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Der-Schnelle-Ben

> Die rechtlichen Folgen sind weitreichend, wenn die Vaterschaft für ein ausländisches Kind offiziell anerkannt wird. Diese Kinder erwerben nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, auch ihre Familienangehörigen - wie die Mutter und weitere Geschwister erhalten dadurch ein Aufenthaltsrecht und den Anspruch auf Sozialleistungen.  Die Anerkennung der Vaterschaft kann im Nachhinein rechtlich nur selten angefochten werden - selbst dann nicht, wenn die Anerkennung klar missbräuchlich erfolgt ist und der Vater weder eine genetische noch soziale Bindung zu dem Kind hat. > Das rbb-Magazin Kontraste berichtete im Februar über den Fall eines Mannes, der 24 Kinder anerkannt hatte. Mit diesen Kindern erhielten über 90 weitere Personen eine Aufenthalt in Deutschland. Sie bezogen Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschläge, sodass allein bei diesen Anerkennungen Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr verursacht wurden.   Diese Art systematischen Missbrauchs sind keine Einzelfälle. Im Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2021 sind den Ausländerbehörden etwa 1.800 mögliche Scheinvaterschaften aufgefallen, in 290 Fällen ist eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung auch festgestellt worden. Die Dunkelziffer sei allerdings weit größer. [...] >Das soll sich künftig ändern. Wenn die Mutter des zu adoptierenden Kindes nur ein schwaches oder gar kein Aufenthaltsrecht hat, darf das Standesamt die Eintragung nur vornehmen, wenn vorher eine Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt wird. Die Zustimmung kann beispielsweise versagt werden, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht - etwa, wenn die Mutter des Kindes kurz vor einer Abschiebung steht oder sie so gut wie keine nachweisbaren Beziehungen zu dem Vater hat oder sie sich nicht verständigen können.


DrHeywoodRFloyd

Hatten die nicht so eine Art Datenbank, wo man hätte sehen können, dass der Typ das gewissermaße „gewerblich“ macht, bei 24 anerkannten ausländischen Kindern? Kann das Amt da nicht auch mal einfach „nein“ sagen?


Technical-Doubt2076

lol du hast keine ahnung, wie wenig Ämter unterinander kommunizieren, geschweige denn wie wenig die überhaupt kommunizieren dürfen. Es gibt Abteilungen, die nur etwas erfahren, wenn man sie extra anschreibt und auf den richtigen Weg benachrichtigt, sonst ist denen alles egal. Grundbuchamt, zum Beispiel, sind so Kandidaten. Die bekommen gar nichts mit, nichtmal wirklich wenn was verkauft wird, so sinnbefreit das ist. Obwohls ihr Job wäre, muss man sowas extra mitteilen. Auch wenn man Umzieht... alles so sinnbefreit. Und solange der für alle Kinder die Vaterschaft anerkennt, haben die keinerlei Handhabe da mal was zu kontrollieren. Gibt es einfach keine legale Grundlage, dass ein Amt eine Vaterschaft überprüfen darf - normal, sind die ja eher damit beschäftigt, Vätern die nicht anerkennen wollen das sie Verantwortlich sind, hinterher zu rennen. Verfahren um Väter die zuviel anerkennen zu untersuchen, gibt es einfach nicht. Und ohne Verfahrensvorlage läuft da gar nix.


ruhrPOTTSAU

Außer Jobcenter mit dem Finanzamt. Die stehen mindestens einmal jährlich in regelmäßigen Kontakt.


IncompetentPolitican

Ämter hassen es miteinander zu reden. Sämtliche Software ist nicht kompatibel und wenn sich Mitarbeiter gegenseitig Anrufen, dann nur um den anderen Arbeit zuzuschieben. Ich kenne ein paar die in diversen wichtigen Ämtern arbeiten. Da werden hilfsbedürftige Leute hin und her geschoben weil Leiter die Gesetze und Regeln nicht kennen oder weil das ein anstrengender Fall ist oder die Person nun mal unangenehm. Aber sie können nicht Einsehen das Person X von Amt Y schon Leistungen bekommt oder was die Auswertung in Amt Y ergeben hat. Selbst wenn sie die gleichen Fragen und Daten auswerten. Unfähigkeit in der Richtung wird gerne mit Datenschutz begründet.


werspatz

Ich war in einem Amt das genau mit solchen Fällen zu tun hatte und wir wussten von diesen Vorgängen und haben uns auch mit anderen Behörden ausgetauscht. Das Problem war nur, dass wir selbst in dem absoluten Wissen dass eine Scheinvaterschaft vorliegt, rechtlich nichts machen konnten! Da ist diese Gesetzesänderung absolut sinnvoll.


Domascot

Aus dem Bauch heraus: es hätte ganz sicher schon laange vorher auf dem Weg vom 1. zum 24. Kind "nein" gesagt werden können. Speziell das Ausländeramt, je nach Kommune, ist nicht dafür bekannt, dass ein "nein" schwerfällt, ganz egal worum es geht. Und wenn es nicht will, das Gesetz das aber nicht hergibt, kann es auch kreativ oder überbordend pingelig sein.


afuajfFJT

>Speziell das Ausländeramt, je nach Kommune, ist nicht dafür bekannt, dass ein "nein" schwerfällt, ganz egal worum es geht. Wenn für alle Mütter der Kinder dasselbe Amt zuständig ist, fällt so etwas vielleicht noch auf. Aber wenn die alle an verschiedenen Orten wohnen, wird das wahrscheinlich keiner merken.


werspatz

Nein, das ist falsch, das Ausländeramt darf nicht NEIN sagen, da es bislang keine gesetzliche Grundlage dafür gibt und genau das Problem soll nun behoben werden.


Eka-Tantal

Im Land der Papierakten und des Datenschutzes? Natürlich nicht.


MrTourge

Selsbt wenn, hätte es keine rechtliche Grundlage gegeben dagegen vorzugehen.


xX_Gamernumberone_xX

Ich glaube man müsste sich hier mal grundsätzlich entscheiden ob Vaterschaft jetzt Erzeuger heißt oder halt mehr so Papa. >etwa, wenn die Mutter des Kindes kurz vor einer Abschiebung steht oder sie so gut wie keine nachweisbaren Beziehungen zu dem Vater hat oder sie sich nicht verständigen können. Ich mein' was ist das denn hier. Zu einem Vater (Erzeuger), so wird das ja sonst gehandhabt, brauche ich im Zweifelsfall 2 Minuten Beziehung und fertig.


Earnewald

Unser System ist so marode und nicht gewappnet für diese Lebensrealitäten. Unser Grundgesetz braucht einfach eine Überarbeitung in einigen Punkten.


vxrz_

Eigentlich nicht, das hat ja mit dem Grundgesetz per se erstmal nichts zu tun. Änderungen der einfachen Gesetze an entsprechenden Stellen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, um sowas zu verhindern, reicht. Die Stellen, die im Grundgesetz einen Leistungsanspruch gegen den Staat auf ein würdevolles Existenzminimum begründen, sind im Grundsatz ohnehin unveränderlich und von der Ewigkeitsklausel nach Art. 79 Abs. 3 GG erfasst.


vanZuider

> das hat ja mit dem Grundgesetz per se erstmal nichts zu tun Die schwache Kommunikation von Behörden untereinander, dank derer sowas nicht schon viel früher auffällt, wird oft mit dem Datenschutz begründet, der vom BVerfG wiederum aus dem GG hergeleitet wird.


vxrz_

Nein, dafür gibt es eine EU Richtlinie und ein Gesetz, das diese umsetzt mit politischem Gestaltungsspielraum. Zwar lässt sich aus dem Grundgesetz mit Sicherheit etwas herleiten, das einen sorgsamen Umgang mit persönlichen Daten durch den Staat erfordert, aber nicht, wie dieser genau auszusehen hätte und konkret stehts sowieso nicht drinnen. Darüber hinaus würde das Personen des Privatrechts wahrscheinlich erstmal nen Dreck scheren, weil nicht unmittelbar dadurch gebunden, die DSGVO regelt allerdings auch, inwieweit diese mit deinen Daten umgehen dürfen. Das Grundgesetz braucht keine Änderungen deswegen. Punkt. Macht null Sinn, und würde auch alles schwieriger machen lol


Earnewald

Dann ignorieren wir das einfach, wie unsere Sektorziele im BMDV.


janiboy2010

Die Ewigkeitsklausel zu ignorieren ist keine gute Idee.


ken-der-guru

Dein Nutzerflair passt.


Earnewald

Klimafolgen auch nicht. 


Tyriosh

Wegen eines Falls in dem ein Bruchteil der Kosten des BERs durch eine Gesetzeslücke entstanden ist, gleich die Systemfrage stellen?


real_klinkz

Der eine Fall der aufgefallen ist!


Earnewald

Genau. Der eine Fall, wo unsere Gesetze nicht wie nötig funktionieren.


queueseven

Mir fehlt in dem Artikel der Hinweis, dass Behörden früher durchaus das Recht hatten, die Vaterschaft anzuzweifeln. Der Artikel des Gesetzes wurde aber vom Bundesverfassungsgericht kassiert und der Gesetzgeber hat es über Jahre versäumt, eine verfassungskonforme Alternative zu beschließen. Die Probleme sind also wieder einmal hausgemacht.


CrapsLord

Hatten sicher das Recht, aber wenn in jedem Kreis das anders handgehabt wird bzw. nicht in der Pflicht dies zu kontrollieren stellt das Recht keine große Hürde dar.


spazierer

[Der OG ist hier übrigens ein FDP Politiker gewesen](https://de.m.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Hass)


srnx

> 2002 traf Hass die 15 Jahre alte Karina E. in einer Kölner Eisdiele. Sie ging auf den Babystrich und hatte von einem ihrer Freier ein Kind bekommen. Da sie den Vater des Kindes nicht nennen konnte, warfen ihr die Ämter eine Verletzung der sogenannten Mitwirkungspflicht vor und verweigerten ihr den Unterhaltsvorschuss. Vor dem Jugendamt der Stadt Meerbusch erkannte er am 25. Juni 2002 die Vaterschaft an. Die Mutter erhielt daraufhin Unterhaltsvorschuss vom Staat, da Hass zu wenig Frührente bekam, um selbst zahlen zu müssen. W


spazierer

Ja, stabiler Typ. Man muss sich einfach im Klaren sein, dass das Kindschafts- bzw. Vaterschaftsrecht mit dem Ziel gestaltet wurde, dem Staat möglichst viele Sozialausgaben für armutsgefährdete Kinder zu ersparen. Deshalb ist die rechtliche Vaterschaft auch ohne biologische Verwandtschaft explizit vorgesehen, weil damit eben auch Unterhaltspflichten einhergehen. Sogenannte "Scheinvaterschaften" sind ein völlig vorhersehbarer Nebeneffekt dieser bewusst so gewählten Regelung. Der aktuelle Reformvorschlag ist einfach ein Versuch, dem Staat die Vorteile dieses Systems ohne die Nachteile zu verschaffen, indem ausländische Mütter und Kinder, die von Hause aus keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, unter Generalverdacht gestellt werden. Mal schauen was das Verfassungsgericht dazu sagt. Der letzte Reformversuch, der dem Staat die Anfechtung von Vaterschaften ermöglichen sollte, wurde ja für verfassungswidrig erklärt...


HP_civ

Dieser Generalverdacht ist aber berechtigt wenn ein derart eklatanter Missbrauch betrieben wird: https://old.reddit.com/r/de/comments/1cgm08v/bundesregierung_will_gegen_scheinvaterschaften/l1wy43s/ Die denken sich diesen Verdacht ja nicht aus weil sie alle böse Rassisten sind, sondern weil einfach die 0,1% Menschen, die solche Systeme ausnutzen, in *allen* Gesellschaften vorkommen, auch ausländischen.


Classic_Department42

Verletzung der Mitwirkungspflicht in dem Fall? Wow.


redditmcfreddit

Wo finden die immer die deppen, die sowas machen? Okay, ich übernehme die vaterschaft für ein fremdes kind, damit die ganze familie hier illegal sozialhilfe empfangen kann und lasse mir dafür 20k(?) €uro geben. Dann häng ich doch für die nächsten \~18 jahre mit drin? Unterhalt, Kindergeld, der ganze Quatsch. Und jemand der gezielt kriminell den Staat bescheisst, bescheisst vielleicht auch ein paar Jahre später mich. Wer ist den so verstrahlt und verlässt sich auf das Wort einer Person die man im zuge eines gezielten wortbruchs kennenlernt? oder übersehe ich da etwas?


QlerQuastenflosser

[Ich hatte dazu vor ein paar Monaten einen Artikel gepostet](https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html). Die Masche scheint am besten zu funktionieren wenn die "Väter" entweder * Obdachlose sind, die von Mittelmännern dafür bezahlt werden die Vaterschaft anzuerkennen und dafür vergleichsweise wenig Geld erhalten. Selbst wenn dann mal Unterhalt fällig werden sollte wäre ja voraussichtlich nichts zu holen. oder * ihr Vermögen (und sich selbst) außerhalb der Reichweite des deutschen Staats halten.


redditmcfreddit

okay, das erklärt schonmal einiges. Danke! (Artikel guck ich mir später mal an, möchte ja nicht meine -gesamte- arbeitszeit auf reddit verbringen :P)


maplestriker

Wenn Topverdiener bist und dann 20 Kindern die Ausbildung finanzieren musst, mag das schmerzen. Wenn du eh Leistungen beziehst? Dann ist es literally egal.


_hic-sunt-dracones_

Es gilt das altdeutsche Sprichwort: "Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen fassen."


RelationshipManatee

Moment, heißt das nicht: "Einen nackten Mann soll man in seine Tasche lassen?"


_hic-sunt-dracones_

Eine lokale Variation in den Sprachgebieten Köln und Berlin.


NoExpertAtAll

>oder übersehe ich da etwas? # Siehe Mr Cash Money, der das Fass jetzt zum Überlaufen gebraucht hat. [https://www1.wdr.de/nachrichten/vaterschaftsanerkennung-missbrauch-dortmund-100.html](https://www1.wdr.de/nachrichten/vaterschaftsanerkennung-missbrauch-dortmund-100.html) "Er lebt in Nigeria, hat einen deutschen Pass und 24 Kinder anerkannt. Für sie hat er Geld bezogen und zeigt das auch in den sozialen Medien: Jonathan A. alias "Mr Cash Money". Durch den mutmaßlichen Schein-Vater könnte allein der Stadt Dortmund ein Schaden von 1,5 Millionen Euro entstanden sein." Das Geld wird ins Ausland überwiesen und..... es ist weg.


iTeaL12

Alter es ist einfach nicht normal was Deutschland mit sich machen lässt und jeder der damit zu tun hat sich nichtmal denkt: Ne, da stimmt was nicht. Damit lieferst du der Rechten doch ne super Story und man kann nichtmal dagegen was sagen außer "passiert nicht oft". Alleine das es passiert ist schlimm genug.


olli_93

Ist doch komplett egal. Die beziehen Bürgergeld. Die Leute die dadurch hier herkommen genauso. Am Ende zahlen die Steuerzahler und beide Seiten bei diesem Betrug kassieren ab


juandevega

Die Deppen sind in dem Fall die Steuerzahler.


Jail_Chris_Brown

>oder übersehe ich da etwas? Ja, sind keine 20k € sondern eher 1-2k €. Die Vermittler stecken sich den Rest (4-6k €) in die Tasche. Wer soll dich bescheißen? Die Bande, die das organisiert, hat Interesse daran, dass alles "geordnet" unter dem Radar weiterläuft. Die Mutter möchte nicht abgeschoben werden, weil etwas auffliegt, und, noch wichtiger, möchte nicht, dass sie, ihr Kind und die Familie in der Heimat umgebracht werden. Der Scheinvater wird also in Ruhe gelassen.


zweieinseins211

Hab natürlich keine Infos zu potentiellen Betrügern hier, aber wenn Bandenmitglieder auch hartz4 beziehen konnten, während sie ihre illegalen Geschäfte machen, könnte genau so jemand der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, so etwas einfach mal als einfaches Geld mitnehmen, weil die Person dann ja sowieso nie in einem zu versteuernden Angestelltenverhältnis sein wird.


werspatz

Deutsche Männer oft mit Alkoholabhängigkeit, die seit 20+ Jahren selbst von Stütze leben und oft so um die 60 Jahre alt sind... Ach so und die tun das teilweise schon für ein paar hundert Euro (hatte solche Fälle selbst auf dem Tisch)...


[deleted]

Man muss ja nicht immer Gier oder böswilligkeit unterstellen. Als Linker mit moralischer Überzeugung dass Abschiebung falsch ist kann ich mir auch so viele Vaterschaft anerkennen lassen wie ich will um ihnen Aufenthaltsrecht zu sichern und gleichzeitig klarmachen dass ich das wieder anfechte wenn sie Forderungen an mich stellen. Dass du nicht der Vater bist (weder sozial noch biologisch) ist dann ja recht einfach nachzuweisen


BVerwG

Bisher klingt das nach einem einkassieren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das letzte mal wurde es einkassiert, weil dadurch die Möglichkeit bestanden hat das das Kinder staatenlos wird bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. Zitat: > Die Regelung der behördlichen Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB) ist als absolut verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit anzusehen (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG), weil der mit der Behördenanfechtung verbundene Wegfall der Staatsangehörigkeit durch die Betroffenen teils gar nicht, teils nicht in zumutbarer Weise beeinflussbar ist. > Die Regelung genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen sonstigen Verlust der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG), weil sie keine Möglichkeit bietet, zu berücksichtigen, ob das Kind staatenlos wird, und weil es an einer dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts genügenden Regelung des Staatsangehörigkeitsverlusts sowie an einer angemessenen Fristen- und Altersregelung fehlt. > Verfassungsrechtliche Elternschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) besteht bei einer durch Anerkennung begründeten rechtlichen Vaterschaft auch dann, wenn der Anerkennende weder der biologische Vater des Kindes ist noch eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind begründet hat. Allerdings hängt die Intensität des verfassungsrechtlichen Schutzes davon ab, ob die rechtliche Vaterschaft auch sozial gelebt wird. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/ls20131217_1bvl000610.html Im Grundgesetz ist das Recht der elterlichen Sorge weit vorne. Es ist mit das höchste Gut, jedes Elternteil hat erstmal das Recht sein Kind zu erziehen. Das Verfassungsgericht hat schon die Richtung vorgegeben, dass behördliche Anfechtungen Möglich sind und allgemein ist anerkannt das die Anerkennung zum Aufenthalt missbräuchlich ist. In dem Falle würde zurück zur Geburt die Staatsangehörigkeit entzogen. Es wird spannend, wie mit der Frage umgegangen wird wenn das Kind keine andere Staatsangehörigkeit hat. Z. b. durch aufgeben oder durch nicht erhalten. Bei einer Rückwirkung, würde es staatenlos werden. Das würde gegen Art. 16 GG verstoßen "(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. **Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.**". Dann könnte der workaround sein, sobald das Kind einmal die deutsche Staatsbürgerschaft hat sofort andere aufzugeben. Das deutsche Gesetz hat noch eine weitere Begründung einer Vaterschaft gem. [§ 1592 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1592.html) ist Vater, welcher zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Der andere workaround könnte also sein, einfach zu heiraten (z. B. Dänemark oder andere Drittstaaten), das Kind wird geboren und die Ehe geschieden. Und das wiederholt man für jedes Kind. Ist es mehr Aufwand? Ja. Gibt es eine Grenze für Ehe&Scheidung? Nein. Im *deutschen* Recht gibt es Regelungen zu Scheidungen. Deswegen, wartet man dann halt 1 Jahr bis man es wieder macht oder heiratet in einem anderen Land mit günstigeren Regelungen. Das Kammergericht in Berlin hat im April 2023 folgendes festgestellt. (KG, Urt. v. 19.4.2023 − 4 ORs 9/23 – 161 Ss 1/23) > 1. Ist die notarielle Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch einen Mann, der tatsächlich nicht der leibliche Vater ist, durchgeführt worden, so steht der Umstand, dass mit der Anerkennung der Vaterschaft die Absicht verfolgt wurde, einen Aufenthaltstitel zu erschleichen, deren Rechtswirksamkeit nicht entgegen. Die rechtswirksam durch Anerkennung erworbene Vaterschaft ist eine rechtlich vollwertige Vaterschaft, die sich umfassend auf die gesamte deutsche Rechtsordnung erstreckt. Ich kann mir nur vorstellen, dass ein Straftatbestand eingeführt wird und es dafür Geldstrafen gibt Edit: + die Staatsbürgerschaft bestehen bleibt mit allen Folgen. Das der Kreis der Leute die dadurch nachreisen können verringert wird oder es auf Kinder mit zweiter Staatsangehörigkeit beschränkt wird. Aber wer weiß was kommt.


TheDuffman_OhYeah

> Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt ein Gesetzentwurf des Justizministeriums und Innenministeriums vor, der die Regeln für die Anerkennung nun verschärfen soll. Und zwar bevor die Vaterschaft beurkundet wird - also präventiv. Das Kind hat immer die Staatsangehörigkeit der Mutter. Sehe da keine Gefahr von Staatenlosigkeit.


BVerwG

> Dann könnte der workaround sein, sobald das Kind einmal die deutsche Staatsbürgerschaft hat sofort andere aufzugeben. Ich bezweifle, dass der deutsche Staat jetzt einem anderen Land vorschreibt einem Kind was die Staatsbürgerschaft abgelegt hat wieder einzubürgern. Selbst, wenn man davon ausgeht, dass man Menschen fremde Staatsbürgerschafter der Mutter unterjubeln könne - die Mutter kann die Staatsbürgerschaft auch aufgeben. Was ist, wenn die Mutter unbekannt ist? Das ist so komplex, dass ich im ersten Gedanken nicht sehe wie man sowas einfach lösen kann. Im Einklang mit der Verfassung und dem Völkerrecht. Ich spekuliere, dass man eher im Straftatbestand etwas versucht o.ä.


TheDuffman_OhYeah

Ziel solcher Scheinvaterschaften ist den Frauen hier ein Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen zu verschaffen. Wenn die Behörden die behauptete Vaterschaft nicht anerkennen, muss die Frau mit ihrem Kind ggf. in ihr Heimatland zurück.


BVerwG

Das klingt halt so einfach. Ohne Reisepass wird es schwer von einer Airline oder nem Schiff mitgenommen zu werden. Allgemein ist reisen ohne Ausweisdokument schwer. Laufen oder Auto wird auch schwer. Wenn sie keine Staatsangehörigkeit hat, dann hat sie kein rechtliches Heimatland. Das Kind auch nicht. Was ist, wenn der mutmaßliche Staat sie nicht wieder einbürgert oder nicht im eigenen Land duldet? Du legst die Staatsbürgerschaft ab, dann darfst du nicht mehr her. Pech. Oder die Mutter gibt kein Land an, da kann man ja keine Herkunft andichten. Oder noch verrückter, man zwingt die Mutter zu der tat. Wie geht man mit solchen Situationen um. Mit Ende der Unterhaltspflicht könnte man die Mutter, wenn sie nen Pass hat, vielleicht wieder zurückschicken. Sozialleistungen kürzen wird auch schwer durchzusetzen. Das Kind einfach wegnehmen ist auch fast unmöglich. Der Staat sieht in Deutschland auch den Fokus auf das kindeswohl. Das Kind kann nichts dafür, dass es Spielball von solchen Machenschaften wurde. Und wie beschrieben, wenn sie verheiratet sind ist er Vater. Da muss er nichts anerkennen.


tillchemn

Nun, der deutsche Staat kann ja bereits Eheschließungen anzweifeln. Kann er auch die Eheschließung selbst verhindern? Und bei Rückwirkendem Entzug der Staatsangehörigkeit wäre das Kind zwar Staatenlos, de facto könnte es aber relativ leicht die Staatsangehörigkeit der Mutter wiedererlangen. Vielleicht wäre das ja ein weg? Dazu müsste man aber trotzdem Art. 16 GG anpassen, was eher schwierig sein dürfte. Eine Lösungsstrategie wäre dass Kinder nur die Staatsangehörigkeit der Mutter erben, außer wenn die biologische Vaterschaft geklärt ist. Wahrscheinlich macht da aber auch das GG einen Strich durch die Rechnung.


BVerwG

> Nun, der deutsche Staat kann ja bereits Eheschließungen anzweifeln. Kann er auch die Eheschließung selbst verhindern? Das bringt nur was, wenn es Anhaltspunkte gibt das keine wirksame Ehe geschloßen wurde. Wenn ich in Frankreich heirate, dann wird es schwer die anzuzweifeln. Wenn die Ehe in den USA geschloßen wurde, gibt es diverse Gründe zum anzweifeln. Aber, wenn die Ehe wirksam geschloßen wurde, dann ist sie wirksam. Nicht jede Ehe muss aus Liebe geschloßen werden. > Und bei Rückwirkendem Entzug der Staatsangehörigkeit wäre das Kind zwar Staatenlos, de facto könnte es aber relativ leicht die Staatsangehörigkeit der Mutter wiedererlangen. Vielleicht wäre das ja ein weg? Dazu müsste man aber trotzdem Art. 16 GG anpassen, was eher schwierig sein dürfte. Das Kind darf nicht staatenlos werden. Auf der Welt gibt es grob drei verschiedene Sichtweise zur Nationalitäten Erlangung. Entweder dort wo du geboren bist (z. B. USA), wenn man Blutsverwandt ist (z. B. Vater-Kind) und über Eheschließung (kp welches Land). Ausnahmen mal rausgelassen. In manchen Ländern, z. B. in diversen afrikanischen, wirst du erst Staatsangehöriger wenn du über ein extra Verfahren dich anerkennen lässt. Also bei Auslandsgeburten. Also würde es Konstellationen geben, wo das mutmaßliche Heimatland dir keine Staatsbürgerschaft gibt, da du diese erst beantragen musst. Also würde man selbst über die Nationalität der Mutter nicht auf die Nationalität des Kindes schließen können. Zusätzlich, könnte ja die Mutter selber ihre Staatsangehörigkeit aufgeben. Dann ist man in der nächsten Sackgasse die man ausnutzen kann. Dazu kann man kein anderes Land dazu zwingen, Leute aufgrund ihrer Eltern einfach Kinder als Staatsangehörige zu sehen. Man muss sich mal vorstellen, wenn Kanada jetzt Deutschland einfach vorschreibt welche Personen wir eine Staatsbürgerschaft geben und wem nicht. Beim Iran wäre das einfacher, die Nationalität kann man nicht verlieren. Dann muss man aber erstmal beweisen, dass die Mutter von dort kommt. > Eine Lösungsstrategie wäre dass Kinder nur die Staatsangehörigkeit der Mutter erben, außer wenn die biologische Vaterschaft geklärt ist. Wahrscheinlich macht da aber auch das GG einen Strich durch die Rechnung. Das ist nicht Möglich, da wir anderen Ländern nicht vorschreiben können, das das Kind nun deren Staatsangehörigkeit hat und nicht unsere. Dazu gibt es extra im Gesetz die Möglichkeit, dass man rechtlicher Vater werden kann ohne biologischer zu sein. Es wäre äußerst zweifelhaft, wenn der Staat dir nach eigenem ermessen dein Kind wegnimmt, nur weil du es nicht gezeugt hast. Stell dir mal vor, jedes Kind von deutschen in Ausland wird erstmal verpflichtet ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es ist ein großer "Systemfehler", wenn man darauf abstellt das dies missbräuchlich verwendet wird. Aber es ist gleichzeitig ein sinnvolles System für alle Konstellationen wo es nicht missbräuchlich verwendet wird. Und den Akt das eine einzuschränken ohne das andere und dann auch im Rahmen des GG ist sehr schwierig und interessant. Wäre gut, wenn es eine wirksame Möglichkeit gibt um sowas zu unterbinden. Bei der derzeitigen Diskussion sehe ich noch nicht, wie das Verfassungsgericht da nicht eingreift.