Jahren, quasi seit es Smartphones gibt. Überall hinterherhinken aber dann die Helfer anklagen...


MichiganRedWing

>Die Lehrerin hatte einer Schülerin helfen wollen, nachdem die 13-Jährige intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit. **Daraufhin soll sie einen minderjährigen Schüler beauftragt haben, ihr dieses Video zu besorgen und per E-Mail zu übersenden.** Die E-Mail habe sie dann ungeöffnet an die Mutter des Mädchens geschickt, damit diese bei der Polizei Anzeige erstatten konnte. *This is not the way.*


Ashjaeger_MAIN

Ja also low key, auch wenn da bei der Gesetzgebung mal wieder was schief gelaufen ist. Das ist schon ne dämliche Vorgehensweise.


PadishaEmperor

Wir sollten nur nicht Dämlichkeit bestrafen.


Karlchen

Das Gesetz ist zu streng geschrieben, aber auch mit einem vernünftigen Gesetz wäre diese Lehrerin wegen ihrer Dämlichkeit vor Gericht gelandet. Nen Minderjährigen auf Beweismitteljagd für Kinderpornographie schicken… auch vor so jemandem muss die Gesellschaft beschützt werden.


ApplicationUpset7956

Dir ist die Tragweite wohl nicht klar. Das Gesetz schreibt eine MINDESTstrafe von einem Jahr vor. Ein Jahr Strafe bedeutet, dass die Lehrerin ihren Beruf, ihren Beamtenstatus sowie Pensionsansprüche verliert. Dass sie wegen dieser dummen Aktion eventuell bestraft wird, gern. Gut gemeint heißt nicht gut gemacht. Aber ihre gesamte Karriere, Altersabsicherung und Zukunftsperspektiven verlieren? Das ist definitiv übertrieben.


Karlchen

Mir ist die Tragweite klar, deswegen finde ich das Gesetz aktuell ja auch zu streng. Das woran du dich aufregst hab ich nicht geschrieben.


Ashjaeger_MAIN

Auf keinen Fall.


DrHeywoodRFloyd

Vor allem liegt das jetzt auch unverschlüsselt auf irgendeinem Email-Server (vermute mal, dass der 13 jährige seine Emails nicht mit PGP verschlüsselt), wo sie theoretisch jeder Admin abgreifen könnte. Vielleicht ist das ja die eigentliche „Verbreitung“ im strafrechtlichen Sinne?!


yellowscarvesnodots

Die Idee war ja, dass die Eltern mit dieser Email zur Polizei gehen. Kann die nicht die Mail so löschen, dass sie vom Server runter ist? (Falls das eine dumme Frage ist, tut es mir leid, ich weiß es leider wirklich nicht, will aber zumindest was lernen - so, play nice, Reddit)


DrHeywoodRFloyd

Ja, doch. Normalerweise schon. Wenn man eine Email nur in seinem Client (= Email Programm) löscht, dann wird diese nur in einen anderen Ordner (Papierkorb) verschoben, und bleibt dort erstmal liegen. Um Emails wirklich dauerhaft und auch vom Server zu löschen, muss der Papierkorb (regelmäßig) geleert werden. Viele Nutzer machen das aber eher selten bis nie, so lange sie kein Speicherplatzproblem bekommen.


Baumi101

Das ist so eine krass dumme Entscheidung. Als Lehrer muss man - insbesondere in so einem Fall - maximale Distanz wahren und das weiterleiten und nicht selbst ermitteln.


Kamikaze_Urmel

Da zeigt sich mal wieder die bestehende, eklatante Unwissenheit über die Rechtslage, wie bei vielen anderen Bevölkerungsgruppen auch.


vjx99

Auch ohne die Rechtslage zu kennen sollte man wissen, dass es keine gute Idee ist, einen Minderjährigen zu beauftragen, Nacktbilder seiner Klassenkameradin zu besorgen.


Kamikaze_Urmel

...sollte man zumindest meinen. Die Realität haut einem den Gedanken aber regelmäßig um die Ohren...


S-Budget91

danke schön, wollt ich auch schreiben. die ganze entrüstung hier ist schön und gut. aber ich sehs auch ein, dass das gesetz vorsieht, dass man bestraft wird, wenn man einen minderjährigen dazu beauftragt, einem ein nackt-video einer anderen minderjährigen zu besorgen und zuzuschicken.


ApplicationUpset7956

Das Problem ist, dass das Gesetz eine Mindeststrafe vorsieht ohne Ausnahmen. Und diese Mindeststrafe sorgt dafür, dass die Lehrerin entlassen werden muss, ihren Beamtenstatus verliert und keine Pensionsansprüche mehr hat. Das ist definitiv nicht angemessen.


itsthecoop

Wenn der Junge selbst noch unter 14 (gewesen) ist, kann ich mir vorstellen, dass die Lehrerin ganz unbedarft davon ausgegangen ist, dass er sowieso nicht strafmündig wäre und es deshalb weniger heikel als wenn sie sich das Video in irgendeiner Form unmittelbar besorgt. Das Detail, dass die email *ungeöffnet* weitergeleitet geleitet wurde, würde meines Erachtens für etwas Ähnliches sprechen.


wilisi

Ist halt immer noch mindestens grob verkackt. Den Jugendlichen vorzuschicken ist ihm gegenüber unfair, der Plan mit der Strafmündigkeit war verwerflich und hätte eh nicht geklappt, und wer "ungeöffnet weiterleiten" möchte sollte seinem jugendlichen Handlanger vielleicht einfach die Zieladdresse nennen.


klospulung92

Was, ihr macht nicht erstmal einen auf Privatdetektiv wenn ihr sowas mitbekommt? /s Bei einem männlichen Lehrer wäre die öffentliche Meinung vermutlich ganz anders


whocares0000000000

Brilliant


schmegwerf

Mein Gedanke. Da scheint es auch an Digitalkompetenz zu hapern. Denn übersetzt man das mal ins Analoge, sieht das etwa so aus: Da ist mutmaßlich ein Kinderporno-VHS im Umlauf, das die Jugendlichen/Kinder sich gegenseitig ausleihen und fleißig kopieren. Die Lehrerin setzt dann eine drauf an mit dem Auftrag: "Besorg mir das Video, kopier es und gib die Kopie der Post. Die behalten die im Lager und machen mir ne Kopie davon, damit ich eine Kopie davon machen kann, die ich an die Post gebe. Die kopieren das dann und schicken eine Version an die Eltern, während sie die andere im Lager aufbewahren." Wenn man mal so darüber nachdenkt, sollte das eigentlich klar sein, dass das so nicht die ideale Vorgehensweise ist. Davon mal abgesehen, sollte das Gesetz aber solche Fälle berücksichtigen, und nicht dazu führen, dass Leute wahrscheinlich empfindlich bestraft werden, obwohl sie versucht haben zu helfen und dabei eben auch die digitale Realität und den Umgang "normaler", unbedarfter Menschen mit dieser berücksichtigen. Mir stellt sich die Frage, ob sich bei dem geschilderten Vorgehen, nach derzeitiger Gesetzeslage, nicht auch die beteiligten E-Mail-Provider strafbar machen.


CuriousCapybaras

Das ist ne normale Lehrerin und keine Juristin. Vielleicht ist die auch einwenig älter. Die Aktion war nicht sehr schlau und jetzt verliert sie vielleicht ihren Beamtenstatus/Job. Sie hätte einfach direkt die Polizei rufen sollen.


MichiganRedWing

Bin auch kein Jurist, aber sowas hätte ich niemals gemacht. Wie du gesagt hast, direkt die Eltern/Polizei anrufen.


uknrddu

Unabhängig von der irren Gesetzeslage ist es vielleicht auch keine so gute Idee, entsprechendes Material per E-Mail/übers Internet zu versenden.


CreebleCrooble

Manche Leute sind in ihrer Hilfsbereitschaft leider zu Naiv bei sowas.


bob_in_the_west

Viele Lehrer mögen in ihrem Fachgebiet kompetent sein, aber sind außerhalb davon dann hilflos wie Neugeborene.


fwouewei

Lehrer? Das sind doch fast alle Menschen... Außer mir natürlich. Ich bin anders, ich weiß alles.


hetfield151

Generell dieses Material irgendwie zu besitzen, ist dämlich. Es sich absichtlich schicken zu lassen erst recht. Diese Konsequenzen für die Lehrerin sind zwar trotzdem überzogen, aber als Lehrer sollte man das wirklich wissen, da man ja eigentlich Kinder darüber aufklären sollte.


ChuckChuckRazul

Ich denke, das Problem wird durch die kommende Gesetzesänderung aus dem weggeschafft. Glücklicherweise auch für die hier betroffene Lehrerin wegen § 2 Abs. 3 StGB.


THiedldleoR

Ich verstehe den Aufschrei, aber warum genau dachte die Lehrerin es wäre eine gute Idee das Video in Besitz zu bekommen? Dachte Sie die Eltern hätten nichts unternommen wenn Sie keinen "Beweis" für ihre Behauptung gehabt hätte? Da wäre ein Elterngesprach angebrachter gewesen, den Beweis hat die Tochter ja eh, die hat sich vermutlich einfach nicht getraut sich an ihre Eltern zu wenden.


ApplicationUpset7956

>Ich verstehe den Aufschrei, aber warum genau dachte die Lehrerin es wäre eine gute Idee das Video in Besitz zu bekommen? Naivität. Du bist als Lehrer teilweise sogar verpflichtet, bestimmte Dinge zu sichern oder zu melden. Dass das Sichern bei Kinderpornographie keine gute Idee ist, hat sie nicht gedacht - in ihrer Logik wollte sie ja nur etwas Gutes tun.


hetfield151

Ja. Ich finde auch nicht, dass hier eine harte Strafe erfolgen sollte. Aber sie muss das eigentlich wissen, da es ihr Job ist Kinder über so etwas aufzuklären.


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JoeAppleby

Ich bin Lehrer und heilige Scheiße, so doof kann man nicht sein *EDIT: wie die Lehrerin in dem Fall*. Die Polizei hat spezielle Einheiten für den Umgang mit Kindern. Gerade bei uns gibt es eine Truppe, die präventiv sich in Zivil - aber nicht verdeckt - sich dort aufhält, wo Jugendliche auch abhängen. Die hätten da mit dem nötigen Einfühlvermögen handeln können. Die Beweissicherung liegt bei der Polizei, das ist nicht die Aufgabe von Zeugen.


hetfield151

Jup, man sollte ja genau das Kindern beibringen können. Wenn Kinder über 14 sich sexuelle Bilder freiwillig schicken ist dies trotzdem strafbar. Lehrer müssen das wissen und kommunizieren können. Ganz neben dem strafrechtlichen Aspekt muss Kindern auch Medienkompetenz beigebracht werden können und ebenso die Folgen von Nacktbildern oder ähnlichem.


JoeAppleby

Jo, mach ich regelmäßig, da wir regelmäßig solche Fälle haben. Ein paar Wochen später kam mal ein Schüler vorbei: "Wissen Sie noch, wie sie uns erklärt haben, dass Nacktbilder verschicken eine Straftat ist? Mein Handy ist jetzt weg, das hat die Polizei eingesammelt. Aber die waren zuerst bei \[Familienmitglied\]. Früh um 6! Haben die sonst nix zu tun?!?" Das Handy des Schülers lief auf das Familienmitglied, daher kamen die zuerst dort vorbei. War aber eine wildere Nummer: der Schüler hat Mädchen über irgendwelche Dienste bearbeitet, bis sie Bilder geschickt haben. Eins der Mädels erzählte es aber den Eltern und die stellten dann die Anzeige. Der sammelte aber Anzeigen für alles mögliche.


asietsocom

Das war schon echt dumm, aber jetzt ist ihr Leben womöglich am Ende. Vorbestraft wegen KiPo und nie wieder einen guten Job finden. Das hat sie wirklich nicht verdient. So ein Scheiß passiert halt, wenn man einfach Strafen erhöht weil das bei wütenden Wählern gut klingt anstatt darauf zu vertrauen, dass unsere Richter in der Lage sind ihre Arbeit zu machen.


Easteregg42

Da denkt sich vermutlich jeder beteiligte Jurist "Was n Schwachsinn", aber ist durch bestehende Gesetzeslage halt gebunden


Unlucky-Statement278

Der Staatsanwalt hatte es ja in der Hand und zieht es eben durch, Das Amtsgericht hatte die Eröffnung des Verfahrens ja abgelehnt.


drumjojo29

Naja, die Staatsanwaltschaft ist halt daran gebunden, das zu verfolgen. Wenn sie rein juristisch den Tatbestand als erfüllt ansieht, dann war sie auch dazu verpflichtet, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde einzulegen. Es ist schwer hier der Staatsanwaltschaft einen Vorwurf zu machen, weil denen auch nicht viel übrig blieb ohne sich selbst in eine Grauzone zu bewegen. 


r_booza

Was passiert eigentlich wenn ein Staatsanwalt wie in diesem Fall in dem die rein gesetzliche Lage anscheinend klar ist keinen Widerspruch, oder umgekehrt: Wenn er bei einer richterlichen Entscheidung, die dem Gesetz nicht entspricht keinen Widerspruch einlegt? Hat er dann persönliche oder andere Konsequenzen zu befürchten?


0G_54v1gny

Strafvereitelung im Amt ist denkbar.


Are_y0u

Er klagt an, Gericht lehnt ab. Er sagt er hat es versucht und legt den Fall zu den Akten. Was ist daran so schwer? Beim Staatsanwalt der seinen Sohn vergewaltigt musste die Mutter als Nebenklägerin nachhaken, dass dieser Fall weiter verfolgt wird. Hier eskaliert die Staatsanwaltschaft selbst (trotz initialer Ablehnung des Amtsgerichts). Wenn ich beide Fälle so betrachte, hat die Staatsanwaltschaft eben doch Spielräume wie sehr sie bestimmte Fälle weiter verfolgen möchte (ohne dass sie selbst dafür rechtliche Folgen fürchten muss).


drumjojo29

Hier ist die Staatsanwaltschaft fest von einer Strafbarkeit ausgegangen. In dem Vergleichsfall ja aber eben nicht. Das ist der essenzielle Unterschied. Wenn das Verfahren aus mehr oder weniger persönlichen Gründen nicht weiterverfolgt wird obwohl man juristisch einer ganz anderen Auffassung ist, kann das eine sachfremde Ermessensentscheidung sein und da besteht grundsätzlich auch Raum für eine Strafbarkeit. 


Are_y0u

Aus einem Artikel zum Staatsanwalt der seinen Sohn vergewaltigt hat: > Lange Zeit sah es so aus, als müsse sich der Mann gar nicht vor einem Gericht verantworten: Obwohl laut Einschätzung der Behörden nachweislich eine sexuelle Misshandlung stattgefunden hatte, sahen es die Staatsanwaltschaft in Kiel und die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein als unwahrscheinlich an, dass der Angeklagte verurteilt werde. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ist also bei dem Vergleichsfall auch von einer Strafbarkeit ausgegangen. Meiner Meinung nach sogar von einer noch schlimmeren und ist dennoch nicht tätig geworden.


drumjojo29

Der Artikel bringt da leider einzelne Details etwas durcheinander oder verschweigt sie. Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass die Misshandlung stattgefunden hat. Gleichzeitig ist sie aber wegen des Schlafwandelns davon ausgegangen, dass der Täter nicht schuldhaft gehandelt hat und deswegen nicht verurteilt werden würde. Damit lag - diese Einschätzung als richtig unterstellt - eine der Voraussetzungen für die Klageerhebung nicht vor.  Man muss etwas unterscheiden zwischen der Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Konsequenz davon. Ganz vereinfacht: geht sie von einer Strafbarkeit aus, hat sie darauf hinzuwirken. Geht sie nicht davon aus, hat sie das Verfahren einzustellen. Zum Teil spielen da dann Ermessensentscheidungen noch rein, das bedeutet aber nicht dass nach freiem Belieben entschieden werden kann. 


Are_y0u

Und hier hätte man die Einschätzung eines Gerichts um die perfekte Begründung zu haben, den Fall zu den Akten zu legen. Hat man aber nicht gemacht. Für mich als Laie klingt das ganz klar nach einer Ermessensentscheidung.


Knight_eater

Die Staatsanwaltschaft hat es eben nicht in der Hand, da sie bei einem Verbrechen Anklage erheben muss. Das kommt davon wenn man mit dem StGB Wahlkampf macht.


Fnordinger

Jetzt bitte noch einmal E2E aushebeln und automatische Scanner einführen. LG, Sicherheitsbehörden, SPD und CDU 


WriterwithoutIdeas

Die Sicherheitsbehörden und Gerichte haben doch gerade vor Gesetzen wie diesem gewarnt. Das Problem ist der normale Bürger, auch hier bei jedem Thread über sexuelle Gewalt zu sehen, der sofort in Schnappatmung verfällt, wenn das Thema aufkommt.


hetfield151

Exakt. 14 jährige machen sich strafbar, wenn sie sich gegenseitig sexuelle Fotos schicken. Das Gesetz ist so unsinnig und gefährlich.


Fnordinger

[Europol](https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html) hat gestern genau das Gegenteil gemacht und Faeser ist auch ständig für mehr Überwachung.


shifu_shifu

I appreciate a good cup of coffee.


moliusat

Ich dachte, dass genau dies schon jahrelang vorhergesagt wurde. Gehört in meinen Augen aber auch zur Ausbildung zur Medienkompetenz auf solche Fälle vorbereitet zu werden. Sowohl auf Schüler:innen als auch auf der Seite der Lehrkräfte. Das Mensch nicht auf komische links klicken sollte wissen die meisten mittlerweile, aber wie am besten bei Cybermobbing oder eben sowas vorzugehen ist nicht. Vor allem wenn es nicht in einem Rahmen wie Schule mit Lehrkräften geschieht.


darmageddon5

Selbst bei nicht-komischen Links erhälst du eine Überraschungstüte (ausgeliefert durch verknüpfte Ad Networks etc). Sobald die Bilder in deinem RAM sind bist du strafbar


Am4ranth

In meiner Referendariatsausbildung wurde uns klipp und klar bei Schulrecht eingeimpft, dass wir alles dagegen unternehmen sollten, in privaten Klassenchats zu sein.. Wenn da ein Schüler son Kram reinhaut, dann sind alle in der Gruppe gefickt, man selbst als Lehrperson aber am meisten. Dieses Gesetz ist so fehlerbehaftet in einer voll durchdigitalisierten Welt.. Als Pädagoge ist man im Zusammenhang mit Kinderpornografie immer der gearschte, selbst wenn man zur Aufklärung beitragen möchte.


Feisty-Plantain561

Ein Freund von mir wurde mal angeklagt, weil er sich auf einem Chat Forum als 12jähriges Mädchen ausgegeben hat, er hatte dann einen Politiker an der Hand, der auf ein Sextreffen gedrängt hat. Ging jedenfalls so aus, dass der Freund Strafe zahlen musste und der Politiker keinerlei Konsequenzen befürchten musste


vierfuenfergrizzy

Was ich nicht ganz verstehe: Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Lehrerin richtig/in guter Absicht gehandelt und niemandem Schäden zugefügt hat. Wie kann es dann sein, dass trotzdem Aufwände betrieben werden sie zu bestrafen? Am Ende des Tages soll das Gesetz doch der Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt, oder verstehe ich was falsch? Wie kann es denn sein, dass es gar kein Spielraum gibt, über Gesetzesverstöße hinwegsehen zu können (außer es geht um Finanzkriminalität und Rechtsterrorismus)? Müsste das nicht eigentlich eine der vielen Lehren sein, die man aus der deutschen Vergangenheit gelernt haben müsste? Und ich meine nicht ausschließlich das 3. Reich. Auch die DDR ist nicht so lang her.


Krian78

Den Spielraum hast Du nur, wenn es um ein Vergehen geht. Nachdem der Besitz nach der Reform zum Verbrechen hochgestuft wurde, sind die entsprechenden Vorschriften nicht mehr anwendbar. Das ist hier gerade das Problem.


modern_milkman

Das Problem ist, dass man dann sehr schnell in der Willkür endet. Und das willst du auch nicht. Natürlich fühlt sich das in dem konkreten Fall hier falsch an. Aber das Gesetz ist da eindeutig. Die einzige Lösung ist hier, das Gesetz zu ändern. Es ist schlicht nicht die Aufgabe der Judikative, zu entscheiden, ob das Gesetz angewendet wird oder nicht. Und das ist auch gut so. Denn ansonsten gäbe es keine Rechtssicherheit mehr, und man könnte sich auch als Betroffener nie sicher sein, Recht zu bekommen. Das steht dem Rechtsstaatsprinzip, immerhin einer der Grundpfeiler des Grundgesetzes, direkt entgegen. Und Aussagen wie "hier sind sich doch alle einig" sind viel zu schwammig, um als vernünftige Grundlage zu dienen. Denn wie gesagt, das ist klassische Willkür. Man entscheidet dann nicht mehr nach Gesetz, sondern nach Bauchgefühl. Natürlich ist das in diesem Einzelfall Scheiße (wobei auch dort noch Möglichkeiten bestehen, mindestens eine Strafmilderung wegen Irrtums über die Strafbarkeit). Aber es ist immer noch besser als die Alternative.


PureImbalance

Boese Zungen wuerden tatsaechlich sagen, dass du das Gesetz etwas romantischer siehst als das was es eigentich ist


vierfuenfergrizzy

Aber warum sonst sollten wir als Gesellschaft das Gesetz respektieren?


PureImbalance

Weil es vielleicht nicht schwarz und weiss ist. Es ist nicht nur gut, und es ist nicht nur schlecht. Niemand respektiert das Gesetz zu 100% - die wenigsten kennen ueberhaupt viele Gesetze ausserhalb dessen was vielleicht wichtig ist fuer ihren Beruf. Ausserdem gibt es ja genuegend Beispiele (gerade aus unserer Geschichte wie du sagtest) wo das Misachten des Gesetzes das moralisch richtige ist.


vierfuenfergrizzy

Darum sprach ich von "Wir" als Gesellschaft und nicht auf individueller Ebene. Und eben, weil wir "manchmal ist das missachten eines Gesetzes das richtige" mehrfach aus der deutschen Geschichte kennen, verstehe ich nicht, wieso wir für solche Fälle keine Regelung haben, sondern Leute in solchen Situationen weiterhin bestrafen. Unabhängig davon, dass wir sehen konnten, wie die Mechanik missbraucht wurde finde ich da die Möglichkeit eines "Pardons" wie in den USA deutlich sinnvoller.


Z3r0Sense

Der Gesetzgeber hat es hier auch massiv verbockt, weil er eben nicht die Randfälle der Anwendungen bedacht hatte.


WriterwithoutIdeas

Wenn wir anfangen Gesetze nach Gutdünken zu ignorieren geraten wir sehr schnell auf Abwege. Klar, in diesem Fall leuchtet uns allen ein, warum es kein gutes Gesetz ist, aber in vielen anderen Fällen wirst du auch genug Menschen finden, die ein Gesetz nicht so toll finden. Der Weg den wir gefunden haben, um zu entscheiden was befolgt werden muss ist das Verabschieden durch den Bundestag, dann müssen wir aber auch alles diesem Test unterwerfen.


Bubbly_Illustrator72

Niemandem Schaden zugefügt wenn sie einen Schüler beauftragt, das Video zu besorgen und es dann ungefragt den Eltern des Mädchens schickt? Sei mal dahingestellt, ob der Schüler es angeschaut hat, allerdings hat sie weitere Verbreitung gefördert. Ich glaube auch für das Mädchen hätte man eine bessere Lösung finden können, als es den Eltern zu schicken. Ich finde ehrlich gesagt nicht, dass man sagen kann sie hätte niemandem Schaden zugefügt.


Walter_ODim_19

Den Spielraum hat der Gesetzgeber bewusst abgeschnitten als er seine KiPo iSt ImMeR eIn VeRbReChEn Aktion gegen alle Bedenken aus der Praxis durchgezogen hat. Ganz abgesehen davon ist es schon ziemlich willkürlich von dir, ausgerechnet bei "Finanzkriminalität und Rechtsterrorismus" keinen Spielraum erlauben zu wollen, überall sonst schon lol


vierfuenfergrizzy

Da habe ich wohl missverständlich formuliert. Ich sage nicht, dass ich da keinen Spielraum erlauben will/würde. Sondern, dass nur dort wirklich viel Spielraum geschaffen wird.


occio

> Wie kann es dann sein, dass trotzdem Aufwände betrieben werden sie zu bestrafen? Weil die Behörden das Gesetz anzuwenden haben wie es ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip_(Strafrecht) Wenn wir das nicht wollen, müssen wir das Gesetz ändern.


Sea_Clock_5867

Ich wollte mal eine Kinderpornoseite die mir plötzlich auf einer normalen Pornoseite gezeigt wurde melden. Der Schock war zu hart, ich hatte sie schon weg geklickt als sie erschien. Sowas ist instant Traumatisierend. Hätte ich es ausgehalten sie zu sehen und dann der Polizei weitergeleitet, hätte ich mich allerdings strafbar gemacht. Auf sowas kommt nicht wer klar denken kann.


lilgrogu

So was ist meinem Bruder auch passiert. Dann ist er zur Polizei und hat sich so ereifert, dass die ihn in die Psychiatrie eingewiesen haben


Sea_Clock_5867

Vielleicht kann er da sogar ganz froh drüber sein. Das Stigma als Pädophiler verurteilt zu sein (die mögliche Konsequenz einer Anzeige) wäre sicher schwerwiegender gewesen. Aber ganz schön gruselig ist das schon wie schnell man sich mit dem Wunsch zu helfen, ins eigene Knie schießen kann.


gingerisla

Es gibt extra Online-Meldestellen für sowas, da muss nur die URL reinkopiert werden.


shifu_shifu

I love listening to music.


thatdudewayoverthere

Verurteilt wird sie dafür zu 99% am Ende nicht aber zeigt halt einfach auf wie komplett falsch ihr Weg war Sie hat sich das Video von einem anderen Schüler schicken lassen und es dann unaufgefordert an die Mutter geschickt damit diese es zur Anzeige bringen kann Beweismaterial zu sichern kann ich ja noch verstehen (das Video) aber warum schickt man das denn bitte weiter


Not_Obsessive

>Verurteilt wird sie dafür zu 99% am Ende nicht aber zeigt halt einfach auf wie komplett falsch ihr Weg war Ziemlich sicher wird sie dafür verurteilt. Da bleibt auch gar nichts anderes übrig. Der Tatbestand ist ganz offensichtlich erfüllt. Rechtfertigungsgründe gibt es nicht. Menschen werden auch "ständig" für Memes, in denen Kinder in vermeintlich eindeutiger Pose oder mit darauf editiertem erwachsenen Geschlechtsteil ("witzige" Pointe der Frühreife) wegen KiPo zu Freiheitsstrafen verurteilt. Früher wurden diese Späße gegen eine Zahlung an irgendeinen Kinderschutzverein eingestellt und gut ist. Das wäre auch bei der Lehrerin so gewesen. Vielleicht hat sie ja Glück und sie kann eine rechtskräftige Entscheidung bis zur Gesetzesänderung hinauszögern. Ansonsten wird sie mit ganz weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden


mxcner

Dass die Groko das ganze völlig verbockt hat, ist völlig unstrittig. Deshalb wurde das jetzt ja gerade auch wieder gefixed. Aber duuuuuuude. Wie hart hat man denn der Lehrerin ins Hirn geschissen? Die Frau hat angeblich studiert, okay?!! Ich möchte wirklich verstehen, wie sie meint, mit ihrer Aktion dem Mädchen geholfen zu haben…


[deleted]

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Training-Accident-36

Das ist tatsächlich eine gute Nachricht. Und weil das auch CDU Leute so zu sehen scheinen gibt es Hoffnung, dass sich da etwas bewegt.


Nocs1

... Moment. Sie hat einen weiteren Schüler damit beauftragt ihr das Video zu beschaffen? Wie stellt sie sicher das der sich darauf nicht einen wedelt oder das ganze weiterverarbeitet?


bonniebardot34

“Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin »in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten« gehandelt habe. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, Ende Januar wurde dieser schließlich vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben.” Das ist jetzt vielleicht eine dumme Frage, aber in einem Fall, in dem das Motiv der Lehrerin so klar und harmlos ist, warum besteht die Staatsanwaltschaft so darauf, das ganze zu verfolgen? Ist das nicht Verschwendung von Ressourcen, die woanders benötigt werden? Geht’s da um Bezahlung? Hat da jemand Einblick hinter die Kulissen und kann da mehr Informationen zu mitteilen?


darmageddon5

Ich würde auf Ego tippen. Und natürlich "Gesetz ist Gesetz". Sonst könnte ja jeder kommen. Vielleicht wurde auch einfach nur Versucht, diesen Missstand publik zu machen. Ausnahmen sind nur möglich für Bekannte des Richters. Da sind die Urteile meistens etwas milder.


Antique_Reputation26

Bin ich die einzige die dieses Vorgehen als völlig falsch hier sieht? Außer der Staatsanwaltschaft? Wie Banane wäre denn das wenn sich Täter damit zum Beispiel rausreden könnte das sie das ja nur haben weil sie es melden wollte. Wie kommt man auf die Idee so eine Kette in Gang zu setzen und sich dieses Material zu organisieren? Das überschreitet doch jegliche Kompetenz einer Lehrkraft?! Sorry aber in die Scheiße hat sie sich selbst geritten und hätte es besser wissen müssen. Würde es hier um Drogen gehen würde sie ja auch nicht erstmal das Zeug bringen lassen um es den Eltern zu geben. Gesunder Menschenverstand: Polizei kontaktieren. Das war alles gar nicht ihre Aufgabe.


Pellinski

Im ersten Moment war auch, wie die meisten hier, auf der Seite der Lehrerin, aber beim längeren drüber nachdenken ist es doch komplett irre, wenn man sich von den eigenen Schülern Kinderpornografische Inhalte zukommen lässt. Auch zu beweisen, dass mit den Inhalten kein Schindluder getrieben wurde ist ja basically unmöglich, was hier, wenn es eine männliche Lehrperson gewesen wäre, wohl viel er als Problem gesehen werden würde.


Antique_Reputation26

Ja exakt. Es gibt aber auch pädophile Frauen ( bin selbst ne Frau bevor jemand auf Ideen kommt) und Pädagogin. Also niemals wäre ich auf so eine Idee gekommen und idR hat man zu sowas auch im Rahmen der Ausbildung Veranstaltungen und Fortbildungen wie man sich verhält. Bei Verdacht auf Straftaten...immer Polizei. Immer. Dieser Gedankengang ist wirklich 0 nachvollziehbar. Egal ob jetzt wirklich Hintergedanken dabei waren: es ist eine ganz massive Grenzüberschreitung durch die Lehrerin.


[deleted]

ist eben eine Sache länger drüber nachdenken zu können vs. direkt und unerwartet damit konfrontiert zu werden, und von einem Lehrer werden dann immer spontan und direkt irgendwelche Lösungsvorschläge erwartet, die am Ende falscher nicht sein könnten alle anderen hätten es später besser gewusst aber die waren eben nicht in der Situation


Bubbly_Illustrator72

Seh ich auch so. Der Fakt dass sie scheinbar mit niemandem Rücksprache gehalten hat, finde ich sehr befremdlich. Wofür gibt es Schulpsychologen, Rektoren oder auch die Polizei? Sowas auf eigene Faust durchzuziehen ist wirklich Next Level.


synthsucht

Jetzt stell dir mal vor das wäre ein Lehrer gewesen


[deleted]

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Interesting-Gear-819

Ich stimme dir ja zum Großteil zu, dass Hauptproblem was ich sehe ist aber das Strafmaß. Um genau zu sein, dass Minimum. Und das liegt bei einem Jahr und damit ist die Dame dann alles los, ein Jahr die Freiheit aber auch jegliche Möglichkeit ihren Beruf weiter auszuüben. Hat Sie falsch gehandelt? Ja. Aber bist du Ernsthaft der Ansicht, dass aufgrund ihrer gut gemeinten Tat. Wenn auch überstürzt und falsch. Ihr deshalb die Ausübung ihres Berufs für den Rest der Lebens verboten werden sollte? Denn das ist die Konsequenz, sobald du als Beamter für 1 Jahr eingebuchtet wirst. Bezogen auf dein Beispiel, Drogen. Das Betäubungsmittelgesetz beginnt nicht mit Gefängnis sondern mit Geldstrafen und ist von da aus, nach oben hin offen bezüglich Gefängnis. Früher galt ähnliches auch für KiPo und die Strafe \*konnte\* gegen z.B. eine (Spenden)Zahlung an Stiftungen dann eingestellt werden. Das ist bzgl. KiPo aber nicht mehr der Fall


Antique_Reputation26

Mit dem Strafmaß kenne ich mich nicht aus aber bisher ist sie ja nur angeklagt und nicht verurteilt. Ich finde schon so ein Gerichtsverfahren kann Strafe genug sein. Es geht ja darum, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einfach einstellen darf. Wie es dann weiter geht entscheiden die Richter und deren Option ist es ja auch die Frau freizusprechen letztlich.


Interesting-Gear-819

So viel Ermessensspielraum haben Richter meines Wissens nach nicht. Die Tat hat stattgefunden, ist dokumentiert und es gibt ein Mindestmaß an Strafe. Um Sie da freizusprechen muss der/die Richter/in sich schon sehr bemühen


Antique_Reputation26

Doch klar. Selbst zwei Schöffen können den Richter überstimmen für einen Freispruch. Ob der hält weiß ich nicht aber es ginge zumindest.


Interesting-Gear-819

Test. Mit "reddit new" werden meine Kommentare nicht angezeigt. Siehst du den Kommentar u/zitter_aalex ?


Interesting-Gear-819

Test. Mit "reddit new" werden meine Kommentare nicht angezeigt. Siehst du den Kommentar [](https://www.reddit.com/user/zitter_aalex/) ?


Zitter_Aalex

Doch. Seltsamerweise


DrHeywoodRFloyd

> Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin »in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten« gehandelt habe. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, Ende Januar wurde dieser schließlich vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben. Ich frage mich, wie selten dämlich so eine Staatsanwaltschaft handelt und gegen den ersten Beschluss des Amtsgerichts, die Tat nicht weiter zu verfolgen auch noch Beschwerde einlegt, obwohl klar ist dass - obwohl rein technisch gesehen die Punkte des §184b erfüllt sind - dies nicht in „strafrechtlich relevanter“ Absicht geschah, sondern um den Fall aufzuklären und schlimmeres zu verhindern (wie das Amtsgericht schon festgestellt hatte). Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen reiner Formalismus. Oder sind der Staatsanwaltschaft hier die Hände gebunden, und sie ist verpflichtet so vorzugehen. Ich bin kein Jurist, um das zu beurteilen, aber die „Beschwerde“ klang doch eher so, als ob an der Lehrerin ein Exempel statuiert werden soll.


SnooLentils4090

Wenn die Staatsanwaltschaft den Tatbestand für erfüllt erachtet, ist sie gezwungen dem auch nachzugehen. Grundsätzlich ist das auch gut. Natürlich mag dieser Fall offensichtlich erscheinen, aber wo zieht man die Grenzen? Willst du wirklich, dass Staatsanwälte nun frei entscheiden können, ob sie jemanden anklagen oder nicht? Das Ergebnis wäre Willkür und Rechtsunsicherheit. Das Problem ist der Gesetzgeber, der eine Mindeststrafe von einem Jahr angeordnet hat (Vergehen->Verbrechen) und somit jeglichen Spielraum für eben diese Fälle entzogen hat. Ich bin mir nicht sicher, aber das Amtsgericht hat die Klage doch zunächst abgewiesen, weil sie den Tatbestand nicht erfüllt ansieht und nicht, weil die Lehrerin in guten Absichten handelte.


DrHeywoodRFloyd

Genau, und ich fragte mich, ob sich die Staatsanwaltschaft in diesem speziellen Fall nicht einfach der Ansicht des Amtsgerichts hätte anschließen können und den Fall damit einstellen. Aber sie hat Beschwerde eingelegt, um die Verfolgung des Falls durchzusetzen.


Not_Obsessive

Das kommt auf die Entscheidung des Gerichts an. So, wie sich das paraphrasiert liest, ist die Ansicht nicht mehr vertretbar. Die Staatsanwaltschaft hat nicht den Luxus der richterlichen Unabhängigkeit. Sich einer ggf nicht mehr vertretbaren Ansicht anzuschließen und dann keine Beschwerde einzulegen, gefährdet daher uU auch das eigene Dienstverhältnis. Es ist völlig unangemessen, von einzelnen Beamten zu erwarten, dass sie ihr Amt aufs Spiel setzen, um quasi neben dem Gesetz Versäumnisse des Gesetzgebers auszubügeln. Darüber hinaus ist es aber auch schlicht und ergreifend Aufgabe der StA das Gesetz durchzusetzen und nicht so zu verfolgen, wie sie selbst es für moralisch richtig hält.


DrHeywoodRFloyd

Ja, das dachte ich mir, dass es hier bestimmte Handlungszwänge gibt, und dass die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen, bei der derzeitigen Ausgestaltung der entsprechenden Paragraphen nicht gegeben ist.


Are_y0u

Vergleichen wir den Fall doch mit einem aus der ähnlichen Ecke. Hier nochmal ein Zitat: > Lange Zeit sah es so aus, als müsse sich der Mann gar nicht vor einem Gericht verantworten: Obwohl laut Einschätzung der Behörden nachweislich eine sexuelle Misshandlung stattgefunden hatte, sahen es die Staatsanwaltschaft in Kiel und die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein als unwahrscheinlich an, dass der Angeklagte verurteilt werde. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Also die Staatsanwaltschaft hat Spielräume. Wenn ein Gericht bereits abgelehnt hat, dann haben sie ja auch die Perfekte Begründung um dieses Verfahren einzustellen. Es liegt also wirklich an der Staatsanwaltschaft die dieses Verfahren als richtig und wichtig ansieht.


PadishaEmperor

Shame an alle Politiker, die damals für dieses Gesetz gestimmt haben.


Are_y0u

>Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin »in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten« gehandelt habe. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, Ende Januar wurde dieser schließlich vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben. Also wirklich jetzt mal. Was für ein Arsch von Staatsanwalt ist den da am wirken und hat der noch alle Tassen im Schrank? Warum will ich hier auf Teufel komm raus einer Lehrerin einen Strick daraus drehen, wenn sie offensichtlich einfach ihre Arbeit gemacht hat (und sich sicherlich nicht etwas mit dem Video dazu verdienen wollte). Man hatte doch schon ein Amtsgericht, was den Fall abgelehnt hat, da kann man sich doch zurücklehnen und sagen, wir hams versucht. Aber die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass die Lehrerin hier anscheinend wirklich nur das Video verbreiten wollte, und nicht die Aufklährung des Falls im Vordergrund steht...


RefreshNinja

> Warum will ich hier auf Teufel komm raus einer Lehrerin einen Strick daraus drehen, wenn sie offensichtlich einfach ihre Arbeit gemacht hat Ist es die Arbeit einer Lehrerin einen minderjährigen Schüler loszuschicken ihr ein Kinder-Nacktvideo zu besorgen?


Are_y0u

Auf der einen Seite wollen wir ja, das Lehrer aktiv gegen mobbing, doxxing oder auch hier Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen. Auf der anderen Seite wollen wir eine Lehrerin verknacken die halt laienhaft versucht hat ihrer Schülerin zu helfen. Da passt irgendetwas nicht zusammen.


RefreshNinja

Laienhaft wäre was anderes. Ein Kind dazu anzuleiten ein Nacktvideo zu besorgen ist weit jenseits davon.


Tonkaar

Es wird alles dafür getan, dass dieser Beruf noch attraktiver wird. Top!


0HelluvaFan0

Ganz Klar selber schuld, Sie muss alle aktuellen Gesetze kennen und nur Dienst nach Vorschrift machen. Wenn man was wo zufällig sieht und mitbekommt einfach der Polizei melden die werden das schon schaffen dran zu kommen ist ja nicht so als wäre Deutschland im letzten Jahrhundert stecken geblieben. /s


wilisi

Wenn Illegales kursiert erstmal nen Schüler zum Einsammeln schicken und dann Weiterverbreiten. Was soll schon schiefgehen?


hetfield151

Ja sie müsste das wissen. Sie muss es ja auch Kindern lehren können. Ganz ohne Ironie.


nextlevelmario74

Wer sich so unmöglich verhält wie diese Kollegin, gehört bestraft. Wie findet es wohl ein 13 jähriges Mädchen, wenn ihre Mutter ein sexuelles Video von ihr gezeigt bekommt? Dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob die Kollegin sich damit sexuell erregen wollte, der Schaden ist so oder so entstanden. Ich finde das Gewässer ganz gut, nur beim Strafmaß muss man mal prüfen, 10.000€ Geldstrafe wäre vielleicht besser.


CanAccurate3539

Stimmt in so einen Fall macht es mehr Sinn garnicht zu tun als Lehrkraft. Ist ja nicht deren Problem.


nextlevelmario74

Ich bin Lehrkraft und hab bei den Fortbildungen aufgepasst. Das war im besten Fall gut gemeint, aber versetzt dich mal in die Lage der Schülerin. Wem willst du wohl am allerwenigsten ein Sexvideo von dir zeigen?


username_asdf1234

Wie dumm ist denn diese Lehrerin? "schicke mir bitte den kinderporno, damit ich ihn abspeichern und an die Eltern weiter verbreiten kann." Wie hat die das Studium geschafft?


[deleted]

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Kreuterorc

Wie schafft man es eigentlich ungewollt an solche Seiten zu kommen?


niemandistjeder

Das Thema hatten wir vor einem halben Jahr schon. Ich bin heute noch davon überzeugt, dass Dummheit abgestraft gehört. Wäre das meine Lehrerin wäre das ein krasser Eingriff in mein persönliches Recht, wenn sie sich das Video beschafft. Ja bla, sie schaut es nicht an. Sie hat aber dafür gesorgt, dass noch eine Kopie durchs Internet fliegt. Sie wollte nur helfen… Klaro


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Ekklypz

Schön das meine Region wieder einmal für so eine Dummheit Schlagzeilen macht..


yellowscarvesnodots

weiß jemans hier, ob die E-Mail der Lehrerin zu der Aufklärung des Falls führte? Und ihren Job ist sie wahrscheinlich los, oder?


Blondisgift

Deutschland ☕️ Mindestens einmal am Tag frage ich mich hier ob wir nichts besseres zu tun haben.


DaGrinz

Nun ja, man kann nicht ‚Nicht-Steuern‘ und dieses Gesetz ist das perfekte Beispiel dafür. ‚Gut gedacht und schlecht gemacht, bleibt schlecht gemacht‘. Besonders tragisch ist, dass jeder der dieses Gesetz wieder ändern will, von populistischen Hetzern dem Mob zum Fraß vorgeworfen wird. Nun haben wir eine neue Gruppe von Opfern, nämlich die, die es gut gemeint haben und in ihrem Versuch etwas gegen CSA zu unternehmen von genau dem Gesetz niedergestreckt werden, in dessen Sinne sie agieren wollten.


Jezaja

Bei uns gab es einen ähnlichen Fall. Die "Lösung" nach mehrstündiger Beratung war eine anonyme Anzeige...


pgbabse

>Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin »in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten« gehandelt habe. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, [...] Kann mir mal bitte jemand in einfachen Worten erklären, was die Motivation der Staatsanwaltschaft ist?


Neonbunt

Das ist ja komplett dumm. Was wäre denn, wenn die Lehrerin nicht darum gebeten hätte, das Video geschickt zu bekommen, sondern die 13-jährige ihr das selbst geschickt hätte, um die Lehrerin um Hilfe zu bitten. Bist du als erwachsene Person an dem Punkt quasi schon am Arsch, oder gibt es da noch eine Möglichkeit straffrei davon zu kommen? Reicht ungeöffnetes Löschen der Email? Bzw., wenn man nicht weiß, was das für ein Video ist, und das gutgläubig anklickt - ist man an dem Punkt dann einfach gefickt?


RefreshNinja

> Das ist ja komplett dumm. Was wäre denn, wenn die Lehrerin nicht darum gebeten hätte, das Video geschickt zu bekommen, sondern die 13-jährige ihr das selbst geschickt hätte, um die Lehrerin um Hilfe zu bitten. Dann hätte die Lehrerin schon mal nicht einen minderjährigen Schüler zur Beschaffung und Weiterleitung eines Nacktvideos einer Minderjährigen beauftragt.


KaffeeKaethe

Vielleicht kann mir ja ein Jurist hier weiterhelfen, aber wer genau erhebt denn hier Anklage? Im Artikel steht, die Staatsanwaltschaft und das verstehe ich vielleicht noch, weil die das vielleicht müssen. Dann wird das abgelehnt, weil die Lehrerin das als Teil ihrer beruflichen Pflicht gemacht hat. Könnte man es damit dann nicht gut sein lassen, weil ja eigentlich logisch ist, dass sie nicht wirklich KiPo verbreitet hat? Klingt für mich so als würde irgendwer bei der Staatsanwaltschaft das explizit vor Gericht ziehen wollen, oder müssen die das und wenn ja, wieso?


Noname_FTW

Man muss ja schonmal sagen, dass die Gesetze zu anderen Zeiten gemacht wurden. Ich meine das nicht als Entschuldigung für das Gesetz, sondern will einfach nur betonen, dass wir heute alle Smartphones haben. Zu Zeiten wo diese Gesetze erstellt wurden, musste sich jemand explizit eine Kamera besorgen und solche Aufnahmen machen. Theoretisch machen sich minderjährige ja heute schon strafbar wenn sie selbst von sich Nackaufnahmen machen (Kann ja auch zu medizinischen Gründen sein), da der Besitz ja schon strafbar ist.


Far-Concept-7405

Jeder sollte doch mittlerweile wissen daß der alleinige Besitz von KiPo strafbar ist. D.h. die Lehrerin hat falsch gehandelt was auch geahndet werden muss. Natürlich nicht in den Knast aber z.b. ne niedrige 3 stellige Spende an eine Organisation. Richtige Vorgehen wäre gewesen die Polizei und die Eltern sofort anzurufen und die Beweismittelaufnahme den Beamten zu überlassen. Wer solche Videos auf dem Handy hat und zeitgleich noch unverschlüsselt per Email oder Cloud verschickt in zu teilen selbst schuld. Nehme hier aber auch die Schule bzw. Den Dienstherrn als Schuldigen auf. Für jede Kleinigkeit bekommen lehrer Schulungen, daher hätte es zumindest eine Dienstanweisung geben müssen wie mit solchen Situationen umzugehen ist. Das ist hier wahrscheinlich nicht passiert.